Karl Haedenkamp

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Karl Haedenkamp
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Karl Haedenkamp

Dr. med. Karl Haedenkamp (* 26. Februar 1889 in Hamm; † 13. Juli 1955 in Garmisch-Partenkirchen) war Mediziner und Politiker. - Von 1949 bis 1955 war Haedenkamp Geschäftsführender Vorsitzender des Präsidiums des Deutschen Ärztetages. Er trug mit Ludwig Sievers und anderen entscheidend dazu bei, daß die ärztliche Selbstverwaltung durch die drei westlichen Besatzungsmächte nicht angetastet wurde und daß der Ärztestand schon bald nach dem verlorenen Krieg wieder über eine einflußreiche Interessenvertretung verfügte. 1954 wurde ihm auf dem Deutschen Ärztetag die Paracelsus-Medaille als höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft für verdiente Ärzte verliehen. Er gehörte zu den Reichstagsabgeordneten der 3. Wahlperiode nach der Reichstagswahl vom 7. Dezember 1924 für die Deutschnationale Volkspartei bis 1928. Generalsekretär des Hartmannbunds seit 1922.


Zitate

  • Schon in der wilhelminischen Gesellschaft vollzog sich die ethische und ärztliche Umwertung der Individualmedizin zur Pflege des "Volkskörpers", um die "Volkskraft" zu erhalten und zu mehren. Die Ursachen dieser Entwicklung und ihre Konsequenzen im "Dritten Reich", im Spannungsfeld von Ärzteschaft, Gesundheitspolitik und Ideologie, zeichnet diese Studie nach. Am Beispiel des Nationalökonomen Hadrich und des Arztes Haedenkamp, beide Vertreter einer konservativen, autoritären und antiemanzipatorischen Standespolitik, beide in bedeutenden Positionen, wird die ärztliche Standespolitik im Nationalsozialismus untersucht. Rebecca Schwoch: Ärztliche Standespolitik im Nationalsozialismus Julius Hadrich und Karl Haedenkamp als Beispiele - Matthiesen Verlag, Husum 2001 - ISBN 3786840954,
  • Der Beauftragte der ärztlichen Spitzenorganisationen Deutschlands bei den Bundesorganen" - unter dieser etwas sperrigen Bezeichnung residierte Karl Haedenkamp, Hauptgestalter ärztlicher Berufspolitik in der frühen Nachkriegszeit, Anfang des Jahres 1951 im Hotel Bergischer Hof in Bonn. Haedenkamp hielt es für angebracht, die Interessen seines Berufsstandes in unmittelbarer Nähe von Bundestag und Regierung zu vertreten. Fremd war ihm dieses Metier nicht, hatte er doch bereits in der Weimarer Republik als einer der vier Generalsekretäre des Hartmannbundes gleiche Aufgaben in Berlin wahrgenommen. Zuvor hatte er sich als Abgeordneter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) im Reichstag für die Belange der Ärzteschaft eingesetzt.
  • Für Karl Haedenkamp, einen der führenden Standespolitiker der Weimarer Zeit, der für die Deutschnationalen (DNVP) im Reichstag saß, galt Moses als Inkarnation des Feindbildes. Während der Politiker Moses, weil Sozialdemokrat, nach 1933 ausgeschaltet und der Arzt Moses, weil Jude, aus seinem Beruf entfernt wurde, konnte sein Gegner Haedenkamp seine Karriere fortsetzen. Die „Säuberung“ des Ärztestandes begründete Haedenkamp auch mit dem Hinweis „auf die Saat, die von denen um Moses“ gesät wurde. Moses hatte ihn wegen seiner rüden antisemitischen Zwischenrufe im Reichstag öffentlich angeprangert. Nach der Gleichschaltung der ärztlichen Standesorganisationen rechnete Haedenkamp nun ab und kündigte „Vergeltung“ an den „Verächtern aller ärztlichen Standes- und Ehrbegriffe“ an.
  • Haedenkamp begrüßte das Führerprinzip (die Demokratie „endgültig zu Grabe getragen“), das Sterilisierungsgesetz („Aufartung des Volkes“) und die „Ausschaltung“ der jüdischen und „linken“ Kollegen, an der er selbst mitwirkte („wer deutschen Blutes ist . . ., erhält den Vorrang vor anderen“). (Buchrezension im Deutschen Ärzteblatt)
  • Die Gleichschaltung der deutschen Ärzteschaft war rasch vollzogen. Die Demokratie war „endgültig zu Grabe getragen“ – so schrieb bereits 1933 Karl Haedenkamp, langjähriger Standesfunktionär in führender Stellung nicht nur während der NS-Zeit, herablassend in den Ärztlichen Mitteilungen
