Patientenbeauftragter
Aus ArztWiki
Zur „Stärkung der Patientenrechte“ wurde mit dem GKV-Modernisierungsgesetz die gesetzliche Grundlage für einen Patientenbeauftragten bzw. eine Patientenbeauftragte für die Belange der Patienten geschaffen, der bzw. die von der Bundesregierung berufen wird. Der oder die Patientenbeauftragte ist dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zugeordnet und wird von der Bundesregierung ernannt. Die Position wurde im Januar 2004 geschaffen.
Die Aufgaben des/der Patientenbeauftragten sind im Fünften Sozialgesetzbuch, §140h Satz 2 wie folgt definiert: Aufgabe des Patientenbeauftragten ist es, die Patientenrechte zu stärken, insbesondere hinsichtlich der Rechte auf eine umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Krankenkassen und andere Kostenträger und Behörden des Gesundheitswesens. Hierfür wird die beauftragte Person die politischen Gremien in Fragen der Patientenbelange beraten und bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Rechte der Patienten berühren, beteiligt werden.
Die erste Patientenbeauftragte ist Helga Kühn-Mengel, frühere gesundheitspolitische Sprecherin und Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
