Korbmodell

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Wegen der zunehmenden Unzufriedenheit der Niedergelassenen wächst der Wunsch nach einem Systemausstieg. Als einer von mehreren Wegen bietet sich die kollektive Zulassungsrückgabe nach Paragraph 95b SGB V an.

Gestörtes Verhältnis zum Gesetzgeber?
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Gestörtes Verhältnis zum Gesetzgeber?

Die Voraussetzung: Es braucht eine eingeschworene Gemeinschaft ärztlicher Praxen, die einander vertrauen, da die Krankenkassen im Vorfeld versuchen werden, Einzelne aus dem „Kollektiv“ mit attraktiven Sonderkonditionen (Einzelverträgen) herauszulocken. Umgekehrt kann die Kassenärztliche Vereinigung Rückgabewillige mit Sanktionen belegen - denn eine kollektive Zulassungsrückgabe ist "mit den Pflichten eines Vertragsarztes ... nicht vereinbar" (Paragraph 95b SGB V).

Im Eingangsbereich zur ARENA in Nürnberg 30.1.2008 zu Gast
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Im Eingangsbereich zur ARENA in Nürnberg 30.1.2008 zu Gast

Das Korbmodell erleichtert den Aufbau einer solchen Gemeinschaft. Es ist derzeit von den Urologen in Nordrhein eingerichtet und gilt als bundesweites Vorbild. Der Vorteil dieses Modells ist, dass nicht mit einem einzigen Schritt die Zulassung zurückgegeben, sondern in mehreren eskalierenden Schritten der Systemausstieg vorbereitet wird:


Inhaltsverzeichnis

Korbmodell Schritt für Schritt

1. Sammlung

Zunächst werden in einen „Korb“ alle eingesammelt, die mit der derzeitigen Situation unzufrieden sind und eine Zulassungsrückgabe nicht ausschließen. Dabei gilt Vertraulichkeit: Niemand weiß, wer oder auch nur wie viele sich in den Korb eingeschrieben haben. Über den Korb wacht ein Rechtsanwalt, Treuhänder oder Notar, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. Das erschwert der KV, Sanktionen gegen die Korb-Teilnehmer zu verhängen - denn die Namen sind nicht öffentlich bekannt. Umgekehrt steigt der psychische Druck auf KV und Kassen, denn niemand weiß, ob der Korb bereits gefüllt ist und kurz vor der Öffnung steht.

2. Öffnung

Ab einer bestimmten Quote (z.B. 75% der Kassensitze eines Bezirks) wird zu einer Vollversammlung eingeladen, die das weitere Vorgehen (z.B. die kollektive Zulassungsrückgabe) beschließt.


In Nordrhein wurde dieses Korbmodell sehr offen gestaltet: So lässt sich die Teilnahme am Korb jederzeit widerrufen. Und die Vollversammlung beschließt nicht zwingend die Zulassungsrückgabe, auch andere Möglichkeiten sind denkbar (etwa „Bürokratie-Streik“ o.ä.). Mit dieser Öffnung des Modells lassen sich auch Zögerliche leichter zu einer Teilnahme bewegen.

Das primäre Ziel dieses Korbes ist also weniger die Zulassungsrückgabe als vielmehr die Rückgewinnung von „Marktmacht“. Der Korb wird zu keinem bestimmten Zeitpunkt aufgelöst, sondern hängt ständig als Damoklesschwert über den übrigen Beteiligten des Gesundheitssystems (Kassen, KV).

Das Korbmodell hat Erfolg: Nachdem die Urologen in Nordrhein damit begonnen hatten, zeigte sich die KV plötzlich verhandlungsbereit: „Man werde sich bei den Kassen um mehr Geld für die Urologen bemühen.“ (Dr. Leonhard Hansen, Ärztezeitung 24.08.06)

Kommt es dennoch zu keinem Erfolg, ist die Zulassungsrückgabe der letzte Schritt. Dabei ist zu beachten: Vorher sollte geklärt werden, ob das Kollektiv ersetzbar ist durch z.B. Kliniken oder Praxen mit freien Kapazitäten oder verwandte Fachrichtungen (z.B. Orthopädie/Chirurgie oder hausärztliche/fachärztliche Internisten). In der Regel ist ein Kollektiv von 75% aber nicht ersetzbar – auch eine große Universitätsklinik hat Kapazitätsgrenzen und auch nah verwandte Fachgebiete decken die Patientenversorgung nicht komplett ab.

Kritiker, wie z.B. das "Bündnis Direktabrechnung" bemängeln diese offene Form des Korbmodells. Sie bezweifeln, dass auf diese Weise genug Kollegen zum Mitmachen zu bewegen sind. Ihr Ziel ist es vielmehr, nicht nur die Kassenärztliche Vereinigung, sondern auch die Krankenkassen als Vertragspartner der Ärzte auszuhebeln. Das "Bündnis Direktabrechnung" strebt also stattdessen eine direkte Abrechnung zwischen Arzt und Patient an.

Dr. Baumgärtner als Vorsitzender von MEDI Deutschland schlägt in dieser Richtung versöhnliche Töne an: Er wirbt dafür, dass zunächst alle kollektiv im Korb aussteigen sollten. Ist der Systemausstieg erst einmal gelungen, stehe es den Mitgliedern des "Bündnis Direktabrechnung" frei, ihren eigenen, individuellen Weg der Abrechnung zu gehen.


Kollektive Zulassungsrückgabe - Was passiert danach?

