Klaus Engelmann
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Dr. Klaus Engelmann * 26. März 1943 in Eschwege - Im Jahre 1963 legte er an der Wilhelmschule in Kassel das Abitur ab. Dr. Engelmann studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Marburg.
- 1970 in Hessen die erste juristische Staatsprüfung
- 1973 die zweite juristische Staatsprüfung
- ab 1973 wissenschaftlicher Assistent an der Juristischen Fakultät der Philipps-Universität Marburg
- 1976 zum Dr. jur. promoviert
- Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter von 1976 bis 1979 beim Bundessozialgericht trat Dr. Engelmann 1979 in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Im März 1989 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Dort war er zunächst dem 4. Senat (Rentenversicherung) und ab Januar 1992 dem für das Vertrags(zahn)arztrecht zuständigen 6. Senat zugewiesen.
- 1994 Mitglied des Präsidiums des Bundessozialgerichts
- 26. Juni 1997: Dr. Engelmann übernimmt den Vorsitz des 6. Senats.
- Dr. Engelmann ist als Herausgeber und Autor zahlreicher Werke zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und des Verwaltungsverfahrensrechts hervorgetreten. Sein herausragender Sachverstand auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts sowie die große Wertschätzung für seine Person finden ihren Ausdruck ua darin, dass er seit über zehn Jahren als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht, einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft, gewählt ist. Künftig soll er den Vorsitz des Erweiterten Bewertungsausschusses, der grundlegende Entscheidungen zur vertragsärztlichen Vergütung zu treffen hat, übernehmen.
- Mit Ablauf des Monats März 2008 tritt Dr. Engelmann mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
Bücher
- Dr. Klaus Engelmann hat nahezu seine gesamte richterliche Tätigkeit der Entwicklung des Kassenarztrechts gewidmet.
- juris PraxisKommentar SGB V - von Prof. Dr. Rainer Schlegel, Dr. Thomas Voelzke (Gesamtherausgeber)- Dr. Klaus Engelmann, Prof. Dr. Rainer Schlegel (Bandherausgeber)
- Prozessgrundsätze im Verfassungsprozessrecht - Engelmann, Klaus. - Berlin : Duncker und Humblot, 1977 (Dissertation)
- Publikationen
- 1. Sozialgesetzbuch - München, Beck, 2008, 6., neubearb. Aufl.
- 2. SGB X, Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - München, Beck, 2005, 5., neubearb. Aufl. des von Günther Schroeder-Printzen bis zur 3. Aufl. hrsg. Werkes
- 3. Sozialgesetzbuch - München, Beck, 2001, 4., neubearb. Aufl. des von Günther Schroeder-Printzen bis zur 3. Aufl. hrsg. Werkes
- 4. Sozialgesetzbuch, Verwaltungsverfahren, SGB X - München, Beck, 1996, 3. Aufl.
- 5. Sozialgesetzbuch, Verwaltungsverfahren, SGB X - München, Beck, 1990, 2. Aufl.
Zitate
- Bei Einführung der Praxisbudgets im Jahr 1997 war der Betriebskostenanteil auf 54.1 Prozent festgesetzt worden. Der Senat habe die vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) eingereichten aktuellen Zahlen als "Hinweis auf einen möglicherweise bestehenden Änderungsbedarf" gewertet, berichtete der BVDD. Das Statistische Bundesamt gehe inzwischen von einem Betriebskostenanteil von 62 Prozent aus, sagte der Vorsitzende Richter Dr. Klaus Engelmann in der mündlichen Urteilsbegründung. Die Festsetzung der Kostensätze sei der gerichtlichen Kontrolle zwar nicht entzogen, doch seien die Werte auch nicht vollständig überprüfbar, wie es der BVDD verlangt hatte. Begründung: "Einer Kontrolle daraufhin, ob sie exakt richtig sind, steht entgegen, dass ihre Festlegung durch Normsetzungsakt erfolgt und dass ihre genaue Feststellung nicht möglich ist, es sich vielmehr nur um Näherungswerte auf Grund wertender Beurteilung statistischer und betriebswirtschaftlicher Daten handeln kann." 27.05.2002
Quelle
- BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle
