Kassenärztliche Bundesvereinigung
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit. Der Sitz der KBV ist: Herbert-Lewin-Platz 2 in 10623 Berlin.
- Willkommen bei der KBV! (im KBV-internet-Auftritt zu lesen)
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die politische Interessenvertretung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten auf Bundesebene. Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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Entstehung
Die Gründung der Kassenärztlichen Vereinigungen geht zurück auf eine Notverordnung des Reichspräsidenten im Jahre 1931, welche die Arbeitskämpfe zwischen Ärzten und Krankenkassen schlichten sollte. Sie hatte die endgültige Ablösung des Einzelvertragssystem, in dem jeder Arzt einzeln Abrechnungsverträge mit den Krankenkassen schloss, zur Folge und führte zur Errichtung eines Systems von regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, gemeinsam vertreten durch die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD). Die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (heute: Kassenärztliche Bundesvereinigung) wurde per Verordnung vom 02.08.1933 vom Reichsarbeitsminister Rettig auf der Grundlage der sog. Gleichschaltungsgesetze gegründet (Reichsgesetzblatt vom 08.08.1933, Teil 1, Nr.90, S. 567-568). Der Vorsitzende hieß damals "Reichsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands"
[1] Reichsgesetzblatt 8.8.1933
Funktion und Aufgaben
Die KBV sollte auf Bundesebene die Interessen der Kassenärzte gegenüber den Krankenkassen und bei Gesetzgebungsverfahren vertreten.
Dem sozialversicherten Patienten sollen die KVen bzw. die KBV eine qualifizierte ambulante medizinische Versorgung (Sicherstellungsauftrag) garantieren. Diese muss nach dem Sozialgesetzbuch "wirtschaftlich angemessen notwendig und zweckmäßig" (WANZ) sein.
Auf Bundesebene führt die KBV das Bundesarztregister sowie die Abrechnungsstatistik.
Die KBV bildet zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den Bundesverbänden der Krankenkassen, z.B. dem AOK-Bundesverband, den Gemeinsamen Bundesausschuss, ein Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung.
Ferner schließt die KBV die Bundesmantelverträge ab, unter anderem zur Vereinbarung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs, der Qualitätssicherung der ärztlichen Tätigkeit und der Einzelheiten der ärztlichen Kassenabrechnung.
Mit Einführung der EDV-Abrechnung 1988 hat die KBV die Aufgabe, das Datenformat für die Übermittlung der Abrechnungsdaten von der Arztpraxis zur KV zu definieren (Abrechnungsdatenträger). Durch Vorgabe der Richtlinien für die Abrechnungs-Software und Ausübung des Software-Zulassungsverfahrens führt die KBV die Kontrolle über die Korrektheit der ärztlichen Abrechnung aus.
Vorstand der KBV ist seit Januar 2005 Dr. Andreas Köhler - Wiederwahl im März 2011 mit 39 von insgesamt 60 Stimmen der Vertreterversammlung
Aktuelle Entwicklungen
- Konzept der KBV für eine Honorarreform Vortrag Dr.Köhler in der KV-BW 26.7.06
- Gegensätze – in der Sache und im Selbstverständnisführender Repräsentanten der Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Klare Ablehnung des Gesetzentwurfs: Verschärfte Budgetierung schadet Ärzten und Patienten
- Versorgungsinnovation 2010 - 29. bis 31. März 2010 in Berlin - Die KBV Messe ist ein Marktplatz für Projekte, die
- * in der Praxis laufen und einen Innovationsgehalt aufweisen, der auf andere Strukturen oder Regionen übertragbar ist.
- * praxisbereit sind und Partner für die Umsetzung suchen.
- Kernziele der KBV Messe sind
- * das Spektrum patientenorientierter ambulanter Versorgung abzubilden,
- * Kompetenzen herauszustellen,
- * Versorgungsinnovationen allen Versicherten zugänglich zu machen.