Nach der kollektiven Rückgabe wird gemäß Paragraph 72a Abs. 1 SGB V nach GOÄ 1-fach mit den Kassen abgerechnet (nicht mit den Patienten und nicht mit der KV). Auch hier gilt: Stellt sich eine Kasse als zahlungsunwillig heraus, können die anderen Korbteilnehmer darüber informiert werden – dort versicherte Patienten werden dann vom Kollektiv nicht mehr behandelt, sondern an die im System verbliebenen Praxen weiter verwiesen.

Dabei gilt für die Erstattung durch die Kassen weiterhin das WANZ-Prinzip: Alles, was das Maß des Notwendigen übersteigt, muss zwischen Arzt und Patient über eine IGeL-Vereinbarung geregelt werden. Einerseits bleibt so weiterhin ein Papierkrieg in der Praxis erhalten, andererseits kann die IGeL-Vereinbarung natürlich den 1-fachen GOÄ-Satz übersteigen und wird ohne Umweg über die Kasse direkt mit dem Patienten abgerechnet.

Für Zögerliche birgt das Zurückbleiben umgekehrt große Gefahren: Denn was die Kassen den ausgestiegenen Praxen nach GOÄ 1,0 bezahlen, ziehen sie der KV wieder ab. Ist die Vergütung nach GOÄ 1,0 also besser als die Vergütung nach EBM, bekommen die im System verbliebenen Praxen noch weniger Geld als bisher. Die Aussteiger vermehren folglich ihre Einkünfte auf Kosten der Zurückgebliebenen.

Zusätzlich besteht für die Nachzügler keine Möglichkeit mehr zur kollektiven Zulassungsrückgabe. Hat eine kollektive Zulassungsrückgabe einmal stattgefunden, sind die verbliebenen Praxen „außen vor“. Wer nicht von Anfang an dabei ist, kann nicht nachträglich zum Kollektiv dazu stoßen.

Korbmodell anno 1904

  • Kündigung der kassenärztlichen Tätigkeit: Korbmodell anno 1904 - Der 31. Deutsche Ärztetag in Köln zeigte sich 1903 solidarisch und forderte die dem Deutschen Ärztevereinsbund angehörenden Vereine auf, „dass dieselben alle den ärztlichen Interessen widersprechenden Verträge (mit den Krankenkassen) zum frühest möglichen Termin kündigen und von nun an nur noch solche abschliessen lassen, welche die freie Arztwahl und genügende Honorierung bieten“. Schleunigst und energisch sollten alle Maßnahmen der Selbsthilfe zur Durchsetzung der ärztlichen Forderungen bei den Krankenkassen ergriffen werden. Diese ohne Gegenstimme angenommene Resolution des Deutschen Ärztetages wird wesentlich mit dazu beigetragen haben, dass die etwa gleichzeitig anlaufenden Vorbereitungen eines Streiks der Kölner Ärzte zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden konnten.


Zitate

  • Einstimmig haben die Fachärzte in Stadt und Landkreis Erlangen beschlossen, den Aufstand zu proben. Sie wollen nun ihre Kassenzulassungen an die Kassenärztliche Vereinigung zurückgeben. Ein Notar sammelt und verwahrt sie im sogenannten "Erlanger Korb". (Süddeutsche Zeitung Nr.64, Mittwoch, den 18. März 2009 ) Als "echte Herkulesaufgabe", aber auch als Chance begreift der Erlanger Oberbürgermeister Siegfried Balleis (CSU) die Initiative der Erlanger Fachärzte. In Erlangen bestehe jetzt die Chance, auf der Basis der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ein ganz neues System aufzubauen, so Balleis. Er als Oberbürgermeister würde diesen "souveränen Akt" der Erlanger Fachärzte unterstützen und alles dafür tun, dass die Erlanger Bürger nicht unter den Folgen leiden. Erlangen sei ohnehin "Bundeshauptstadt der medizinischen Forschung. Wenn es in Deutschland irgendwo gelingt, gemeinsam ein gänzlich neues System zu erschaffen, dann hier", sagte der Oberbürgermeister der Süddeutschen Zeitung.
  • Nach den Erlanger Fachärztengehen jetzt auch die Mediziner in Westmittelfranken auf die Barrikaden: Die Doktores in Ansbach drohen mit der Rückgabe ihrer Kassenzulassungen. 21.3.2009


Links

Paragraph 72a SGB V

Paragraph 95b SGB V

Zulassungsverzicht

Korbmodell

Das Korbmodell und seine juristischen Feinheiten

Der Charme dieses Modells liegt zweifellos in dem Umstand, dass der einzelne Arzt nicht in Vorleistung gehen muss, um dann am Ende im Regen zu stehen. Los geht’s erst, wenn sehr viele mitmachen. Ob allerdings die beabsichtigte Solidarität auch dann noch greift, wenn die Hand zum Schwur gehoben werden muss, ist eine offene Frage – und zugleich die offene Flanke des Korbmodells. Dennoch könnte eine Entwicklung eintreten, die das Ausstiegsszenario für viele Ärzte attraktiv machen würde. Dies wäre der Fall, wenn der Leidensdruck weiter steigt, die Politik dies weiter ignoriert und die ärztlichen Körperschaften nicht mehr als sicherer Hafen für die Mehrzahl der niedergelassenen Ärzte akzeptiert würden.

Historisches

  • Eigentlich ein "Ur-Thema" des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V.(FVDZ), denn das Korbmodell ist eine FVDZ-Erfindung, damals aber - aus verschiedenen Gründen, insbesondere weil die "Führungsebene" den Korb nur als politisches Drohinstrument benutzte und in letzter Konsequenz gar nicht umsetzen wollte - gescheitert. Eine gewisse Reaktion darauf war im SGB V die Aufnahme der Paragraphen zum Zulassungsverzicht.
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