Medizinisches Versorgungszentrum

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Ein medizinisches Versorgungszentrum (Abk.: MVZ) ist ein Zusammenschluss von zugelassenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen, also (Fach-)Ärzten, Apothekern, Physiotherapeuten u. a. Gesellschafter eines MVZ können nur zugelassene Leistungserbringer nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) sein, also auch Krankenhäuser. Der Geschäftsführung der Trägergesellschaften eines MVZ muss mindestens ein Arzt angehören.

Die Ausgestaltung des Gesellschaftsrechtes ist wie die Regelung der ärztlichen Berufausübung Ländersache und nicht im SGB V geregelt, weshalb sich die möglichen Organisationsformen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden - so gibt es Bundesländer, in denen auch reine Kapitalgesellschaften als MVZ-Träger möglich sind.

Jedes medizinische Versorgungszentrum muss einen ärztlichen Leiter haben. Der ärztliche Leiter muss Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sein, in deren Bezirk das MVZ seinen Sitz hat.

Kreispoliklinik Pasewalk Sommer 2007
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Kreispoliklinik Pasewalk Sommer 2007

In Deutschland hat der Begriff MVZ eine besondere Bedeutung erlangt, als zum 1. Januar 2004 das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft trat. Darin wurden erstmals neben Vertragsärzten und ermächtigten Krankenhausärzten ausdrücklich auch medizinische Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Danach ist ein MVZ eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Ein MVZ kann von allen Leistungserbringern gegründet werden, die zur medizinischen Versorgung der Versicherten zugelassen oder ermächtigt sind oder per Vertrag an ihr teilnehmen.

Im Gegensatz zu einer Gemeinschaftspraxis ist für ein MVZ die fachübergreifende Behandlung gewollt. Die Ärzte im MVZ können angestellt sein oder Mitgesellschafter. Als Vertragsärzte gelten dabei sowohl angestellte als auch Gesellschafter, denen ein Vertragarztsitz zugeordnet ist. Die freie Arztwahl bleibt grundsätzlich auch im MVZ - analog zu einem Krankenhaus bestehen. Wie im Krankenhaus hat der Patient aus dem Behandlungsverrag sowohl Ansprüche gegenüber dem jeweils behandelnden Arzt als auch gegenüber der Gesellschaft des MVZ.

Durch die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren ist im gößeren Umfang Gelegenheit geschaffen worden, ambulante Versorgung auch durch angestellte Ärzte anzubieten. MVZ werden oft als Schritt gesehen, die bisherige sektorale Trennung von ambulanter und stationärer medizinischer Versorgung sowie die engen medizinischen Fachgebietsgrenzen in Deutschland aufzuheben.

In der DDR waren ambulant tätige Leistungserbringer meist in sogenannten Polikliniken tätig. Diese Polikliniken wurden im Zuge der Wiedervereinigung nahezu vollständig abgeschafft. Nur Einrichtungen nach § 311 SGB V a.nbsp;F. (Dispensaireeinrichtungen) hatten unter Umständen Bestandsschutz. Von den KV-organisierten Ärzten wird oft behauptet, dass das gesetzgeberische Konzept der medizinischen Versorgungszentren die ehemaligen Polikliniken zum Vorbild hat und es insbesondere den Krankenhäusern ermöglicht werden sollte, auch ambulante Leistungen anzubieten. Dies mit negativen Assoziationen zu verbinden, wird von den konservativen Standesvertretern durch Bilder wie in diesem Artikel betrieben.

Hierfür hat der Gesetzgeber allerdings andere Möglichkeiten - wie die Zulassung von Krankenhäusern zum ambulanten Operieren und die Möglichkeit der Zulassung für Spezialversorgungsaufgaben geschaffen.

Neben dem Gedanken einer auch im ambulanten Bereich möglichen kooperativen und fachübergreifenden ärztlichen Tätigkeit, eröffnet die Möglichkeit auch im ambulanten Bereich den Arztberuf im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auszuüben insbesondere auch für Ärztinnen dieses Berufsfeld. An der Freiberuflichkeit ändert dies - wie im Krankenhaus und wie auch bei angestellten Anwälten in Kanzleigemeinschaften nichts - da z.B. der ärztliche Leiter ausserhalb seines Fachgebietes unmittelbar nicht in die ärztliche Verantwortung auch angestellter Kollegen eingreifen darf.


