Pflegeversicherung
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1995 wurde vorerst zum letzten Mal ein neues Sozialgesetzbuch etabliert, das sog. SGB XI, die allgemeine Pflegeversicherung. Das Netz der sozialen Sicherung konnte damit um eine fünfte Säule erweitert werden (Sozialversicherung). Die Pflegeversicherung entlastet die Krankenkassen und die Gemeinden als Träger der Sozialhilfe, indem grundlegende Pflegeleistungen wie Waschen und Kämmen aber auch das Wechseln von Verbänden oder mehrfach am Tag notwendiges Umbetten durch Helfer, finanziell aufgefangen werden. Nach Begutachtung und Einstufung in eine der drei Pflegestufen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung kann der zu Pflegende zwischen Geldleistungen zur Entlohnung einer selbstgewählten Pflegeperson und/oder Sachleistungen wählen. Seit Juli 1996 gibt es zur häuslichen auch die stationäre Pflege in Heimen.
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Karl Jung zur Geschichte der Pflegeversicherung
- Vorangegangen waren mehr als zwanzig Jahre politischer Diskussionen um eine bessere soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Vorangegangen war ein dreijähriges Gesetzgebungsverfahren mit zunächst harten Auseinandersetzungen innerhalb der CDU/CSU und dann in der damaligen Koalition von CDU/CSU und FDP, mit ebenso schwierigen Auseinandersetzungen mit der damaligen Opposition im Bundestag und im Bundesrat, die sich in der zweimaligen Anrufung des Vermittlungsausschusses niedergeschlagen haben, begleitet von wiederholten Voraussagen eines Scheiterns des von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm auf den Weg gebrachten „Unternehmen Pflegeversicherung".
- Vor diesem politischen Hintergrund und angesichts der früheren Ausgangssituation für die Pflegebedürftigen - Pflegebedürftigkeit war damals gleichbedeutend mit der Abhängigkeit von Sozialhilfe - ist die Durchsetzung der Sozialen Pflegeversicherung ein Erfolg im Interesse der Pflegebedürftigen und ihrer Familien.
- Das wird heute auch im politischen Raum übereinstimmend so gesehen, und zwar nicht nur auf Seiten der damals regierenden CDU/CSU und FDP-Koalition, sondern auch auf Seiten der damaligen Opposition und heutigen Regierungskoalition. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Martin Pfaff hat bei der Verabschiedung des Vierten Änderungsgesetzes zum SGB XI am 24.06.1999 im Bundestag die Pflegeversicherung einen „Meilenstein in der Entwicklung des Sozialstaates Deutschland" genannt. Die Bundesministerin für Gesundheit, Frau Andrea Fischer, die seit Herbst 1998 für die Pflegeversicherung zuständig ist, hat in derselben parlamentarischen Debatte am 24.06.1999 die Einführung der Pflegeversicherung als einen großen Fortschritt bezeichnet und versprochen, daß sie dieses Erbe annehmen und es sorgsam verwalten werde.
Pflegekritiker
- Fussek: Ich gebe Ihnen ein Beispiel, von dem mir kürzlich erst ein Notarzt berichtete. Er kam zu einer ausgetrockneten Frau in ein Pflegeheim. Die Frau hat offenbar nichts zu trinken bekommen weil zu wenig Pflegkräfte da sind. Er legt ihr eine Infusion und hätte dann jemanden gebraucht, der zwei Stunden darauf achtet, dass die Infusion auch durchläuft. Es fand sich niemand.
- sueddeutsche.de: Und dann?
- Fussek: Der Arzt lässt die Frau ins Krankenhaus bringen. Das kostet hin und zurück 1000 Euro. Die Frau wurde drei Tage durchgecheckt, um eine Diagnose stellen zu können. Da geht es wieder um Tausende Euro. Ein Irrsinn, wenn man dagegenhält, was eine Pflegefachkraft gekostet hätte, die sich zwei Stunden zu der Frau gesetzt hätte.
- sueddeutsche.de: Die wäre aus einem anderen Topf bezahlt worden.
- Fussek: Genau das ist das Problem. Es ist unverantwortlich, Krankenkasse und Pflegeversicherung zu trennen. Beides gehört zusammen. Prävention, akute Versorgung, Nachsorge und Pflege - das gehört alles in eine Hand. - "Wir verschwenden Milliarden" - Schwarz-Gelb und die Pflege - 21.10.2009 Es herrscht eine kollektive Verdrängung. Man hofft, nicht betroffen zu sein. Dabei will niemand später in einem Pflegeheim landen. Stattdessen wird das Land zubetoniert mit großen Pflegeeinrichtungen. Das Geld wäre besser investiert in der häuslichen Pflege. Die Menschen aber fordern keine Veränderungen ein.
