Private Krankenversicherung (PKV)
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Die Träger der Privaten Krankenversicherung (PKV) bieten im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung unterschiedliche Leistungskataloge an, die sowohl nach Art der zu versichernden Leistung als auch nach Höhe der Zuzahlung des Versicherten variieren können. Das Leistungsangebot wird vom Bundesversicherungsamt kontrolliert, erbrachte Leistungen werden (im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung) nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet.
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Grundsätze der PKV
- Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist nicht vom individuellen Einkommen, sondern vom Lebensalter und den jeweiligen Krankheitsrisiken des Versicherten abhängig. Jede Person ist einzeln zu versichern (keine Familienmitversicherung wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung). Die PKV steht jedem offen, der nicht Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist. Gut neun Prozent der Bevölkerung (1999 rund 7,4 Mio. Personen) sind privat krankenvollversichert. Auch GKV-Versicherte können private Zusatzversicherungen (1999 rund 7,5 Mio. Personen) abschließen, z.B. für Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
- 70,3 Mio. gesetzlich Versicherte (inkl. beitragsfrei Mitversicherter) zahlten 2005 145,5 Mrd. Euro Beiträge (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) ein, also 2.070 Euro pro Kopf und Jahr. Davon gehen etwa 5-8% in die Verwaltung. 8,4 Mio. privat Versicherte zahlten 19,7 Mrd. Euro ein, mithin 2.345 Euro pro Kopf und Jahr. Davon gehen etwa 8-16% in die Altersrückstellungen und etwa 5-10% in die Aquise und Verwaltung. Oft werden Eigenbeteiligungen in Höhe von eins bis zwei Monatsprämien geleistet (bringt weitere 8-16% "ins System"). Der jährliche Netto-Mittelzufluß privat Versicherter ins Gesundheitswesen ist deshalb pro Kopf wohl kaum höher als der gesetzlich Versicherter. (Statistik abgewandelt zitiert nach Der Spiegel, "Prinzip Eriwan", 4/2007, S. 78 ff.).
- Im Rahmen der Harmonisierung mit dem EU-Recht wurde zusätzlich Paragraph 13 SGB V eingeführt. Dieser Paragraph gibt jedem Kassen-Mitglied das Recht, auch eine private Behandlung in einer Kassen-Praxis zu wählen und sich entsprechend zusätzlich zu versichern.
Zitate
- Der Gesetzgeber, das hat das Gericht mit seiner Entscheidung klargestellt, durfte das bisher reichlich freie Treiben der privaten Krankenversicherungen einschränken - und sie so zwingen, sich nicht nur die Kunden mit den geringsten Krankheitsrisiken herauszupicken, und die Siechen und Kränklichen der gesetzlichen Krankenversicherung und damit der Solidargemeinschaft zu überlassen.
- "Es geht um eine gerechte Lastenverteilung in der Gesellschaft", formulierte Ulla Schmidt nochmals ihr Credo, es könne "nicht sein, dass man ein Geschäftsmodell darauf betreibt, dass man immer eine Risikoselektion betreiben kann, indem man sagt, Leute, die alt, krank oder behindert sind haben keinen Zugang zu unserer Versicherung". Und damit hat sie Recht bekommen. Dabei ist besonders die Klarheit, in der das Bundesverfassungsgericht dies nicht nur billigt, sondern ausdrücklich als richtig bestätigt, bemerkenswert.
- So zeigte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bereits 2006 in einer Studie, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherungen von 1985 bis 2005 im Schnitt um fast sechs Prozent jährlich gestiegen sind. Im gleichen Zeitraum lag das jährliche Plus für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.600 Euro im Jahr verdienten, nur bei gut vier Prozent. Für Normalverdiener war die Kostendynamik noch geringer.
- Sie kämpfen längst nicht mehr nur mit immer höheren Kosten im Gesundheitswesen und einer alternden Bevölkerung. Seit Ausbruch der Finanzkrise leiden sie zusätzlich unter historisch niedrigen Kapitalmarktzinsen. Um sechs bis acht Prozent könnten Versicherer ihre Prämien allein aus diesem Grund erhöhen, fürchten Experten.