Inhaltsverzeichnis

Rechtsform

  • § 95 Abs. 1 SGB V sieht „alle zulässigen Organisationsformen“ vor. Ein MVZ kann damit auch in Form einer GmbH oder Aktiengesellschaft betrieben werden. Handelsgesellschaften wie OHG (offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) scheiden aber aus, da der ärztliche Beruf, zu dessen Ausübung das MVZ gegründet und betrieben wird, kein Handelsgeschäft ist. Wird ein MVZ in der Rechtsform einer juristischen Person, also einer GmbH oder AG gegründet, kommt für die beteiligten Ärzte grundsätzlich nur die Anstellung in Betracht. Wählen die Betreiber dagegen die Rechtsform einer BGB-Gesellschaft, können die beteiligten Ärzte weiter freiberuflich im MVZ tätig sein. Ein Vertragsarzt als Gesellschafter einer GmbH zum Betrieb eines MVZ ist gut beraten, sich diesbezüglich auch mit der Landesärztekammer Thüringen abzustimmen. Andere GKV-Leistungserbringer wählen meist eine hundertprozentige Tochter-GmbH mit dem alleinigen Gesellschaftszweck „Betrieb eines MVZ“. (gefunden bei KV-Thüringen)


Politische Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag

  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. (Herbst 2009, schwarz-gelbe Koalition)


