Maximilian Sauerborn
Aus ArztWiki
Dr. jur. h.c. Maximilian Sauerborn, (* 28. August 1889 in Montabaur; † 17. Mai 1963 in Bonn): lange Jahre Mitgestalter der kassenärztlichen Rechtsbeziehungen studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten in Freiburg im Breisgau, München und Marburg. Nach seinem Studium trat er in den juristischen Staatsdienst ein. Er arbeitete zunächst als Staatsanwalt in Düsseldorf, wechselte dann als Richter zum Landgericht Limburg und war seit 1921 als Richter am Landgericht Frankfurt am Main tätig. Obwohl er dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen angehörte, hatte er sich nicht der NSDAP angeschlossen.
- 28. August 1954 - Der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Maximilian Sauerborn, feierte heute seinen 65. Geburtstag. Aus diesem Anlass wurde dem Jubilar das Große Verdienstkreuz, mit Stern und Schulterband verliehen.
Antrag des BMA, den Eintritt in den Ruhestand für den Staatssekretär im BMA Maximilian Sauerborn bis zum 28. Febr. 1957 hinauszuschieben (auf einer Kabinettssitzung)
Zitate
- Heute werde ich beantragen, dass in der Krankenversicherung das System der fest angestellten Ärzte eingeführt wird." Reichsarbeitsminister Adam Stegerwald (Zentrum) befand sich im Frühjahr 1931 auf dem Weg ins Kabinett, als er dies Maximilian Sauerborn, Ministerialrat in seinem Ministerium, mitteilte. Sauerborn konnte ihn - so erinnerte er sich 22 Jahre später - von diesem Antrag nur mit dem Versprechen abbringen, dass er binnen eines halben Jahres für eine Einigung zwischen Ärzten und Krankenkassen sorgen werde. "Wenn Sie es bis dahin nicht geschafft haben, die beiden Parteien zusammenzukriegen, dann wird das gemacht", soll Stegerwald ihm darauf mit auf den Weg gegeben haben. Die "Sozialisierung des Heilwesens" bedeutete in der Zeit der Weimarer Republik für die ärztliche Berufspolitik eine immer wieder ins Gespräch gebrachte mögliche Variante staatlicher Gesundheitspolitik. Die Folgen der Weltwirtschaftskrise hatten in Deutschland die Hemmschwelle für Eingriffe des Staates in das Verhältnis von Ärzten und Krankenkassen noch merklich herabgesetzt. Stegerwalds Vorstellungen gingen dahin, den Krankenkassen die feste Anstellung von etwa 20 000 Ärzten mit einem Jahresgehalt von 15 000 Reichsmark vorzuschreiben. Die ärztlichen Standesvertreter waren wegen dieser Drohung unter Zugzwang gesetzt und zu Kompromissen geneigt. Lange Jahre hatte sich der Staat aus dem Verhältnis zwischen Ärzten und Krankenkassen herausgehalten. Der seit der Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 1883 stetig zunehmenden Nachfragemacht der Krankenkassen für ärztliche Leistungen hatte der Hartmannbund seit seiner Gründung (1900) mit gewerkschaftlichen Kampfmethoden - das heißt vor allem mit Streik- entgegenzuwirken versucht.