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die zunehmende Kritik aus der Ärzteschaft an ihrer Arbeit zum Anlass genommen, sich neu auszurichten. Ziel ist es, im Hinblick auf das Versorgungsstrukturgesetz eine ausgewogene Balance zwischen der Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten und der Sicherstellung der ambulanten Versorgung zu erreichen. In dem neuen Leitbild betont die KBV einleitend, weiterhin die Interessen der Vertragsärzte und Psychotherapeuten vertreten zu wollen. Ebenso bleibe man aber auch die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in sinnvoller Arbeitsteilung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante medizinische Versorgung aller Versicherten zu gewährleisten habe. Basis dafür bleibe der Kollektivvertrag in einem sinnvollen Nebeneinander mit anderen Versorgungsverträgen. (Kiel 2011 - Deutscher Ärztetag)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung – ein Kurzportrait
- Daraus zitiert:
- "Die KVen bilden auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Mitglieder der KBV sind dementsprechend die 17 KVen. Die KBV hat den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.
- Die KBV ist die politische Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Sie vertritt die Belange ihrer Mitglieder bei Gesetzgebungsverfahren gegenüber der Bundesregierung. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Körperschaft gehören des Weiteren die Wahrnehmung der Rechte der niedergelassenen Mediziner gegenüber den Krankenkassen sowie die Sicherstellung und die Gewährleistung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt die KBV Verträge mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie anderen Sozialleistungsträgern ab. In diesen Vereinbarungen werden die Grundsätze der vertraglichen Beziehungen zwischen den oben genannten Partnern auf Landesebene festgelegt und Rahmenvorgaben für die Inhalte der Arznei- und Heilmittelvereinbarungen gemacht. Die KBV gestaltet mit den Krankenkassen die bundesweit geltende Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab, und vereinbart Kriterien für die Verteilung der Gesamtvergütung nach Versorgungsbereichen."
- Vertretung (der niedergelassenen Ärzte) gegenüber den Krankenkassen - Als genossenschaftlicher Zusammenschluss wahren die KBV beziehungsweise die KVen die Rechte und die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsärzte und Psychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen (§75 SGB V). Eine Reihe von Verträgen verhandelt die KBV direkt mit den Krankenkassen und anderen Leistungsträgern. Dazu zählen Änderungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Der EBM ist die bundeseinheitlich geltende Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.
- Die KBV - ein genossenschaftlicher Zusammenschluss? Auf diese Frage antwortete sie im April 2004 so: Antwort der Rechtsabteilung der KBV
- Kurzportrait 2009 aktualisiert
- Die KBV ist die politische Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Sie vertritt die Belange ihrer Mitglieder bei Gesetzgebungsverfahren gegenüber der Bundesregierung.
- Zu den gesetzlichen Aufgaben der Körperschaft gehören des Weiteren die Wahrnehmung der Rechte der niedergelassenen Mediziner gegenüber den Krankenkassen sowie die Sicherstellung und die Gewährleistung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung.
- Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt die KBV Verträge mit dem GKV-Spitzenverband sowie anderen Sozialleistungsträgern ab. In diesen Vereinbarungen werden die Grundsätze der vertraglichen Beziehungen zwischen den oben genannten Partnern auf Landesebene festgelegt und Rahmenvorgaben für die Inhalte der Arznei- und Heilmittelvereinbarungen gemacht.
- Die KBV gestaltet mit den Krankenkassen die bundesweit geltende Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab.
- Der Verband führt darüber hinaus das Bundesarztregister und wirkt im Bundesschiedsamt mit. Im Gemeinsamen Bundesausschuss entscheidet die KBV zusammen mit den Vertretern der Krankenkassen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Bei diesen Verhandlungen verfolgt die Körperschaft stets das Ziel, Fortschritte in der Medizin den Patienten zugute kommen zu lassen. Die KBV informiert und unterstützt die KVen bei allen Fragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Sie berät auch den Gesetzgeber auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik.
Dezernate der KBV
- Wenn Sie bereits wissen, welche Abteilung für Ihre Anfrage zuständig ist, können Sie direkt dorthin schreiben. Falls Sie Ihre Ansprechpartner lieber nach Themen-Stichworten suchen möchten, klicken Sie bitte hier!
