Kostenerstattungsprinzip
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Das Kostenerstattungsprinzip ist eines der konstituierenden Prinzipien der Privaten Krankenversicherung (PKV). Im Gegensatz zum Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen die Versicherten bei der Kostenerstattung grundsätzlich alle Kosten ihrer Behandlung vorfinanzieren. Gegen Vorlage der Rechnung erstattet die PKV die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise.
Zitate
- Bislang sind Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen gleich starke Partner. Doch Letztere verlören dann weitgehend oder ganz die Aufgabe, Kollektivverträge mit den Krankenkassen zu vereinbaren, die Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzuleiten, Rechnungen zu prüfen, den Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen und die hohe Qualität der Leistungen zu garantieren. „All das würden im Wesentlichen die Krankenkassen übernehmen. Vertragsärzte wären dann von deren Wohlwollen und wirtschaftlichen Interessen abhängig. Die Kassen verträten die Interessen der Ärzte bestimmt nicht besser als die Kassenärztlichen Vereinigungen“, so Dr. Andreas Köhler. Der Vorstandsvorsitzende der KBV meint: „Wer sich von einer Komplettumstellung auf Kostenerstattung die Lösung aller Probleme verspricht, die die Niedergelassenen seit Jahren plagen, der irrt sich gewaltig. Das ist einfach nicht realistisch. Die Umstellung brächte dem einzelnen Arzt nicht mehr Geld, sondern mehr Abhängigkeit von den Krankenkassen und Diskussionen mit Patienten.“ (Pro Sachleistung, aber Wahlrecht auf Kostenerstattung für Ärzte und Versicherte Berlin, 31. Juli 2006)
- Mit 129 Ja- zu 82 Nein-Stimmen forderten die Delegierten zunächst die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf, die Voraussetzungen für eine generelle Einführung des Kostenerstattungsprinzips zu schaffen. Die Tragweite dieses Beschlusses wurde ihnen aber wohl erst zwei Tage später bewusst. In zweiter Lesung wurde dieser Beschluss dann nämlich an den Vorstand überwiesen.