- Massive Kritik übte Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen an der Pflegeversicherung. Hier würden bereits heute Rückstellungen von 1,7 Billionen Euro fehlen. In den kommenden Jahren würde es immer weniger Beitragszahler, aber immer mehr Pflegebedürftige geben. Die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung sei ein Fehler gewesen, sagte der Wissenschaftler. (September 2010)
Pflege-Reformen
- Nötig ist laut dem Papier, das noch formal beschlossen werden muss, auch eine "Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs". Nicht die körperlichen Einschränkungen, sondern "der Grad der Selbständigkeit" sollten künftig den Umfang der Pflegeleistung bestimmen. Das deckt sich mit Forderungen von Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP
- „Aber wir stellen jetzt nach mehreren Jahren Erfahrungen in der Pflegeversicherung fest, dass die Leistungen besser werden müssen - insbesondere für Menschen mit Demenz, insbesondere für Angehörige.“ Daniel Bahr fügte hinzu: „Das kann gar nicht billiger werden.“
Zitate
Macher der Plegeversicherung
- Karl Jung, Staatssekretär a. D., einer der „Väter“ der Pflegeversicherung, will nicht an der fünften Säule der Sozialversicherung gerüttelt wissen. Unterschiedliche Sicherungssysteme seien nicht angezeigt. Es müssten „Verschiebebahnhöfe“ stillgelegt werden, weil dies administrativ aufwendig und kostenintensiv für die Kranken- und Pflegeversicherung sei. Nach der Beurteilung von Jung sind die erstmals seit 1999 aufgetretenen Defizite der Pflegeversicherung „hausgemacht“. Der Gesetzgeber habe infolge unausgegorener Eingriffe die Beitragseinnahmen vermindert und die Ausgaben gleichzeitig durch neu eingeführte kostenträchtige Leistungen erhöht. Ohne Gesetzeseingriffe hätte es, so Jung, bis zum Jahr 2010 keine roten Zahlen gegeben. Im Jahr 2003 betrug das Defizit rund 700 Millionen Euro, eine Finanzierungslücke, die sich so vergrößern dürfte, dass bereits im Jahr 2007 die finanziellen Reserven völlig abgeschmolzen sind und der bisher unveränderte Beitragssatz von 1,7 Prozent erhöht werden müsste. Dies will aber die Bundesregierung unter allen Umständen vermeiden, um für Ruhe an der Beitragsfront zumindest bis zum Wahljahr 2006 zu sorgen.
- Karl Jung - der Vater der Pflege ist tot - Karl Jung, der "Vater der Pflegeversicherung", ist tot. Der ehemalige Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium und bis Ende 2003 amtierende Vorsitzende des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ist am Dienstag nach langer Krankheit im Alter von 74 Jahren in der Berliner Charité gestorben. Der Jurist, der seine Laufbahn 1958 als Richter begann, wandte sich schnell dem Sozialrecht zu. Seit 1961 im Bundesarbeitsministerium wurde er 1983 dort der mächtige Leiter der Abteilung Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung - eine Schlüsselposition im Gesundheitswesen. In den 80er Jahren bereitete Karl Jung von langer Hand eine Neukodifikation des Krankenversicherungsrechts vor: aus Teilen der über hundert Jahre alten Reichsversicherungsordnung schuf er das fünfte Sozialgesetzbuch, das 1989 in Kraft trat.
