Ludwig Sievers

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Dr. med. Ludwig Sievers * 27. März 1887 † 1. Juli 1968 war ein deutscher Arzt und Standesfunktionär. 1920 Studium der Rechtswissenschaft und Medizin beendet, Syndikus des Ärzteverbandes in Niedersachsen, zum Vorsitzenden der Ärztekammer Provinz Hannover gewählt. In den folgenden 40 Jahren hat er die Gesundheits- und Sozialpolitik in Deutschland an den entscheidenden Stellen mitgestaltet. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war er von 1945 bis 1958 Präsident der Ärztekammer Niedersachsen, von 1958 bis 1962 deren Vizepräsident und wurde 1962 zu deren Ehrenpräsidenten ernannt.

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Ludwig Sievers
1952 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet, 1954 erhielt er die Paracelsus-Medaille.

Inhaltsverzeichnis

Würdigender Überblick

Sievers dachte politisch, ohne sich einseitig für eine Partei festzulegen. Eher konservativ geprägt, war er herzlich sowohl mit dem Ministerpräsidenten von Niedersachsen Hinrich Kopf SPD als auch mit dem der CDU nahe stehenden Staatssekretär Maximilian Sauerborn befreundet, der für die Gesetzgebungsinitiativen des Bundes auf dem Gebiet der Sozialversicherung fast allein die Kompetenz innehatte. Es war letztlich auch diesen menschlichen Qualitäten von Ludwig Sievers zu verdanken, dass im Jahre 1955 das Gesetz über das Kassenarztrecht zustande kam, das als "Allparteiengesetz" im Deutschen Bundestag Zustimmung fand und die kassenärztliche Versorgung bis zu den ab 1989 aufkommenden regelmäßigen „Gesundheitsreformen“ prägte.

Der von Sievers formulierte und im September 1949 den ärztlichen Spitzengremien vorgelegte Gesetzentwurf zielte vor allem darauf ab, über ein bloßes Rahmengesetz hinaus die Errichtung einer kassenärztlichen Vertretungskörperschaft auf dem Gesetzeswege herbeizuführen und diese als alleinige Trägerin der ambulanten kassenärztlichen Versorgung zu bestimmen. Schiedsinstanzen bei Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen sollten vorgegeben und die Möglichkeit verschiedener Vergütungsarten (Fallpauschale, Kopfpauschale oder Bezahlung nach Einzelleistung) gesetzlich festgeschrieben werden.

Auf der Grundlage des Gesetzes über das Kassenarztrecht (GKAR) wurde die KBV am 20. August 1955 als Rechtsnachfolgerin der KVD gegründet. Sievers wurde ihr erster Vorsitzender. Zur Erinnerung: 02.08.1933 "Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD)": die vom Hartmannbund gebildeten örtlichen KVen werden zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder Bildung der "Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands" (KVD)

Ludwig Sievers und das Streikrecht

  • Der Hartmannbund sah insbesondere durch das bei Streitfällen gesetzlich vorgeschriebene schiedsamtliche Schlichtungsverfahren die Freiheit der Ärzte bedroht, notfalls durch Herbeiführung eines vertragslosen Zustandes, also durch einen Streik, Druck auf die Krankenkassen ausüben zu können. Ludwig Sievers betonte dagegen die Vorteile des Gesetzentwurfs für die Kassenärzte. Die ambulante ärztliche Behandlung würde in vollem Umfang den niedergelassenen Ärzten übertragen, Krankenhausambulanzen und Eigeneinrichtungen der Krankenkassen als Konkurrenz ausgeschaltet. Dass man im Gegenzug auf das Streikrecht verzichtete und Schiedsinstanzen in Anspruch nehmen musste, erschien ihm als durchaus angemessene Gegenleistung für die Vielzahl an Zugeständnissen. Die ärztliche Standesvertretung habe erreicht, „was keiner Gewerkschaft gelungen ist ... – dieses Verhältnis so zu regeln, dass der ursprüngliche Arbeitgeber auf sein Recht verzichtet hat, ... den Arzt als Arbeitnehmer anzustellen“. Die Auseinandersetzung innerhalb der Ärzteschaft um das gesetzlich geregelte Schlichtungsverfahren zog sich bis 1955 hin; einen Höhepunkt erreichte der Streit auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag im November 1952, als ein vom Hartmannbund initiierter Antrag gegen die Zwangsschlichtung nur mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde.

Quellen


Zitate

  • Während für mittlere Funktionäre silberne Schalen und Leuchter zum Preise von 137 bis 154 Mark als KV-Gabe zum Wiegenfest genügten, wurde der frühere Präsident der Ärztekammer Niedersachsen, Dr. Ludwig Sievers, zum 70. Geburtstag mit einem Herrenzimmer im Werte von 4671,40 Mark erfreut, dessen Kosten die KV zur Hälfte trug. Die Kassenärztliche Vereinigung übernahm ferner ein Drittel der Auslagen für einen repräsentativen Geburtstags-Empfang, der mit insgesamt 7067,93 Mark zu Buche schlug. Tadelten die Prüfer: "Allein die Kosten der Blumendekoration im Ratskeller betrugen 514,50 Mark ... Von derartigen Aufwendungen sollte in Zukunft abgesehen werden."

Links

  • Seit der 1957 erfolgten Gründung der „Stiftung zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung über Wesen und Bedeutung der freien Berufe – Ludwig Sievers-Stiftung“ war J. F. Volrad Deneke bis 1999 deren Vorstandsmitglied.
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