Organisation

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Es ist vermutlich zwischen Organisationen mit freiwilliger Mitgliedschaft zu unterscheiden - klassischer Fall "Der Verein e.V." mit dem dahinter stehenden Vereinsrecht oder "Körperschaften des öffentlichen Rechts" mit Zwangsmitgliedschaft, weil zuvor die "Kassenarztzulassung" erworben bzw. ausgesprochen wurde.

Der Gesetzgeber wählte also in SGB V sehr unterschiedliche Begriffe, deren Sinngebung zuweilen differiert.

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