Kontrahierungszwang

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Unter Kontrahierungszwang versteht man die gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages. Im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Krankenkasse versteht man darunter die Verpflichtung, alle Personen (unabhängig von ihrem persönlichen Risiko) auf Antrag als Versicherte aufzunehmen.

Zitate


  • Junge Unions-Abgeordnete: Kompromiß nicht akzeptabel - Gesundheitsreformpläne führen zu Spannungen - Mißfelder hatte am Montag abend als einziger im CDU-Bundesvorstand gegen den Kompromiß gestimmt. "Durch die Erhöhung von Kassenbeiträgen und die Finanzierung der Versicherung für Kinder aus Steuermitteln fließt mehr Geld in ein ineffizientes System. Darum hätte die Koalition den Mut haben müssen, durch einen Wegfall der Versicherungspflichtgrenze und volle Wahlfreiheit der Versicherten bei gleichzeitigem umfassenden Kontrahierungszwang Wettbewerb und Transparenz herzustellen." Außerdem, so Mißfelder weiter, hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen abgeschafft werden müssen.
  • Am Rande eines Kongresses der SPD in Berlin Feb. 2002 sagte Gerster: "Die Positionen haben sich angenähert." Moderiert durch Generalsekretär Franz Müntefering, hätten sich die SPD-Gesundheitsexperten darauf verständigt, nach den Wahlen den Kontrahierungszwang weitgehend aufzuheben, den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stark einzuschränken, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu überprüfen und die Versicherungspflichtgrenze anzuheben. Die Reformvorstellungen der SPD entsprechen damit weitgehend den Forderungen von Gerster. Der Landesminister hatte wiederholt verlangt, den Kassen die Steuerung des Gesundheitssystems zu überlassen.
  • Kirschner SPD verlangt eine "Auflösung des Kontrahierungszwangs" und eine "Übertragung des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen". ... könnten etwa die Zusammenarbeit mit überteuerten, überzähligen oder erfolglosen Doktoren kurzerhand einstellen. (Nach Artikel Frankfurter Rundschau Januar 2002)
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