Zitate

112. Deutscher Ärztetag MAINZ 2009
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112. Deutscher Ärztetag MAINZ 2009
  • Halbgötterdämmerung - Der Ärztestreik zeigt auch: Viele Mediziner haben sich vom traditionellen Berufsbild längst verabschiedet - Überall in Deutschland streiken Zehntausende Klinikärzte, an ihrer Seite, scheinbar solidarisch, gehen auch die niedergelassenen Ärzte auf die Straße. Es ist eine paradoxe Kombination. Denn während die Klinikärzte zum ersten Mal massenhaft für ihre Arbeitnehmerrechte fechten, verteidigen die niedergelassenen Ärzte ihr Unternehmertum. »80 Prozent aller Kliniken tragen sich mit dem Gedanken, ein MVZ anzugliedern«, sagt Reinhold Altendorfer, der selbst Arzt und Jurist ist und Medizinische Versorgungszentren in Bayern berät. »Den Krankenhäusern geht es in erster Linie darum, die Patientenströme in ihre Klinik zu leiten, sie wollen ihre Stationen voll haben.« (aus ZEIT 24/2006)
Hauptstadtkongress BERLIN Juni 2007 - Aktion "Freie Ärzteschaft"
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Hauptstadtkongress BERLIN Juni 2007 - Aktion "Freie Ärzteschaft"
  • Gesetzesvorlage mit Brisanz - "Änderung des Vertragsarztrechts" - Ideen aus dem Hause Ulla Schmidt - Die Gründung und das Betreiben von MVZ soll deutlich vereinfacht werden. Die Zentren soll es auch für lediglich eine Fachrichtung geben dürfen. Sie sollen auch von Ärzten gegründet werden können, die angestellt arbeiten oder aufgrund ihres Alters eigentlich nicht mehr praktizieren dürfen. Ein Arzt soll parallel im Krankenhaus und im MVZ angestellt arbeiten dürfen. Ein MVZ soll als juristische Person anstelle seiner angestellten Ärzte Mitglied der KV werden.
  • Die Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) an Krankenhäusern verfolgen niedergelassene Ärzte meist kritisch. Sie befürchten, dass die Kliniken sich über MVZ regional zur Konkurrenz der ärztlichen Freiberufler entwickeln können. Im vorpommerschen Pasewalk dagegen sind auch manche Vertragsärzte erleichtert, dass die Asklepios Klinik ein MVZ gegründet hat. Uneigennützig allerdings kann das private Haus beim Betrieb des MVZ nicht handeln - die Umsatz- und Patientenzahlen müssen stimmen, auch wenn die neuen Praxen am Haus der Patientenbindung dienen, kurze Wege und eine Versorgung aus einer Hand ermöglichen. Vollrath erwartet, dass über das MVZ Synergieeffekte genutzt und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Kein Geheimnis macht er daraus, dass er weitere Praxissitze an das Haus binden will - allerdings immer in Absprache mit den einweisenden Ärzten im Ort.
  • Die KVWL Consult entwickelt Konzepte, wie Ärzte künftig im ambulanten Sektor arbeiten können, ohne sich in eigener Praxis niederlassen zu müssen. "Wir prüfen zurzeit, ob die Consult medizinische Versorgungszentren gründen und betreiben darf", sagt Kriedel. Dabei gehe es darum, diese Zentren in den Händen von niedergelassenen Ärzten zu halten und das Feld nicht Kliniken oder Managementgesellschaften zu überlassen. "Gesundheitswirtschaft - Neuer Anstrich" Artikel der Financial Times Deutschland 10.08.2007
  • EU-Kommission: Öffentliche Beihilfen für Kliniken und MVZ oft unzulässig - Länder und Kommunen dürfen Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren nicht mit öffentlichen Geldern dabei unterstützen, Defizite abzubauen oder Investitionen zu tätigen. Zu diesem Ergebnis ist laut MEDI Deutschland die Kommission der Europäischen Union (EU) in Brüssel gekommen, nachdem sie eine Beschwerde des Verbandes gegen wettbewerbsverzerrende Beihilfen an deutschen Krankenhäusern geprüft hat. „Während Krankenhäuser und MVZs von der dualen Finanzierung und von Quersubventionen profitieren, müssen niedergelassene Ärzte sämtliche Investitionen für ihre Praxen selber leisten“.
DEMO Berlin 19.9.2008 "Diese Politik macht krank"
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DEMO Berlin 19.9.2008 "Diese Politik macht krank"
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DEMO Berlin 19.9.08 "Diese Politik macht krank"
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DEMO Berlin 19.9.08 "Diese Politik macht krank"
DEMO Berlin 19.9.08 "Diese Politik macht krank"
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DEMO Berlin 19.9.08 "Diese Politik macht krank"
