Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
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Laut § 141 SGB V sollen in einer "Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen" von allen an der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Beteiligten zum einen medizinische und wirtschaftliche Orientierungsdaten, zum anderen Vorschläge zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen entwickelt werden. Ein Sachverständigenrat unterstützt die Konzertierte Aktion bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 14. November 2003 wieder abgeschafft.
Links
- Konzertierte Aktion im allgemeinen Wikipedia