- Dezernat 1: Innovation und Nutzenbewertung ärztlicher Leistungen
- Dezernat 2: Ambulante Qualitätsförderung und -darstellung
- Dezernat 3: Vergütung, Gebührenordnung und Morbiditätsorientierung
- Dezernat 4: Versorgungsstruktur und veranlaßte Leistungen
- Dezernat 5: Finanzen und Personal
- Dezernat 6: Informationstechnik, Telematik und Telemedizin
- Dezernat 7: Sektorenübergreifende Qualitätsförderung und -darstellung
- Dezernat Kommunikation
- Rechtsabteilung
- Vorstand und Stabsstellen
- Stabsstelle Patientenorientierung
Umfragen "Referendum" der Mitglieder
- 01. August 1992 - Am 1. August beschloß eine kampfesmutige Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) folgendes: „Sobald erkennbar wird, daß die geplanten Gesetzesänderungen zum Gesundheitswesen in Kraft treten, wird die KBV eine Befragung aller Kassenärzte in die Wege leiten, die Antwort auf folgende Frage geben soll: Sind die Kassenärzte bereit, in dem Seehofer-reformierten System weiterzuarbeiten, oder sind sie willens, aus diesem System auszusteigen und nur in einer grundsätzlich anderen Organisationsform tätig zu werden?" - Initiator und Promotor dieses Beschlusses war der Kölner Nervenarzt Dr. Winfried Schorre.
- Anläßlich seines Auftritts beim "Nationalen Protesttag" 24.3.2006 in Berlin, verkündete Andreas Köhler ein "Referendum" bei den Vertragsärzten. Zur Auswertung schrieb später H.P. Meuser: Die Ergebnisse des Referendums werden von den Vorsitzenden der KBV wortreich beschrieben und kommentiert. Hier lasse ich zunächst nur die nackten Zahlen sprechen, so wie sie von dem beauftragten Institut Infas veröffentlicht wurden. Urteilen Sie danach selbst. Am Ende finden Sie meine Interpretation.
Konvergenz jetzt
- Für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung steht in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen deutlich weniger Geld je Versichertem zur Verfügung als in den anderen Ländern. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Patientinnen und Patienten in Nordhein-Westfalen sind nicht weniger auf eine verlässliche Versorgung angewiesen als die Menschen in Bayern oder Berlin. Eine angemessene und im Bundesvergleich faire Vergütung für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte entscheidet über die künftige Qualität und die flächendeckende Erreichbarkeit der ambulanten Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
- Deshalb fordern wir die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, eine Angleichung der ärztlichen Vergütung je Versichertem herbeizuführen. Die Behandlung eines Patienten in Essen muss genauso finanziert werden, wie die eines Kranken in Hamburg oder München.
- Der 1. Vorsitzende der KVWL, Dr. Wolfgang-Axel Dryden, reicht eine Petition zur Konvergenz beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags ein. Allerdings gibt es dafür nur einen abgegrenzten Zeitraum. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden öffentlich über die Frist zur Mitzeichnung informieren!
Kritik
- Kritiker bemängeln, dass die Behörde KBV sich in der Öffentlichkeit falsch darstelle und wie eine Ärztelobby wahrgenommen werde. In Wirklichkeit sei sie eine Behörde, die den Weisungen der jeweiligen Regierungen unterstellt sei.
- Der Terminus "Vertragsarzt" sei falsch, da Vertragsärzte keine Verträge abschlössen und nach Sozialgesetzbuch V SGB V wie Betreute (Rechtsunmündige) behandelt würden ([Quelle]. Korrekterweise müsse es Pflichtarzt heißen.