- Wieso interessieren sich private Krankenversicherungen für die Zinsen, fragt sich da vielleicht manch einer. 'Die Beiträge der Versicherten fließen nur zur Hälfte in aktuelle Leistungen. Den Rest legen Unternehmen als Altersrückstellungen am Kapitalmarkt an', erklärt Peter Schramm, Versicherungsaktuar und PKV-Gutachter. Dank dieser Rückstellungen steigen die Beiträge der Versicherten im Alter nicht übermäßig, obwohl sie mehr Leistungen in Anspruch nehmen. 144 Milliarden Euro bunkern die 46 Unternehmen derzeit an Reserven. Dabei unterstellen sie eine Rendite von 3,5 Prozent auf ihre Anlagen, das ist ihr so genannter Rechnungszins; seine Höhe hat sich seit 50 Jahren nicht verändert.
- Genau hier liegt das Problem: Die Notenbanken halten die Zinsen niedrig wie nie zuvor. Die Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere, die den größten Anlageanteil von Versicherungen ausmachen, liegt derzeit bei gerade einmal 2,2 Prozent - und damit deutlich niedriger als der Zins, mit dem die privaten Versicherer rechnen. Bleibt die Rendite langfristig so mager, öffnet sich eine Lücke zwischen versprochenem und erwirtschaftetem Kapital. Dann haben die Versicherer ein Problem, sagt Schramm. Oder besser gesagt: die Versicherten, denn was den Unternehmen an Zinserträgen für die Altersrückstellungen fehlt, müssen sie über kurz oder lang durch höhere Prämien bezahlen. (Teure Gesundheit - Private Krankenversicherer fordern von ihren Kunden höhere Beiträge im neuen Jahr. Was Verbraucher dagegen tun können - Von Alina Fichter - Süddeutsche Zeitung 08. November 2010)
Kritik an der PKV
- Privatversicherungen - Sparen, bis der Arzt nicht mehr kommt - Und das auch dann, wenn deren Zahlung ausdrücklich vertraglich vereinbart sei. "Da verschreibt der Arzt 30 Sitzungen Physiotherapie, doch die Kasse zahlt nur zehn oder 20", beschreibt Mahlo den typischen Fall. Die Versicherer begründeten ihre Ablehnung stets mit einer angeblich fehlenden "medizinischen Notwendigkeit".
- Die private Krankenversicherung ist der Inbegriff des Unsozialen. Nur wer reich und gesund ist, ist willkommen. Wie hell leuchtet dagegen das Licht der gesetzlichen Krankenversicherung. Jeder darf kommen. Jeder steht für jeden ein - egal wie alt und krank er ist.
- Mit der gesetzlichen Deckelung der Provisionen und der Verlängerung der Stornohaftung hat die Politik den privaten Krankenversicherern die gelbe Karte gezeigt. Die Parlamentsmehrheit hat deutlich gemacht, dass sie Vertriebsexzesse zu Lasten der PKV-Kunden nicht länger hinnimmt. Ab 1. April 2012 dürfen die PKV-Unternehmen nicht mehr als neun Monatsbeiträge Provision bezahlen. Die Stornohaftung beträgt künftig fünf statt maximal zwei Jahre: Kündigt der Kunde vor Ablauf dieser Frist den Vertrag, muss der Vermittler einen Teil der Provision zurückzahlen. Damit sollen Vertriebsexzesse zu Lasten der Versicherten wie die mehrmalige Umdeckung von Verträgen verhindern - Praktiken, die der Branche viel Kritik von Verbraucherschützern eingebracht haben.
Nachteile der PKV aus Sicht der GKV
- „Die gesetzlichen Krankenkassen verfügen gegenüber der PKV über eindeutige, sachlich begründete Vorteile. Hierzu gehört die Familienversicherung, in welcher Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert sind“
- Tritt ein Versicherter in die gesetzliche Krankenkasse ein, so besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. In der privaten Versicherung gilt eine dreimonatige Wartezeit. Erhält der GKV-Versicherte Krankengeld, Mutterschutzgeld oder Elterngeld, ist er von den Beiträgen befreit. Bei der PKV gibt es keine beitragsfreie Zeit.“
- „In der PKV ist Krankentagegeld abhängig vom vereinbarten Tarif. Bei Erkrankung des Kindes besteht kein Anspruch auf Krankengeld.“
- GKV und PKV zwischen Konvergenz und Konkurrenz - Konsequenzen für die zahnärztliche Versorgung
Links
- Interview mit Dr. Günther Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin, in Deutschlandradio Kultur: Haben private Krankenversicherungen in Deutschland noch eine Zukunft? (13.Januar 2012)