  • Durch Medizinische Versorgungszentren werden doppelte Untersuchungen und Mehrkosten vermieden. Düsseldorf. Die medizinische Versorgung in Deutschland steht vor dem Umbruch. Die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) steigt stetig. Bislang gibt es 880 in Deutschland. In unserer Region wurden bereits in Düsseldorf, Hilden, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Remscheid, Ratingen, Solingen, Velbert und in Wuppertal MVZ eröffnet. Derzeit decken noch rund 41000 Hausärzte die medizinische Grundversorgung ab. Nicht selten werden die Erkrankten von dort an Fachärzte überwiesen. Die Folge: Die Patienten verlieren Zeit, bis ihre Krankheit diagnostiziert ist und behandelt werden kann. Auch die Politik hat dieses Problem erkannt, deshalb sollen MVZ Abhilfe schaffen. (2. Februar 2008 wz-newsline.de/)
  • Trend zum angestellten Mediziner zu beobachten? Entwicklung bei MVZ: Innerhalb eines Jahres hat es dort laut KBV eine erhebliche Zunahme gegeben. Im Juni 2007 gab es bundesweit 809 solcher Zentren. Damit hat sich die Zahl innerhalb eines Jahres fast verdoppelt (491). „MVZ stellen aus unserer Sicht keine Konkurrenz für die niedergelassenen Ärzte dar. Im Gegenteil: Sie können eine sinnvolle Ergänzung in der flächendeckenden, ambulanten Versorgung darstellen“, sagt KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler. Niedergelassene mit Unternehmergeist: Der Anteil der Zentren in Trägerschaft von Vertragsärzten beträgt immerhin 62,4 Prozent. Vor allem in Bayern, Berlin und Niedersachsen finden sich Versorgungszentren. In den MVZ sind insgesamt 3.263 Ärzte tätig. Mehr als zwei Drittel von ihnen – das sind 2.191 – arbeiten in einem Angestelltenverhältnis. Im Durchschnitt arbeiten vier Ärzte in einem MVZ. Am stärksten vertreten sind Hausärzte, Internisten und Chirurgen.
  • Geschäftsmodell MVZ in 33% im zweiten Quartal 2007 in Krankenhausträgerschaft. Diese konzentrieren sich laut KBV stärker in den neuen Bundesländern. Mit der Techniker Krankenkasse (TK) mischt neuerdings noch ein weiterer Akteur in der MVZ-Landschaft mit. Die TK spricht sogar stolz von einem MVZ der „neuen Generation“ - Kölner MVZ „Atriomed" – diese Marke hat die Kasse gemeinsam mit dem Träger, der Rehasan Gesundheitszentrum GmbH, entwickelt. Zur Eröffnung des neuen Zentrums in Köln konnte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt verpflichtet werden.
  • Wie wollen ein Komplettangebot aufbauen. Dafür werden wir unsere Akquisitionsstrategie konsequent auf den ambulanten Sektor ausdehnen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler auf der Bilanzpressekonferenz am Donnerstag. Der Klinikkonzern betreibt bundesweit nach eigenen Angaben bereits 17 MVZ mit 49 Kassenarztsitzen. Rhön-Klinikum setzt auf medizinische Versorgunsgzentren - Freitag, 25. April 2008
  • Christoph Straub lobte in seinem Vortrag auf der MCC-Konferenz 12.06.2008 „Strukturwandel im Gesundheitswesen“ auch die neuen „Atriomed“-MVZ, die in Zusammenarbeit mit der TK entstanden seien. Die optimale Ausrichtung der Terminvergaben, die verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit der Ärzte sowie zusätzliche Service-Angebote machten das Modell interessant. „Wir erleben da auch eine unglaubliche Akzeptanz der Versicherten.“
  • Dass die Rhön-Klinikum AG immer stärker in den ambulanten Sektor vordringt, belegen die Zahlen: Im Jahr 2007 wurden sechs MVZ und im ersten Quartal 2008 nochmals drei gegründet. Insgesamt verfügt der Konzern über 18 MVZ mit insgesamt 55 Kassenarztsitzen. "Der ambulante Markt ist in Bewegung. Unsere Wachstumschancen sind enorm", ist Pföhler überzeugt. Mit seinem Vorgehen fördert der Konzern den Trend zur Anstellung von Ärzten in einem MVZ, der aus aktuellen Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ersichtlich wird: Demnach ist seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1.1.2004 die Anzahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) stetig gestiegen.
  • Seitdem der Rhön-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Pföhler auf einer Aktionärsversammlung verkündet hat, dass sein Konzern verstärkt in die ambulante Versorgung investieren wolle, schrillen bei den Ärzten am Untermain die Alarmglocken. Sie fürchten, dass Rhön immer mehr Arztsitze aufkauft, um dann eine Art Wertschöpfungskette entstehen zu lassen. "Erst gehen die Patienten zum Arzt ins Rhön-MVZ, der überweist sie in die Rhön-Klinik, von da geht es in die Rhön-Reha und dann irgendwann wieder zum Rhön-Hausarzt", entwirft Morgenroth ein Schreckens-Szenario für niedergelassene Ärzte. "Die Vormachtstellung des Konzerns in einer Region wird dazu führen, dass die übrigen niedergelassenen Ärzte Patienten verlieren und ihre Praxen aufgeben müssen", ist Morgenroth sicher.
  • Dass sich die KBV durchsetzt, ist nach den Worten von BMG-Abteilungsleiter Franz Knieps unwahrscheinlich. "Wesentlich ist: die ärztliche Unabhängigkeit darf nicht durch Juristen und Ökonomen eingeschränkt werden", so Knieps. Das sei aber nicht an die Trägerschaft geknüpft. Die Forderung nach einer Gesetzesänderung sei übereilt und ein Einschreiten erst dann nötig, wenn kleinere MVZ vom Markt verdrängt würden.
  • Im Kölner Zentrum seien bislang rund 7000 TK-Versicherte behandelt worden. Ein großer Teil der Patienten komme aus dem direkten Stadtgebiet, doch das Einzugsgebiet gehe inzwischen relativ weit über Köln hinaus. Die am stärksten frequentierten Fachärzte im Atrio-Med sind Orthopäden und Gynäkologen. Zur Evaluation, mit der die TK die Arbeit des MVZ begleitet, gehören auch Patientenbefragungen. Sie zeigen, dass für die Versicherten zusätzliche Service-Angebote von besonderer Bedeutung sind, sagte Hecke. "Gerade am Samstag wird das MVZ sehr gut frequentiert." Gleichzeitig schätzen die Patienten aber auch die interdisziplinäre Arbeit im Zentrum. "Die Patienten sind mit der Betreuung durch Ärzte sehr viel zufriedener als vorher mit der Behandlung in einer Einzelpraxis."
  • Pinneberger Ärzte bangen um ihre Praxen - Die niedergelassenen Mediziner sehen in den Versorgungszentren eine staatlich subventionierte Konkurrenz. Der Expansionskurs der Regio-Kliniken gGmbH, die die Krankenhäuser im Kreis Pinneberg betreibt, stößt auf scharfe Kritik der niedergelassenen Ärzte. Insbesondere die geplanten Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sind den Haus- und Fachärzten ein Dorn im Auge. Sie halten das für Wettbewerbsverzerrung - und zwar mit Unterstützung der öffentlichen Hand, denn der Kreis bürgt für die Kredite der Kliniken. (25.1.2009)
  • "Als Vorsitzender der KBV müssen Sie auch unsere Interessen als jahrzehntelang tätige Gemeinschaftspraxisinhaber vertreten", heißt es in dem Schreiben, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Die Berliner Gemeinschaftspraxis mit zehn Ärzten fordert, dass die jetzige Regelung beibehalten wird. Die KBV-Pläne sehen vor, dass Gemeinschaftspraxen und MVZ für Patienten, die zu Ärzten mehrerer Fachgruppen gehen, künftig nur einen Fallwert abrechnen können. Dafür soll es Zuschläge zum Fallwert geben
  • ´Medizinische Versorgungszentren sind eine sinnvollen Ergänzungdes traditionellen Angebots – von einer "feindlichen Übernahme" der ambulanten Versorgung durch diese Zentren sind wir meilenweit entfernt. So stehen heute rund 125.000 niedergelassenen Ärzten 1.200 Medizinische Versorgungszentren gegenüber. Dennoch: Auch die neuen Versorgungsformen haben ihren Platz im Gesundheitswesen gefunden, und sie geben eine Antwort auf die Bedürfnisse nicht nur der Patientinnen und Patienten, sondern auch einer wachsenden Zahl von Ärztinnen und Ärzten, die sich aus verschiedenen Gründen gegen die Einzelpraxis entscheiden.
• Weil sie Teamarbeit bevorzugen,
• weil eine Praxisgründung finanzielle Risiken mit sich bringt – aber vor allem,
• weil sie darin eine große Chance sehen, den Arztberuf mit ihren familiären Bedürfnissen zu vereinbaren. (Rede von Dr. Klaus Theo Schröder beim 12. Deutschen Ärztetag am 19.05.2009 in Mainz)
  • "Sie können Kapitalunternehmen als Einfallstor in die ambulante Versorgung dienen", sagte Andreas Köhler bei der Vorstellung des "MVZ-Surveys 2008" seiner Organisation in Berlin. Wenn dem Shareholder-Value verpflichtete MVZ die ärztliche Leitung durch einen hohen Kapitalanteil majorisierten, habe die Medizin den Kampf gegen die Ökonomie in solchen MVZ bereits verloren. Köhler forderte von der Politik daher erneut ein Verbot der MVZ-Trägerschaft durch Kapitalgesellschaften.
Ulla Schmidt: Mit diesem Thema werden immer wieder Ängste geschürt. Schaut man sich die Zahlen an, wird deutlich, dass die Mehrzahl der Zentren weiter in der Hand von Ärzten ist. Medizinische Versorgungszentren sollen die ambulante Versorgung ergänzen, aber nicht ersetzen. Sie sind sinnvoll in unterversorgten Gebieten, und sie sind geborene Zentren der integrierten Versorgung. Was wir nicht wollen, ist, dass sich die Kliniken über MVZ ihre Patienten zuweisen.
