Lahnstein
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"Lahnstein" Städtchen, an Rhein und Lahn - Gesundheitsfachleute von SPD und Union in Klausur - sie entwarfen dort eine gemeinsame Reform der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die "ZEIT" schreibt dazu in einem Artikel (Von Jutta Hoffritz und Elisabeth Niejahr):
Gesprächspartner bekommen feuchte Augen, wärmen Erinnerungen auf und sprechen über die rheinland-pfälzische Provinzstadt fast wie Katholiken über Lourdes. „Lahnstein ist ein mythischer Ort geworden“, sagt Klaus Vater, der lange für die SPD-Bundestagsfraktion gearbeitet hat und heute zum Stab von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gehört. Unionsleute nicken.
Es müssen ungewöhnliche Verhandlungen gewesen sein, die der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) und sein sozialdemokratischer Gegenpart Rudolf Dreßler 1992 in Lahnstein über die Zukunft des Gesundheitswesens geführt haben: schnell, effizient – zumindest für einige Zeit erfolgreich. Die großen Parteien lagen damals in der Sozialpolitik dicht beieinander. Man hatte ähnliche Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit, ähnliche Verbündete in den Selbstverwaltungen und ähnliche Detailkenntnisse von der Welt der Sozialparagrafen. In nur sechs Monaten brachte Seehofer das Maßnahmenpaket durch Bundestag und Bundesrat – gemeinsam mit dem Paradelinken Dreßler.
Zitate
- Die Diskussion auf seiten der Kassenärzte wurde seinerzeit beherrscht von der Ankündigung einer dreijährigen Honorardeckelung, der unbefristeten Budgetierung von Arzneimitteln und Heilmitteln, der Einführung von Richtgrößen und der Bedarfsplanung einschließlich der Festlegung einer Altersgrenze für Kassenärzte. Gegen diese in der Geschichte des Kassenarztrechts einmaligen Interventionsinstrumente richteten sich alle Bemühungen der Kassenärzte, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der freien Verbände – leider gegen die damalige "große Koalition" völlig vergeblich. Ein seinerzeit eher wenig beachteter Eckpunkt der gesetzlichen Regelungen war die stufenweise Einführung einer umfassenden Transparenz im Abrechnungsverkehr zwischen den Krankenkassen und den sogenannten "Leistungserbringern", also auch den Kassenärzten. Ein Bestandteil dieser Transparenzvorschriften wiederum war die Einführung der Verschlüsselung von Diagnosen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mittels des ICD-Schlüssels in der jeweils vom Bundesminister für Gesundheit bekanntgegebenen Fassung.
- Vor dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 (Lahnstein) waren rund 25 Millionen Menschen ohne jedes Kassenwahlrecht. Die Folge war unter anderem, dass es extreme Beitragssatzunterschiede gegeben hatte und manche Kollegen am selben Ort, ja sogar im selben Betrieb oft bis zu 2o Prozent höhere Beiträge bezahlen mussten, wenn sie auf Grund ihres Status als Arbeiter Mitglieder in einer bestimmten Kasse sein mussten (z.B. der AOK), anstatt wie z.B. Angestellte wählen zu können. Für manche Kollegen waren das im Jahr bis zu 2ooo.-DM an Mehrbelastung. Dies war auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen. Um möglichen “Ausuferungen des Wettbewerbs” zu begegnen, wurde der Risikostrukturausgleich eingeführt. Kassen, die überdurchschnittliche Belastungen infolge einer ungleichen Verteilung von sogenannten ”guten und schlechten Risiken” zu tragen hatten, sollten von anderen Kassen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Aus: "Wettbewerb im Gesundheitswesen" - ein schillernder Begriff zwischen Lahnstein und EU - auf der Website eike-hovermann SPD
- Risikoselektion: Das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 führte mit dem Recht auf freie Kassenwahl den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Seither konkurrieren die Kassen um Mitglieder und Marktanteile. Dabei besteht bis heute für sie ein wirtschaftlicher Anreiz, insbesondere gut verdienende, junge und gesunde Versicherte anzuwerben. Diese Risikoselektion soll ab 2007 durch den morbiditätsorientierten RSA uninteressant werden. Dann werden die tatsächlichen Krankheitszustände der Versicherten beim Risikostrukturausgleich berücksichtigt.(nach G+G-Blickpunkt, Herausgeber: AOK-Bundesverband Juni 2005)
- Für die Vorstellungen der SPD fand Schorre kein gutes Wort. Ein Lahnstein 2 dürfe es auf keinen Fall geben, denn die SPD plane eine Fülle systemverändernder Eingriffe, sagte er. Die Kraft der ärztlichen Selbstverwaltung solle gebrochen, die der Krankenkassen gestärkt werden. Dazu diene beispielsweise eine Aufsplittung der Selbstverwaltung in einzelne Sektionen für Hausärzte, Gebietsärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Kassenwünschen nach partieller Übernahme des Sicherstellungsauftrags, nach Einkaufsmodellen oder Gesundheitszentren erteilte er eine Absage. Für die KBV sind diese und andere Vorstellungen nur Teile des Wunsches, neben den KVen endlich ein eigenes Versorgungssystem zu etablieren. Scharf kritisierte Schorre, daß die SPD an ihren Plänen zur institutionellen Öffnung der Krankenhäuser ebenso festhalte wie an einer Systemsteuerung via Globalbudget. Ihr politisches Ziel sei "die organisierte Chaotisierung der Strukturen". (1996)
Gedanken zum Wettbewerb
- Wettbewerb erfolgt eigentlich nur über den Beitragssatz. Und dieser Preiswettbewerb ist verzerrt durch den Risikostrukturausgleich. Durch ihn sollen alle gesetzlichen Krankenkassen so gestellt werden, als ob ihr Klientel über die durchschnittliche Risikostruktur verfügen würde. Der Risikostrukturausgleich wurde 1994 eingeführt. Er sollte die Krankenkassen beim Wettbewerb um die Versicherten gleichstellen, die durch das Gesundheitsstrukturgesetz ab 1996 deutlich erweiterte Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den gesetzlichen Krankenkassen erhalten hatten.
- Der Risikostrukturausgleich war ursprünglich befristet. Indem er in eine dauerhafte Einrichtung verwandelt wurde, verringerten sich für die Empfängerkassen die Anreize, ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Es kam nicht zu einer Angleichung sondern zu einer zunehmenden Entmischung der Risikostrukturen. Das Ergebnis ist, dass seit 1994 ein zunehmender Teil des Ausgabevolumens der GKV über den Risikostrukturausgleich umverteilt wird. (Erdmann (2003): Reformzwänge und Reformoptionen im deutschen Gesundheitswesen – einige Bemerkungen. In: Zeitschrift für Sozialreform. Jg. 49, Nr. 5, S. 673-693)
