Koordinierungsausschuss
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Im Koordinierungsausschuss sind diejenigen Spitzenorganisationen vertreten, die den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen und den Ausschuss Krankenhaus bilden. Er soll auf der Grundlage evidenzbasierter Leitlinien die Kriterien für eine im Hinblick auf das diagnostische und therapeutische Ziel ausgerichtete zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung für mindestens zehn Krankheiten pro Jahr beschließen, bei denen Hinweise auf unzureichende, fehlerhafte oder übermäßige Versorgung bestehen und deren Beseitigung die Morbidität und Mortalität der Bevölkerung nachhaltig beeinflussen kann.
Seine Beschlüsse sind für alle Beteiligten unmittelbar verbindlich. Mit der Leitlinienerstellung hat der Ausschuss neben der Koordination der Technologiebewertung im ambulanten und stationären Sektor eine weitere Aufgabe.