„Diesem Staat zu dienen, kann allein die Aufgabe des ärztlichen Standes sein. Wir kennen die Pflichten, die wir ihm gegenüber zu erfüllen haben. Indem wir ihnen nachkommen, erwerben wir uns das Recht auf Würdigung unserer Arbeit und auf die Stellung im Staate, auf die wir Anspruch erheben müssen, um unseren Aufgaben gerecht werden zu können.“
  • Nach 1945 wurde Haedenkamp sogleich wieder Hauptgeschäftsführer der neuen Bundesärztekammer und Vorsitzender des Präsidiums des Deutschen Ärztetages. Auf Wunsch seines Arbeitgebers taufte die Kölner Stadtverordnetenversammlung im Sommer 1956 zu Ehren des verstorbenen Funktionärs Haedenkamp, dem der Bundespräsident 1954 das Große Bundesverdienstkreuz verlieh, eine Straße. Diese Haedenkampstraße gibt es immer noch, in der Hausnummer 1 residiert die Bundesärztekammer. (SPIEGEL 5/1981)
  • Auf Vorschlag der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit und auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss die Bezirksvertretung des Kölner Stadtteils Lindenthal 1986 einstimmig die Umbenennung der dortigen Haedenkampstraße, Sitz der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, in Herbert-Lewin-Straße.
  • Prof. Dr. Herbert Lewin wurde am 01.04.1899 in Schwarzenau geboren. Er war Arzt und später auch Verbandsfunktionär. Zunächst arbeitete er in der jüdischen Poliklinik in Berlin. Dann zog er nach Köln und war dort ab 1937 Chefarzt in einem jüdischen Krankenhaus. 1941 wurde er in KZ-Haft genommen, befreit wurde er 1945. Nach seinem Tode am 21.11.1982 in Wiesbaden, wurde im Mai 1986 in Köln-Lindenthal die Haedenkamp-Strasse in Herbert-Lewin-Strasse umbenannt. Die Entscheidung der Stadt stieß teilweise auf Widerstand der Öffentlichkeit.
  • Die Haltung der Ärzteschaft drückte Haedenkamp auf dem Außerordentlichen Ärztetag 1952 zur Beratung des Gesetzes über das Kassenarztrecht (GKAR) aus: ". . . handelt es sich . . . darum, innerhalb eines Systems der sozialen Sicherheit und namentlich innerhalb der deutschen Krankenversicherung dem Versicherten im Krankheitsfalle eine möglichst vollkommene ärztliche Versorgung zu gewährleisten, dabei die Aufgaben und Befugnisse der Krankenkassen gegen diejenigen des Arztes abzugrenzen, die Rechtsbeziehungen zwischen diesen beiden Trägern zu regeln und die Kräfte beider zum Wohle des Kranken miteinander zu verbinden. Noch in jedem Lande, in dem bisher eine soziale Krankenversicherung geschaffen wurde, hat es die größten Schwierigkeiten gemacht, dieses Problem glücklich und mit dem Ergebnis zu lösen, die besondere Eigenart des ärztlichen Berufes soweit zu berücksichtigen, als es mit den Bedürfnissen eines gesetzlich begründeten Systems zur Versorgung großer Teile der Bevölkerung mit ärztlicher Hilfe nur irgend vereinbar ist. Überall und auch bei uns in Deutschland haben sich die Ärzte gegen ihren Willen dazu gezwungen gesehen, bei dem Entstehen der sozialen Versicherungseinrichtungen ihre Berufsfreiheit zu verteidigen, ihre Abhängigkeit vom Versicherungsträger zu sichern und sich eine sozial und wirtschaftlich befriedigende Stellung zu erkämpfen. Unsere Berufsfreiheit, die Freiheit der Beziehungen zwischen dem Arzt und seinen Kranken von störenden Einflüssen Dritter, die Freiheit unserer Entscheidungen in allen allein vom Arzte zu verantwortenden Maßnahmen und Handlungen - die Erhaltung dieser Freiheiten ist die Voraussetzung für jedes ersprießliche ärztliche Wirken in der Sozialversicherung. Der Versicherte aber hat einen unveräußerlichen Anspruch auf die Freiheit, sich im Falle der Krankheit den Arzt oder Facharzt seines Vertrauens selbst wählen zu können. Gegenseitiges Vertrauen ist die erste und wichtigste Voraussetzung für die Herstellung eines menschlichen Verhältnisses zwischen dem Arzt und dem Kranken, ohne dessen Vorhandensein der Heilerfolg nicht zu erzielen ist und bei dessen Fehlen die ärztliche Tätigkeit zur mechanischen Verrichtung und der Arzt zum medizinischen Techniker wird . . ."
