Patentschutz für Arzneimittel
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Die Patentlaufzeit für neu entwickelte Arzneimittel beträgt in der Bundesrepublik 20 Jahre. Sie beginnt bereits mit der Erteilung des Patents für den Wirkstoff bzw. des Folgepatents (bei Veränderungen des Präparats). Die effektive Patentrestlaufzeit nach Arzneimittelzulassung, die einen wesentlichen Beitrag zur Refinanzierung der Forschungsaufwendungen liefert, beträgt daher durchschnittlich sieben bis acht Jahre.
Aufgrund der immer längeren Entwicklungszeiten und der sich verkürzenden Restlaufzeit wurde 1992 von der EU ein ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel (SPC = Supplementary Protection Certificate) verabschiedet, das die effektive Patentrestlaufzeit unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu fünf zusätzliche Jahre verlängert.