Parteien - MdB-s
- Die Große Koalition der Staatsgläubigen - Von Oswald Metzger - In Berlin regiert eine Große Koalition von Etatisten, erhöht in gigantischem Umfang die Steuern und gaukelt den Menschen vor, ein fürsorglicher Staat könne sie vor dem globalen Wettbewerb schützen. Sie wollen die Lohnnebenkosten senken (bei der Arbeitslosenversicherung!) und konterkarieren dieses Vorhaben bei der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, weil dort Beitragserhöhungen bereits angekündigt oder unumgänglich sind. Bis hinauf zur Kanzlerin machen sich die Regierungsspitzen zu Fürsprechern eines teureren Gesundheitssystems (wg. Alterung und medizinischen Fortschritts), statt endlich gegen den Widerstand der Gesundheitsmafia Kostentransparenz durchzusetzen - durch Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Abkehr vom Sachleistungsprinzip beispielsweise. Mit der Generalrevision der falschverstandenen Sozialstaats-Mentalität tun sich beide regierenden Volksparteien extrem schwer. Wir haben quer durch das politische Spektrum über Jahrzehnte hinweg eine Anspruchsmentalität aufgebaut, die längst als Totengräber des Sozialstaats wirkt. Weil die Politik ja Allzuständigkeit suggerierte und immer mehr fürsorgliche Gesetze machte, wollten sich im Laufe der Jahre auch immer mehr Menschen schadlos halten am Gemeinwesen. (im SPIEGEL Juni 2006)
- "Die Mediziner verordnen, die Pflege führt aus" - Union und SPD hatten sich - anders als beim Thema Gesundheit - zur Pflege bereits im vergangenen November auf einige gemeinsame Reformprioritäten verständigt. Ungeachtet ihrer (tief greifenden) Differenzen über die künftige Finanzierung der mittlerweile chronisch defizitären Pflegeversicherung sind sich die Koalitionäre unter anderem darin einig, dass die Leistungen im Pflegesektor "dynamisiert", Demenz-Kranke künftig "besser berücksichtigt" werden und dass der Grundsatz "ambulant vor stationär" eine größere Rolle spielen soll. "Wir haben ein kostenträchtiges, Arzt-dominiertes Gesundheitswesen; die Ärzte verordnen, die Pflege führt aus." Wohin jährlich Milliarden-Summen flössen, "entscheiden nahezu ausschließlich Klinik-, Haus-, Fach- oder Zahnärzte. In dieses Steuerungssystem gehört nach unserer Auffassung auch die professionelle Pflege". Müller hält es auch nicht mehr für zeitgemäß, dass in Deutschland "ein Arzt Pampers, Rollstühle, Gehstützen oder Wundversorgungsmittel verordnen muss", wenn gleichzeitig die professionelle Pflege höchstes Fachwissen habe und "direkt am Patienten" sei. (nach Frankfurter Rundschau Mai 2006)
- Pflegeversicherung ist das drängendste Problem - Ob die SPD jedoch bei Ideen mitspielt, den Versicherten (Stichwort: mehr Eigenverantwortung) weitere Belastungen aufzubürden, oder den Arbeitgeberbeitrag einzufrieren, ist fraglich. Dagegen scheint eine Annäherung beim Wunsch der Union möglich, die Mitversicherung von Kindern aus dem bisherigen Beitragssystem zu lösen und über Steuern zu finanzieren. Einig sind sich die beiden Volksparteien in dem Vorsatz, mehr Wettbewerb zwischen den heute noch rund 260 Kassen zu schaffen und deren Abhängigkeit von den (als zu mächtig erachteten) kassenärztlichen Vereinigungen zu mindern. Keinen Aufschub verträgt die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ihre Finanzreserven reichen vielleicht noch für zwei Jahre; das System muss im Hinblick auf eine immer älter werdende Gesellschaft auf eine völlig neue Grundlage gestellt werden. (nach Frankfurter Rundschau Oktober 2005)
- Laut FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper soll die gesetzliche Pflegeversicherung mit ihrem Umlageverfahren durchaus beibehalten werden. "Aber wir wollen auch einen Einstieg in ein kapitalgedecktes Verfahren für die jüngere Generation", sagte Pieper dem Sender "N24". Ansonsten ist die Pflege künftig nicht mehr finanzierbar."
- Union und FDP wollen die Pflegeversicherung offenbar privatisieren. Schwarz-Gelb plant nach einem Bericht der "Berliner Zeitung", die Kosten vermehrt den Arbeitnehmern aufzubürden. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe in der Unionsfraktionssitzung angekündigt, den bisher prozentual auf den Lohn bezogenen Beitrag Schritt für Schritt auf einen Pauschalbeitrag umzustellen, berichtet das Blatt unter Berufung auf Sitzungsteilnehmer. Dies wäre ein schrittweiser Abschied von der solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung, da bei Pauschalbeiträgen der Arbeitgeber-Beitrag wegfiele. Zunächst solle es nach Koalitionsplänen zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine verpflichtende private Zusatzversicherung geben, berichtet die Zeitung.
Experten
- Sozialexperte warnt vor Riesendefizit - Langfristig wird das Finanzierungsdefizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung weitaus größer ausfallen als bisher angenommen. Nach Berechnungen des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen könnten bis zu 950 Milliarden Euro fehlen. (nach SPIEGEL April 2005)
- Betriebskrankenkassen: „Pflegeversicherung rutscht ins Minus“ Montag, 1. Oktober 2007 Bei der Pflegeversicherung stehen im ersten Halbjahr 2007 Einnahmen von rund 8,77 Milliarden Euro Ausgaben von 9,12 Milliarden Euro gegenüber, die Finanzierungslücke beträgt damit rund 350 Millionen Euro.
