Kassenabrechnung

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Kassenabrechnung engl.: billing of dental benefits; Schlagwortbezeichnung für die Grundlage der zahnärztlichen Honorarvergütung bei gesetzlich Versicherten über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV). Im Gegensatz zu privat versichten Patienten erhalten diese vom (Vertrags-)Zahnarzt für im Rahmen von Sachleistungen erbrachte Tätigkeiten keine Rechnung, sondern weisen sich durch ihre Chip-Karte aus. Am Quartalsende ("Quartalsabrechnung") reicht der (Vertrags-)Zahnarzt seine Spezifikationen der erbrachten Kassenzahnärztlichen Leistungen ( BEMA) an seine Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ("Abrechnungsstelle") zur sachlichen und rechnerischen Überprüfung ein; nach Feststellung der Richtigkeit werden diese Forderungen an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet, das Honorar von dieser an die KZV überwiesen und von dort aus nach dem sog. Honorarverteilungsmaßstab an den jeweiligen Zahnarzt - vorbehaltlich etwaiger Kürzungen durch eine "nachträgliche Wirtschaftlichkeitsprüfung" bzw. Budget-bedingte Kürzungen - in monatlichen Raten und einer Quartalsabschlusszahlung ausbezahlt. Eine monatliche Abrechnung ("Monatsabrechnung") erfolgt bei den parodontologischen, prothetischen und weiteren Leistung (z.B. Kieferbruch) über den Teil, der von der Krankenkasse übernommen wir

Vergleich: Zuweilen kann es so sein, wie es dieses TITELBILD des SPIEGEL plakativ zeigt!


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