- Der KV würde mit den Paragraphen 69 und 89 SGB 5 das Vertragsrecht nach BGB genommen. Diese machten deshalb im Wesentlichen keine Verträge mit den Krankenkassen, sondern Absprachen entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten, die sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts, KdöR), hätten. [Quelle](In der Quelle steht § 88, gemeint ist aber § 89, Schiedswesen. Es darf nach § 89 SGB 5 keinen vertragslosen Zustand geben, damit ist das Recht auf Rücktritt nach §320 ff. BGB von einem Vertrag unwirksam und der Einigungswille nach §133 BGB als Voraussetzung für einen Vertrag nach BGB wird übergangen. Die Gesetzlichen Krankenkassen werden damit zur Verwaltungsabteilung des BMGS und die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Personalabteilung des BMGS, die lediglich in Gesetzen formulierte Aufgaben und Pflichten ausführen bzw. erfüllen. Wenn die KV/KZVen einen gesetzlich vorgeschriebenen "Vertrag" verweigern, hat dies nach 79a SGB 5 die Übernahme der Geschäfte der KV/KZV auf Kosten der KV/KZV durch die Aufsichtsbehörde zur Folge. Damit dürften fast alle "Verträge", die in den letzten Jahren zwischen KVen/KZVen und gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen wurden, unter Ausnutzung der gesetzlichen Zwangslage der KVen/KZVen zustande gekommen sein und daher sittenwidrige Rechtsgeschäfte nach § 138 BGB darstellen. Deswegen gilt hier auch nicht das BGB, "Leistungserbringern" werden Bürgerrechte vorenthalten.)
- Kritiker meinen, daß die KV/KZV inzwischen im Wesentlichen in ihrer Funktion darauf beschränkt wurde, gegenüber den "Leistungserbringern" einen staatlich festgelegten Monopolpreis für eine beinahe unbegrenzte Leistungsmenge durchzusetzen. Aufschlußreich ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bundessozialgerichtes (B 6 KA 6/04) vom 31.08.2005. Die Auslassungen des Gerichtes werden im Zusammenhang mit einem ausführlichen Kommentar des § 69 SGB 5 erörtert.
- Neuanfang oder Anfang vom Ende? Von Monopolen und Kartellen war im Vorfeld der jüngsten Gesundheitsreform (2003) viel die Rede. Sie verhinderten den Wettbewerb und trieben die Kosten in die Höhe.
- Kassenärztliche Vereinigungen werden aus ihrer bisherigen in der Selbstverwaltung mitgestaltenden Funktion entlassen und in eine Auftragsadministration mit der wesentlichen Funktion der Mitgliederdisziplinierung überführt.(Hoppe, Jörg-Dietrich - Gesundheitspolitik: Vom Symptom zur Diagnose - Deutsches Ärzteblatt 99, Ausgabe 48 vom 29.11.2002
- Wenn man diesem kompletten Schwachsinn überblickt, so kann man sich nur noch wundern, auf welcher Basis viele das hohe Lied der Körperschaften singen. Diese sind gerade in diesem Bereich nichts anderes als permanente Bedrohungsexperten, die dafür sorgen sollen, dass wir Ärzte uns dem ständigen Druck beugen. (Kommentar "Regressitis" von DIPL.-POL. EKKEHARD RUEBSAM-SIMON)
- Karl-Josef Laumann setzt sich dafür ein, das die Benachteiligung von NRW durch die Honorarreform beseitigt wird. Schuld an der Ungerechtigkeit ist die KBV, die die Geldströme falsch verteilt hat. Laumann gab zu, dass er sich die Fehlverteilung der KBV schlechterdings nicht habe vorstellen können, deren Honorarverteilung er als Scheitern der kassenärztlichen Selbstverwaltung bewertet. Die krassen regionalen Unterschiede waren für ihn unglaublich angesichts der Gesamtmenge, die zur Versorgung bereit stehe.
- Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf, Karl-Josef Laumann, 17.03.2010 Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW, CDU
- Inzwischen sei die KBV in die Verhandlungen über Honorarsteigerungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eingestiegen. "Nachdem Herr Andreas Köhler der erstaunten Öffentlichkeit noch vor drei Wochen vorgerechnet hat, dass Hausärzte inzwischen die Spitzenverdiener im System sind (wogegen absolut nicht einzuwenden wäre, wenn es denn nur stimmte...) und mit völlig überhöhten Einkommen der gesamten niedergelassenen Ärzteschaft vor die Presse trat, wundert er sich jetzt, dass seinen finanziellen Forderungen seitens der Krankenkassen Unverständnis entgegen gebracht wird. Was ist das für̈r eine Politik der Spitze unserer Selbstverwaltung?", fragt Zwerenz in dem Schreiben. Der Chef der KBV verkünde der staunenden Presse Ärztehonorar in ungekannter Höhe und wundere sich, wenn die Krankenkassen ihm genau diese Zahlen bei Honorarverhandlungen vorhalten.
- Die Sondervertreterversammlung der KBV endete am Dienstag 17. Mai 2011 in Berlin im Eklat. Streitpunkt war die geplante bundesweite Konvergenz der Gesamtvergütung, die zu einer Umverteilung von Honorarzuwächsen führen würde. Vertreter von vier KV-Regionen, nämlich Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, verließen die Versammlung "unter Protest".
- Die vier KVen haben sich zu der Initiative "FALK - Freie Allianz der Länder-KVen" zusammengeschlossen. In einer Erklärung bezeichnen sie den Verlauf der Debatte als "Farce", da die Debatte auf Antrag eines Delegierten nach nur drei Redebeiträgen geschlossen wurde.
Zitate
- Während die Landesverbände umfangreiche Verrechnungsarbeiten leisten müssen - sie erhalten von den Krankenkassen eine Gesamtvergütung und schütten die Gelder anteilig an ihre Mitglieder aus -, besteht die Aufgabe der Bundesvereinigung in der Repräsentation der Kassenärzte und im Aushandeln von Verträgen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen. Ihre Geldmittel erhält die Bundesvereinigung aus einer Umlage, die bei den Landesverbänden erhoben wird und jährlich mehr als zwei Millionen Mark in die Zentralkasse schwemmt.(nach SPIEGEL 22.06.1960)
- Jene Standeskollegen, so schrieb das "Berliner Ärzteblatt", die bisher daran gezweifelt hätten, daß bei der KBV "das Kollektiv zum Selbstzweck" geworden sei, sollten einen Blick in Blanks Prüfungsbericht tun. Die Zuwendungen seien der "Schlußstrich in der Entwicklung einer Institution, deren ursprünglicher Sinn die Verteidigung des einzelnen Arztes gegenüber den 'anstellenden und honorierenden' Krankenkassen war". Bislang allerdings konnten sich die Kölner Vorstandsmitglieder nicht entschließen, ihren Kassenärzten Einblick in den Bonner Bericht zu geben.
- Wie sehen Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) in der Zukunft aus?
- Oesingmann: Ich halte KVen für unverzichtbare Organisationen. Ich glaube, dass man sie in der Zukunft brauchen wird. Sie werden lernen müssen, flexibler in ihren Dienstleistungsangeboten zu werden und den Ärzten Hilfestellung bei ihren Aufgaben zu bieten. Ich sehe den Schwerpunkt gar nicht so sehr bei den hoheitlichen Aufgaben, die uns die Politik ganz gezielt zugeschanzt hat, sondern beim Service. Sollte diese Entwicklung politisch nicht möglich sein, halte ich es für ausgesprochen notwendig, dass freie ärztliche Verbände sich entsprechend qualifizieren. Klartext Ausgabe vom 01.04.2001 Dr. Ulrich Oesingmann seit 1970 niedergelassener Allgemeinarzt, seit 1981 Mitglied der KBV-Vertreterversammlung, seit 1985 im Vorstand der Kölner Kassenarztzentrale: Am 17. März 2001 nahm er Abschied von seinem KBV-Amt. Nun konzentriert er sich auf seine Aufgaben als Präsident des Bundesverbandes der freien Berufe (BFB).
