Krankheitsfall
Aus ArztWiki
Der Krankheitsfall ist definiert in § 21 Abs. 1 BMV-Ä bzw. § 25 Abs. 1 EKV und umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen.
vgl. Arztfall, Behandlungsfall, Betriebsstättenfall
- Quelle: Abschnitt 3.2 in KBV: EBM 2009