- Obwohl die SPV zur Jahresmitte einen negativen Finanzierungssaldo ausweist, dürfte sie am Jahresende 2011 noch einmal einen Überschuss erzielen. Ab dem Jahr 2012 kann aber davon ausgegangen werden, dass das Ausgabenwachstum das der Einnahmen übersteigen wird und die SPV – ohne Anpassungen – in der mittleren Frist Defizite ausweisen wird. Denn zum 1. Januar 2012 werden die Leistungssätze erneut um durchschnittlich 2 vH angehoben; danach werden die Leistungen im Abstand von drei Jahren dynamisiert, während sich gleichzeitig das Verhältnis von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern aufgrund des demografischen Wandels verschlechtert. (in Sachverständigenrat "Wirtschaft" - Jahresgutachten 2011/12)
Amtierende Minister
- Ulla Schmidt plant Pflegeversicherungs-Reform - Geht es nach Schmidts Willen, sollen die Pflegestufen für ambulante und stationäre Betreuung angeglichen und teils gesenkt werden. In der ersten Stufe soll es nur noch 500 Euro geben, egal ob der Betroffene ambulant versorgt wird oder im Heim lebt. Derzeit liegt der Satz für ambulante Dienste bei 384 Euro und der für Heime bei 1023 Euro. In der zweiten Pflegestufe soll es einheitlich 1000 Euro geben. Hier liegen die Sätze zurzeit bei 921 Euro (ambulant) und 1279 Euro (stationär). In der dritten Stufe soll der Satz hingegen von jetzt 1432 Euro auf 1500 Euro steigen. Ferner will die Ministerin die Leistungen ausweiten (dynamisieren), um den wachsenden Bedarf zu decken. (nach WELT August 2004)
- So lief es beim sozialpolitischen Großprojekt der Kohl-Regierung: der Einführung der Pflegeversicherung 1995. Bis dahin trat die Sozialhilfe mit Steuermitteln ein, wenn sich Alte oder Kranke nicht mehr allein zu helfen wussten. Nun gründete die Regierung neben der bestehenden Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung eine weitere Sozialkasse nach dem Bismarck-Prinzip. Wieder wurde eine Sozialleistung, die bislang alle Bürger gemeinsam finanzierten, den Beitragszahlern aufgedrückt. Wieder erhielten Beamte, Selbständige und Besserverdienende eine separate Privatversicherung, die den Vorzug hatte, dass ihr Mitgliederkreis im Schnitt gesünder war als in der gesetzlichen Kasse. Die Folgen schlugen sich schon kurz darauf in den Bilanzen der Versicherungssysteme nieder. Während die gesetzlichen Pflegekassen rasch auf neue Defizite zusteuerten, häuften die Privatversicherungen Rückstellungen in zweistelliger Milliardenhöhe an. (DER SPIEGEL 11/2009)
Reformüberlegungen
- Die Fast-Koalitionäre sind deshalb auf dem richtigen Weg, wenn sie dem demografischen Wandel begegnen und die Pflegeversicherung auf Kapitaldeckung umstellen wollen. Konkret bedeutet das, dass jeder einen Teil des Geldes für seine eigene Versorgung im Alter zurücklegt. Bei diesem Umbau sind jüngere Menschen klar im Vorteil, denn sie haben länger Zeit zum Sparen. Für Ältere, die diese Zeit nicht mehr haben, könnte eine solche Reform dagegen teuer werden, das gehört zur Wahrheit dazu. Die neue Koalition muss deshalb soziale Härten vermeiden, wenn eine solche Reform akzeptiert werden soll. Die Pflegeversicherung wetterfest zu machen wird also Geld kosten.
Urteile im Alltag
- BGH-Urteil zu Pflegekosten: Zum Zahlen verdammt
- Kinder zahlen für ihre Eltern - Laut Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Sohn einer psychisch kranken Frau die Pflegekosten übernehmen - auch wenn er sie 30 Jahre nicht gesehen hat.
- Erschwerend kommt hinzu, dass das Thema auch für viele Angehörige von Pflegebedürftigen ein Tabuthema ist. Wer erzählt schon gern, dass er nach der Büroarbeit die Windeln seines Opas wechseln muss? - Bei der Arbeit verheimlicht sie zunächst ihre Notlage - Die vergangene Nacht muss für Sabine Niehage wieder besonders anstrengend gewesen sein. Ihre Mutter hatte einen schlimmen Hustenanfall. Danach wollte sie nicht mehr schlafen, sondern mit ihrer Tochter plaudern. "Sie hat jedes Gefühl für Raum und Zeit verloren", sagt Niehage. "Ich kann es mir aber nicht leisten, unausgeschlafen bei der Arbeit zu erscheinen."
Links
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