- Zehn Jahre gesetzlich begrenztes Budget haben in Deutschland Unlust und Verdrossenheit ausgelöst“, konstatierte Dr. Rainer Hess. „Da müssen wir herauskommen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ein wichtiger Motor des Umstrukturierungsprozesses in Deutschland werden und bleiben!“
- vom 1. Gesundheitstag der Frankfurter Bezirksstelle der KV Hessen am 6. September 2003 - "Lebhafte Podiumsdiskussion mit Dr. Rainer Hess und Professor Karl Lauterbach".
- KVen und KBV können für ihre Mitglieder viel tun. Aber nicht alles, denn als Körperschaften sind sie in ihrem Handeln eingeschränkt. Wir dürfen nur das, was das SGB V uns als Aufgaben zuschreibt und was damit in innerem Zusammenhang steht. Wir unterliegen auch den Beschränkungen durch das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Wir haben uns dafür ausgesprochen, ein von der KBV und den KVen unabhängiges Unternehmen zu gründen, das Dienstleistungen und Unterstützung für Vertragsärzte und -psychotherapeuten anbieten kann. Und zwar in allen Feldern des Wettbewerbs. Diesem Unternehmen, das intern die Arbeitsbezeichnung „New Company“ trägt, sind wir ein Stück näher gekommen. (Vertreterversammlung der KBV am 14. Mai 2007 in Münster - Dr. med. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes)
- Es geht um nichts Geringeres als die Zukunft des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen. Mit einer Neuordnung der Versorgungsebenen will die KBV sich dem Wettbewerb stellen. Doch die 60 Delegierten hielten sich mit Bewertungen zurück. Vertreterversammlung im Vorfeld des Deutschen Ärztetages am 19. Mai 2008 in Ulm
- Meine Damen und Herren, die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist unser Nachbar in zweifacher Hinsicht. Sie residiert nicht nur direkt neben der Bundesärztekammer in Berlin, sondern steht uns auch in ihren Bemühungen um das Wohl der deutschen Ärzteschaft sehr nahe. Ich begrüße die Führungsspitze der KBV, Dr. Andreas Köhler und Dr. Carl-Heinz Müller. ( Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Ärztekammer Baden-Württemberg: Willkommen in Baden-Württemberg, willkommen in Ulm. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg freut sich, den 111. Deutschen Ärztetag und seine Gäste in Ulm, um Ulm, um Ulm herum begrüßen zu dürfen.)
- Statement Positionen der KBV zur Gesundheitsreform - 12.02.2003
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in der gestrigen Ausstiegsveranstaltung in Nürnberg (22.12.2010) ein Zeichen dafür, dass „die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten tief verunsichert“ seien, erklärte der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler einen Tag später in Berlin. Vor diesem Hintergrund seien die bevorstehenden Gesetzgebungen des nächsten Jahres von großer Bedeutung. „Ich denke hier vor allem an das geplante Versorgungsgesetz. Wir brauchen zudem dringend eine transparente und einfachere Gebührenordnung. All das sind Aufgaben, die wir gestalten wollen. Insgesamt muss die Arbeit der niedergelassenen Kollegen wieder mehr Wertschätzung erfahren“, ergänzte der KBV-Vorsitzende.
- Sechs Jahre hauptamtliche Vorstände in KVen und KBV: Zwischen Management und Interessenvertretung
Offizielle Darstellung in Nachrichtenmedien
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
- Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
- Pressesprecher Dr. R.Stahl leitet die Abteilung Kommunikation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Interessenvertretung der niedergelassenen Ärzte in Deutschland. Zuvor war er Marketing und Vertriebschef einer gesetzlichen Krankenkasse. Davor volontierte er bei der Kölnischen Rundschau und arbeitete unter anderem als Wirtschaftsredakteur bei einem Börsennachrichtendienst.
Regional zu Gast in den KV-en der Republik
- 08.06.2011 - Öffentliche Vertreterversammlung der KVNO - Leider konnten die Filme, die während der hochinteressanten öffentlichen Sitzung der Vertreterversammlung entstanden sind, nicht veröffentlicht werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein machte von ihrem Hausrecht Gebrauch, so dass die Filme noch vor Ort im Anschluss der dreistündigen Sitzung vernichtet wurden.
Weblinks
Quelle
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