  • Dr. Andreas Hellmann vom Deutschen Facharztverband (DFV) und Vorsitzender des Berufsverbandes der Pneumologen (BdP), machte der Techniker Krankenkasse (TK) ein Angebot. Leistungen, die die TK mit der Eröffnung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Artriomed in München durchsetzen wolle – Termin innerhalb weniger Tage, kurze Wartezeit, elektronische Patientenakte, Abend- und Samstagsprechstunden – könnten die niedergelassenen Fachärzte ebenfalls auch ohne MVZ-Struktur anbieten. Beide, Hellmann und Bredl von der TK, wollen darüber in Gespräche eintreten.
Hintergrund ist die Abwehrhaltung der Fachärzte gegenüber von MVZs in den Händen von Kliniken, Kassen oder reinen Kapitalgebern. Auch wenn TK-Mann Bredl versicherte, das erste Artriomed MVZ bedeute keine geöffneten Schleusen für diese Versorgungsform, glauben wollten es ihm die Besucher des 14. Deutschen Fachärztetages 2009 nicht. Bestätigt wurden sie im Laufe des Samstagnachmittags durch Prof. Dr. Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen: Auch er erwarte in Ballungszentren wie München in mehreren Jahren eine Umkehr des Verhältnisses MVZ-freie Arztpraxis im Verhältnis 80:20 – dies laute heute genau umgekehrt noch 20:80. Die niedergelassenen Fachärzte sehen darin eine Stärkung der Anbietermacht der Kliniken, Kassen und freier Kapitalgeber.
  • Haben Sie denn auch Vorbildliches wahrgenommen im DDR-Gesundheitssystem? - Norbert Blüm: Unter dem Aspekt, dass die Medizin eine stärkere Vernetzung braucht, ist die poliklinische Versorgung in der DDR nicht per se schlecht gewesen. Inzwischen ist das im Westen unter der Bezeichnung „Medizinisches Versorgungszentrum“ schon zu einem wirtschaftlich lohnenden Unternehmen geworden. Private Klinikketten tätigen in diesem Bereich beträchtliche Investitionen. Auch wegen des Ärztemangels wird man mit solchen Systemen arbeiten müssen. Die Idee, dass eine integrierte medizinische Versorgung auch zur Qualitätssicherung beiträgt, ist ja richtig. Bei der Diskussion um die Polikliniken gab es damals stets die Befürchtung, das alte System könnte wieder unter neuen Vorzeichen auftauchen. Und dieser Gedanke lag ja nicht fern; es gab Pläne, eine Kassenarztpraxis nur dann zuzulassen, wenn die ambulante Versorgung nicht durch die Polikliniken sichergestellt werden konnte. Der gedankliche Kurzschluss war damals: Poliklinik gleich staatliches Gesundheitswesen und freie Niederlassung gleich Selbstverwaltung. Es gab zur Wendezeit in der DDR rund 400 niedergelassene Ärzte gegenüber 22 000 in den Einrichtungen. Es kam dann schnell ganz anders: Ende 1991 waren schon 90 Prozent der Ärzte im ambulanten Bereich niedergelassen und nur zehn Prozent in den Einrichtungen.
  • Wahlkämpfer Söder nahm das Lob gerne entgegen und versprach dem BHÄV-Vorsitzenden, sich auch gegen das Vordringen der Kapitalgesellschaften einsetzen zu wollen. Er sehe es als große Herausforderung an, wenn täglich große, kapitalstarke Gesellschaften Arztsitze aufkauften, um die Versorgung zu übernehmen. „MVZ durch Medizinheuschrecken mit Fließbandmedizin, das wollen wir in Bayern nicht.“ Söder kündigte an, dass die CSU deutliche Einschränkungen für Medizinische Versorgungszentren ins Gesetz schreiben werde. Seine Rede beendete er mit der von den Zuhörern geschätzten Parole: „Seehofer und Söder stehen zu den Hausärzten, stehen zu 73 b.“
  • Zwei Passagen im Koalitionsvertrag bewertete der DKG-Präsident als Klientelpolitik zulasten der Krankenhäuser und zugunsten der niedergelassenen Fachärzte, die es zu korrigieren gelte: erstens, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) künftig in ärztlicher Hand sein sollen, und zweitens, dass die neue Regierung das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hoch spezialisierten Leistungen nach § 116b SGB kritisch überprüfen und gegebenenfalls präzisieren will. „Warum hat diese Bundesregierung Angst vor der ambulanten Leistungserbringung der Krankenhäuser?“ fragte Kösters.
Die Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung durch eine weitere Öffnung der Kliniken habe für die Patienten erhebliche Versorgungsvorteile. Es gehe um eine Versorgung aus einem Guss. Auch viele niedergelassene Ärzte suchten die Nähe und Mitwirkung des Krankenhauses bei der Gründung eines MVZ und sähen darin teilweise die einzige Chance, ihr Lebenswerk – ihre Praxis – halbwegs fair verwerten zu können.


