J. F. Volrad Deneke

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Volrad Deneke
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Volrad Deneke

J. F. Volrad Deneke, geb. 8.3.1920 Wernigerode - + 19.9.2006 Bonn-Bad Godesberg

  • Nach dem Abitur absolvierte er eine Buchhändlerlehre, die Gehilfenprüfung bestand er 1940 in Magdeburg mit Auszeichnung. Danach ging er nach Berlin, wo er das Studium der Nationalökonomie und Sozialwissenschaften aufnahm, aber nicht beendete, weil er 1943 als Soldat in den Krieg ziehen musste.
Nach 1945 arbeitete Deneke für den Evangelischen Presseverband für Deutschland; später, in den Jahren 1947/48 war er Dozent an der Evangelischen Bibliotheksschule in Göttingen, wo er zur Geschichte des Buches unterrichtete. Nach einer Zwischenstation von 1949 bis 1951 als stellvertretender Chefredakteur bei den „Aachener Nachrichten“ zog es Deneke in die neue Bundeshauptstadt Bonn, wo er als freiberuflicher Korrespondent für verschiedene Zeitschriften tätig war.
Der Vorsitzende der Bundespressekonferenz vermittelte Deneke 1952 den Kontakt zur Bundesärztekammer, die einen jungen Journalisten für den Aufbau der Pressestelle der deutschen Ärzteschaft in Bonn suchte. Bis 1955 betreute Deneke die Pressestelle halbtags; dann wechselte er mit der Pressestelle nach Köln und trat dort in die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes ein. Bereits 1958 stieg Deneke dort zum Chefredakteur auf.
Weitere Stationen auf seinem Lebensweg in Stichworten:
- 1959/60 verfasste er das erste gesundheitspolitische Programm der FDP deren Bundesgeschäftsführer er später war
- Abgeordneter der FDP im Deutschen Bundestag in der IV. Legislaturperiode (19611965)
- Mitbegründer und Lehrbeauftragter des Instituts der Freien Berufe an der Universität Erlangen-Nürnberg (1964–1972)
- freiberuflicher Fachjournalist in Bonn (1965–1969)
- Hauptgeschäftsführer des Hartmannbundes (19711974)
- Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages (19741984)
- Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (1984–1994)


Er diente als "Hauptschriftleiter" und Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer. Seine Sorge galt dem damals rasch steigenden Einkommen der Mediziner, sein Widerwille den aufgeklärten Patienten. Er nannte sie "vor-informiert". Der SPIEGEL war dem ehemaligen NSDAP-, später FDP-Mitglied deshalb der Hauptfeind, Herausgeber Rudolf Augstein ein "Brunnenvergifter". Nebenbei trommelte der Angestellte Deneke für die "Freien Berufe", die er als "Anwälte der individuellen Freiheit" verstand und brachte es so zu Orden, Ehrenzeichen, Aufsichtsratsmandaten und als Nichtakademiker zu akademischen Titeln. Nachruf im SPIEGEL 40/2006
  • In Würdigung seiner hervorragenden wissenschaftlichen Leistungen in der Medizinsoziologie, Soziologie der freien Berufe und medizinischen Publizistik verlieh das Land Nordrhein-Westfalen Deneke 1975 den Titel Professor. Für seine Verdienste um das Gemeinwesen erhielt er 2001 das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
  • Der Leiter der Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, sieht durch die Globalisierung die ärztliche Selbstverwaltung nicht gefährdet. Schirmer vertrat vielmehr die Ansicht, dass das Kammerrecht der ärztlichen Selbstverwaltung auch europarechtlich haltbar ist. Eine viel größere Gefahr sieht er dagegen in der sich in der Politik verstärkenden Tendenz zu einer Deprofessionalisierung des Arztberufes. Der frühere Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Ulrich Oesingmann, bestätigte diese Befürchtung: „Die Politik hat mit uns nichts Gutes vor. Deshalb müssen wir kollegial zusammenhalten.“ Prof. Deneke empfiehlt den anstehenden Problemen mit „heiterer Resignation“ zu begegnen und zieht sicherlich damit auch ein Fazit seiner langen beruflichen Laufbahn.
  • In allen diesen Tätigkeitsbereichen hat sich Deneke unermüdlich und tatkräftig nicht nur programmatisch, sondern auch realpolitisch für die Bewahrung und Weiterentwicklung eines freiheitlich-sozialen Gesundheitswesens und weit darüber hinaus bei der Verteidigung und Erweiterung freiberuflicher Tätigkeitsfelder eingesetzt. Mit einigem Erfolg, der heute infrage gestellt wird. Ein Ehrenplatz in der Geschichte der Freien Berufe Deutschlands ist J. F. Volrad Deneke sicher.


Was ist ein "Freiberufler" ?