  • "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933, zu dem Karl Haedenkamp bemerkte, es bilde einen "Wendepunkt nicht nur im Gesundheitswesen, sondern in unserer gesamten Staatspolitik". Der Gesetzgeber greife "tief in das Selbstbestimmungsrecht des Staatsbürgers ein" und übernehme "für das einzelne Individuum auf einem wichtigen, ja dem wichtigsten Gebiete der Gesundheitsführung die Verantwortung". Mit dem neuen Gesetz verwirkliche der Staat gleichzeitig "eine der dringlichsten praktischen Aufgaben aktiver Rassenpflege", er beginne mit der "Aufartung unseres Volkes" und schaffe "die Voraussetzungen für die Ausmerzung erbkranker Belastung". Dabei bestand für Haedenkamp keinerlei Zweifel daran, daß es sich hier nur um einen "Anfang" handelte, der aber "die Grundlage aller weiteren Maßnahmen staatlicher Rassenpflege" sei. Seine eindeutigen Erläuterungen schloß der Standespolitiker mit einem ebenso klaren Appell an seine Kollegen: Es sei "Pflicht eines jeden deutschen Arztes, an der Erfüllung der jetzt an ihn herantretenden Aufgaben selbstlos mitzuarbeiten". Wer versuchte, sich der im "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" festgeschriebenen Meldepflicht zu entziehen, machte sich aber spätestens nach Erlaß der RÄO auch eines Berufsvergehens schuldig.
  • Mit der RÄO war nun die Möglichkeit gegeben, die Disziplinierungsgewalt der Standesvertretung über die Gruppe der Kassenärzte hinaus auszuweiten. Nunmehr wurden alle der Reichsärztekammer unterstehenden Ärzte erfaßt; lediglich jene in einem "staatlichen geordneten Dienstleistungsverfahren" stehenden wurden ausgenommen (§ 54 RÄO). "Ein Arzt, der die Berufspflichten verletzt, insbesondere gegen die Berufsordnung verstößt", so § 51 RÄO, unterlag künftig der Bestrafung durch Berufsgerichte. Das konnte nun alles und nichts heißen, denn eine halbwegs präzise Umschreibung möglicher "Delikte" suchte man vergebens. Clemens Bewer brachte es auf den Punkt: "Es unterliegt dem freien Ermessen der zuständigen Stellen, welches Verhalten sie als Berufsvergehen zu ahnden für notwendig halten". Damit unterlag die Definition dessen, was strafenswert war, der nach dem Führerprinzip strukturierten RÄK. Mit windigen Paragraphen wider die ärztliche Ethik
  • Die Neubesetzung der Vorstandspositionen mit faschistisch gesinnten Ärzten war dabei der erste Schritt hin zu einer engen Verflechtung der kassenärztlichen Standesvertretung mit dem NS-Herrschaftssystem. Aber auch das Gros der Kassenärzte hat die Ausschaltung der jüdischen Kollegen und die für diese existenzvernichtenden Verordnungen, die von der Vorgängerinstitution der KV Berlin erlassen bzw. umgesetzt wurden, billigend in Kauf genommen. Viele haben eigene Vorteile daraus gezogen.
Judith Hahn / Rebecca Schwoch - Anpassung und Ausschaltung. Die Berliner Kassenärztliche Vereinigung im Nationalsozialismus.
Verlag Hentrich & Hentrich Teetz/Berlin, 1. Auflage 2009 - ISBN 978-3-941450-09-7,

Links

  • Julius Moses Schrittmacher der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik in der Weimarer Republik - Vorträge anlässlich der Ausstellungseröffnung am 15. Dezember 2005 in der Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin
  • Julius Moses (* 2. Juli 1868 in Posen; † 24. September 1942 im KZ Theresienstadt) war ein deutscher Politiker (Sozialdemokrat), Mitglied des Reichstages, sozialmedizinisch engagierter Arzt und eine Symbolfigur linker Medizin- und Ärztekritik in der Weimarer Republik.
  • Ausgestattet mit der medizinischen Approbation trat er im Sommer desselben Jahres zu Beginn des Ersten Weltkrieges in den Sanitätsdienst der kaiserlichen Marine ein. Während des Krieges kämpfte er mit dem Marinekorps in Flandern, danach wurde er als U-Boot-Arzt auf dem Flottenflaggschiff SMS Friedrich der Große eingesetzt, mit dem er unter anderem an der Skagerrakschlacht teilnahm. Als Haedenkamp im Dezember 1918 im Rang eines Oberassistenzarztes aus der Marine ausschied, war er Träger des Eisernen Kreuzes beider Klassen und des U-Boot-Frontabzeichens.
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