Skandale um MVZ

  • Was ist passiert? Die KV überprüft regelmäßig die Abrechnungen der Kassenärzte und hat bei Atriomed Unregelmäßigkeiten festgestellt. „Es handelt sich um eine ganz besonders schwere Verfehlung“, sagt KV-Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke, ohne genauer ins Detail gehen zu wollen. Aber offenbar wurde in der Torstraße, wo 16 Fachärzte aus verschiedenen Gebieten praktiziert haben, mit falschen Arztnummern abgerechnet. Das bedeutet: Dort könnten Ärzte praktiziert haben, die keine Zulassung haben.
Ärztehaus in Prenzlauer Berg - Ärzte unter Betrugsverdacht - 5.12.2009

Sozialgerichtliches zum MVZ

  • Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann praktisch beliebig viele Nebenfilialen eröffnen – weder die Beschränkungen des Vertragsarztrechtes noch des Berufsrechtes greifen dabei. Das entschied das sächsische Landessozialgericht in einem nun bekannt gewordenen Urteil (Aktenzeichen: L 1 KA 8/09). In dem verhandelten Fall hatte die Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung einer vierten und fünften Nebenbetriebsstätte für ein MVZ verweigert. Sie berief sich dabei auf die ärztliche Berufsordnung, nach der ein Arzt zusätzlich zum Praxissitz nur an zwei weiteren Orten ärztlich tätig werden darf. Das sächsische Landessozialgericht hat nun jedoch klargestellt, dass die ärztliche Berufsordnung nur für Ärzte, nicht aber für MVZ gilt.


Statistisches

  • Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erhebt quartalsweise jeweils bundesweit Daten über die Entwicklung bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Nunmehr liegen die Daten für das 1. Quartal 2008 vor. Insgesamt existierten am 31.03.2008 in Deutschland 1.023 Medizinische Versorgungszentren mit insgesamt 4.445 Ärzten, von denen 3.274 angestellt sind. In Trägerschaft von Vertragsärzten befinden sich 57,8 Prozent dieser Medizinischen Versorgungszentren.
Die meisten Medizinischen Versorgungszentren gibt es in Bayern (222), Berlin (114) und Niedersachsen (94). In Schleswig-Holstein hatten wir zum damaligen Zeitpunkt 39 Medizinische Versorgungszentren.
Die am häufigsten vertretenen Fachrichtungen sind die Hausärzte und die Internisten, gefolgt von Chirurgen und Laborärzten. Als Rechtsform wurde für 467 Medizinische Versorgungszentren die GmbH gewählt und durchschnittlich sind vier Ärzte in einem MVZ tätig. (nach NORDLICHT 08/2008)
  • Zu Beginn des dritten Quartals 2008 waren 5183 Ärzte in MVZ tätig, davon inzwischen mehr als drei Viertel (76 Prozent) im Angestelltenverhältnis. Immer häufiger entscheiden sich MVZ, nur mit angestellten Ärzten oder mit angestellten und Vertragsärzten zu arbeiten. Die Zahl der MVZ, in denen ausschließlich Vertragsärzte tätig sind, stagnierte zuletzt. Mehr als die Hälfte der insgesamt 1152 MVZ werden von Vertragsärzten getragen (54,6 Prozent). Ein gutes Drittel ist in der Trägerschaft von Krankenhäusern (37,2 Prozent). Erneut gab es 64 Neugründungen. Das entspricht ungefähr dem bisherigen Durchschnitt. Kaum geändert hat sich die durchschnittliche Größe der MVZ mit 4,5 Ärzten pro Einrichtung. Hausärzte und Internisten sind am häufigsten vertreten.

Links

  • Die Probleme von MVZ mit der KV fangen dabei vielfach bereits vor oder während der Gründung an. Befragt nach den Schwierigkeiten in der Gründungsphase, gaben – bei der Möglichkeit von Mehrfachnennungen – jeweils zwei Fünftel der antwortenden MVZ Probleme mit dem Zulassungsausschuss und/oder Schwierigkeiten wegen Verzögerungstaktiken der KVen an. Auch Abrechnungsprobleme mit der KV wurden von 30 Prozent der Zentren als Schwierigkeit genannt. (Medizinische Versorgungszentren: Nicht alle Erwartungen bestätigt - Dtsch Arztebl 2008)


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