Präsidium BFB 2009
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Präsidium BFB 2009
1. Die freiberufliche Dienstleistung ist eine persönliche Dienstleistung des Berufsträgers, die weder delegierbar ist noch vervielfältigt werden kann.
2. Es werden ideelle Leistungen erbracht und Idealgüter produziert.
3. Der Angehörige eines Freien Berufes muß in der Ausübung seines Berufes unabhängig sein, nur seinem Wissen und Gewissen verpflichtet. Das gilt sowohl für Angehörige Freier Berufe in selbständiger wirtschaftlicher Stellung als auch für Angehörige Freier Berufe im Angestellten- oder Beamtenverhältnis.
Die genannten drei Kriterien - persönlich erbrachte ideelle Leistung in beruflicher Unabhängigkeit - müssen jeweils zusammentreffen, wenn eine Beruf als freier Beruf bezeichnet werden soll. Das alle Angehörigen der Freien Berufe verbindende gemeinsame Selbstverständnis fokussiert in der Formel: Freiheit als Beruf, und zwar: Freiheit der anderen als Beruf (zusammengefaßt zitiert nach Deneke 1990, S. 10 f).
  • Fünf große Berufsfelder Freier Berufe:
1. Freie Heilberufe
2. Rechts- und wirtschaftsberatende Freie Berufe
3. Architekten, Ingenieure und naturwissenschaftlich Freie Berufe
4. Pädagogen und geisteswissenschaftliche Berufe
5. Künstlerische und publizistische Freiberufe
  • Ausübende der klassischen freien Berufe, auch Katalogberufe genannt, zahlen keine Gewerbesteuer. Sie sind lediglich umsatz- und einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt entscheidet, ob eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist. Es wird hierbei streng zwischen den Katalogberufen und anderen, zum Teil neu entstandenen, selbstständigen Berufen unterschieden, die tendenziell eher als gewerblich eingestuft werden und folglich Gewerbesteuer zahlen.
  • Der Bundesverband Freier Berufe (BFB) hat den Tod von Prof. Dr. J. F. Volrad Deneke mitgeteilt, der von 1984 bis 1994 sein Präsident und danach sein Ehrenpräsident war. Mit ihm sei, so der BFB, der „Vater der Theorien vom Wesen des Freien Berufs“ von uns gegangen, einer der „Bannerträger des freiberuflichen Seins in Deutschland“, der schon in den 50-er Jahren Weichen für den Freien Beruf gestellt und bis in jüngste Zeit im festen Glauben an den Freien Beruf politisch Einfluss genommen habe.
  • Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist der Dachverband der Spitzenvereinigungen der Freien Berufe. Er vertritt in Deutschland die gemeinsamen Interessen von fast einer Million Freiberufler mit fast 3 Millionen Angestellten, darunter 124 Tausend Auszubildenden. 1949 gegründet, gehören dem BFB heute 73 Organisationen sowie 16 Landesverbände an. Die Berufsfachorganisationen stammen aus den Bereichen:
- heilkundliche Berufe
- rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- technisch-naturwissenschaftliche Berufe
- pädagogische, psychologische und übersetzende Berufe
- publizistische und künstlerische Berufe
Die einzelnen Berufsgruppen sind in Selbstverwaltungskörperschaften und Verbänden zusammengeschlossen.
  • Fischer, 57, ist Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe und Verfasser eines maßgeblichen Kommentars zum Strafgesetzbuch.
SPIEGEL: Viele Staatsanwälte argumentieren, dass Ärzte mit eigener Praxis sich gar nicht strafbar machen, wenn sie Schmiergeld für die Verordnung von Medikamenten annehmen.
Fischer: Ich bin nicht der Ansicht, dass niedergelassene Ärzte aus dem Anwendungsbereich des Bestechlichkeitsparagrafen 299 ausscheiden, schließlich handeln sie als Beauftragte der Krankenkassen.
SPIEGEL: Aber Ärzte sind doch Freiberufler. Wie können sie da gleichzeitig Beauftragte der Krankenkassen sein?
Fischer: Die Krankenkassen sind unstreitig ein geschäftlicher Betrieb, und Beauftragte eines solchen Betriebs zeichnen sich regelmäßig gerade dadurch aus, dass sie außerhalb des Betriebs stehen, darunter können auch Selbständige fallen. Ich sehe kein zwingendes Argument, weshalb nicht auch Ärzte sich in so einem Fall strafbar machen können. (nach SPIEGEL 44/2010)

Links

  • Publikationen:
1957 "Gesundheitspolitik - Ihr Wesen u. ihre Aufgabe in unserer Zeit"
1969 „Klassifikation der Freien Berufe“
1973 „Haben die Freien Berufe noch eine Chance?“
1983 "Das Gesundheitswesen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Spiegel der Amts- und Intelligenzpresse"
1985 „Individuelle Freiheit in sozialer Sicherheit“
1990 „Das Berufsbild des Vermögensberaters“,
1990 „Fürsorgeeinrichtungen der Freien Berufe“,
2000 „Der Apotheker als Freier Beruf“.
2000 "100 Jahre Hartmannbund - Partner des Fortschritts" Ärzte-Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft mbH
Das sind nur einige Titel aus dem Gesamtwerk von rund 300 wissenschaftlichen und berufsbezogenen Publikationen.
  • „Avantgardisten des Gemeinwohls“ nannte kein Geringerer als der erste Bundespräsident, Prof. Dr. Theodor Heuss, die Freien Berufe auf ihrem Ersten Bundeskongress am 4. November 1951. Bundeskanzler Konrad Adenauer ermutigte den BFB auf seinem Zweiten Bundeskongress zur Stärkung seiner Organisation und rief dazu auf: „Halten Sie hoch das Panier der freien geistigen Arbeit“.
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