Leistungskatalog
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Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet alle Leistungen, auf die Versicherte einen Anspruch haben. Der Leistungskatalog wird von den Bundesausschüssen der (Zahn-)Ärzte und Krankenkassen, dem Ausschuss Krankenhaus und dem Koordinierungsausschuss fortlaufend überprüft und angepasst.
