Leistungserbringer
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Leistungserbringer ist eine Wortschöpfung im Zuge von Gesundheitsreformgesetzen mit der eine "umfassende" Zusammenschau aller gelang, die Leistungen erbringen - also z.B. z.B. niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Hersteller von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie technischen Geräten, Masseure, Krankengymnasten, Labore, Kurkliniken.
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Bundesgesundheitsministerium dazu
- Clara im Glossar des BMG erklärt diesen Begriff folgendermaßen:
- Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken, aber auch eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen wie Ergotherapeuten oder Hebammen stellen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen bereit. Sie werden unter dem Begriff Leistungserbringer zusammengefasst. Leistungserbringer sind in der Regel in Verbänden auf Bundes- oder Landesebene organisiert, die die Interessen ihrer Mitglieder als Vertragspartner der Krankenkassen vertreten. Im vertragsärztlichen Bereich beispielsweise nehmen diese Interessen die kassenärztlichen beziehungsweise kassenzahnärztlichen Vereinigungen wahr.
Wortgebrauch im Alltag
- Beispiel infas: Einen bedeutenden Anteil an der Ausgestaltung des Gesundheitssystems in Deutschland haben die Krankenversicherungen und die Leistungserbringer beziehungsweise Produzenten. Sie benötigen zur Vorbereitung ihrer Unternehmensentscheidungen Informationen über die Auswirkungen aktueller Veränderungen der rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen. (Deshalb wurde das Institut vermutlich von KBV beauftragt, ein "vertragsärztliches Referendum" im Herbst 2006 durchzuführen!)
- Wesentlich für erfolgreiche Untersuchungen sind – unabhängig vom Design – ausführliche Pretests. infas führt sie bei jeder Studie in Absprache und Beteiligung des Auftraggebers durch.
- Health Maintenance Organization (HMO) Dies wird im ersten Ansatz so realisiert, dass eine Gemeinschaft aus Klienten und Leistungserbringern ein bestimmtes fixes Gesamtbudget hat, aus dem alle medizinischen Maßnahmen bezahlt werden. Der Leistungserbringer hat dadurch einen Sparanreiz, dass er den nicht verbrauchten Rest des Budgets als Einkommen hat, während sein Einkommen dann sinkt, wenn er höhere Kosten verursacht.
Wann wurde der Begriff im Gesetz eingeführt?
- Bereits in der sozialliberalen Koalition SPD/FDP unter W. Brandt und W. Scheel (1969) entstand das Projekt, die Sozialgesetze in einem Sozialgesetzbuch zu vereinen. Karl Jung als Staatssekretär hatte die Federführung zur Umwandlung der Reichsversicherungsordnung RVO in Sozialgesetzbuch V. Damals wurde der Begriff eingeführt.
Anträge Deutscher Ärztetage
- Würde der ärztlichen Heilkunst
- Auf Antrag von Frau Bartels, Herrn Dietrich und Herrn Martin Grauduszus (Drucksache V - 58) beschließt der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden 2010:
- Der Deutsche Ärztetag möge erneut beschließen, dass die Ärzteschaft die Vokabel "Leistungserbringer" nicht mehr verwendet.
- Der Begriff ist mit der Würde der ärztlichen Heilkunst von Ärzten und Ärztinnen in Klinik und Praxis nicht vereinbar.
- Die Vokabel wird von interessierter Seite benutzt, um die Deprofessionalisierung des Arztberufes voranzutreiben.
Resolutionen in Ärztekammern der Länder
- Vertreterversammlung der Landesärztekammer am 23. Juli 2011 in Stuttgart: Diskriminierung des Arztberufs
- Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg schließt sich der Beschlussfassung der 5. Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 30.05.2011 in Kiel an und erklärt, dass ab sofort der Terminus "Leistungserbringer" von der Ärzteschaft in Baden-Württemberg als diskriminierend angesehen wird und somit umgehend in allen Gesetzen, ministeriellen Weisungen sowie in eigenen Schriftsätzen, die die ärztliche Tätigkeit insbesondere der Ärzte in Baden-Württemberg definieren oder regeln, durch die korrekte Berufsbezeichnung "Arzt/Ärztin" zu ersetzen ist. Die Ärzteschaft Baden-Württemberg erhebt den Anspruch, dass dort, wo gerade auch in der Öffentlichkeit ärztliche Arbeit angesprochen wird, von Ärzten/Ärztinnen die Rede sein muss, erst recht zur Unterscheidung von nichtärztlichen Berufen wie Apothekern, Physiotherapeuten, Hebammen u.s.w. !
- Mit sofortiger Wirkung soll der Begriff „Leistungserbringer“ in allen offiziellen Schriftsätzen, Veröffentlichungen, Gesetzen und Gesetzesentwürfen, sowie in Weisungen der Ministerien nicht mehr verwendet werden: Das hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen in einer Resolution gefordert. Der Begriff „Leistungserbringer“ sei diskriminierend und entwürdigend. (November 2011)
Ärzteverbände und Organisationen
- MEDI-Mitglieder haben in Baden.-Württemberg am 23.7.2011 in der LÄK-VV und am 15.10.2011 in der KV-VV ihren Antrag gegen die Benutzung des von der Politik erfundenen diskriminierenden Begriffs "Leistungserbringer" mit übergrosser Mehrheit bzw. einstimmig als Beschluss umgesetzt. Berufsbezeichnung "Arzt/Ärztin" steht auf der Approbationsurkunde und nicht Leistungserbringer.

