Planungsbereiche

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Der Begriff Planungsbereiche geht auf ein Raumgliederungsmodell zur Bedarfsplanung zurück. Um die Bedarfsplanung von Ärzten pro Einwohnerzahl zu bewerkstelligen, wurden Planungsbereiche eingeführt. Eine angemessene Versorgungszahl wurde auf Grund der Bevölkerungs-und Arztzahlen zum Stichtag 31.12.1990 berechnet. Die Mängel der heutigen Bedarfsplanung in Deutschland gehen auf eine damals andere Ausgangslage zurück: Ziel war es Überversorgung zu definieren und festzustellen. Daraus resultierte die arztgruppenbezogene Sperrung von Planungsbereichen. Die heutigen Zahlen suggerieren eine gute Versorgung, wo bereits Mangel herrscht und erlauben keinen tieferen Einblick in das Versorgungsgeschehen.


Zitate

  • Rostocker und Greifswalder Wissenschaftler untersuchten Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Krankenversorgung - Am Mittwoch, dem 16. Juli 2008, kommen Wissenschaftler aus Rostock und Greifswald zu einem Abschluss-Workshop in der Universitäts- und Hansestadt zusammen. Gemeinsam mit Vertretern der Politik, Krankenkassen, Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen sollen die Ergebnisse der drei Projektpartner vorgestellt und diskutiert werden. Mediziner, Versorgungsforscher, Ökonomen und Demografen des Universitätsklinikums Rostock, des Rostocker Zentrums zur Erforschung des demografischen Wandels sowie des Greifswalder Institutes für Community Medicine haben unter Berücksichtigung der Altersstruktur und räumlichen Verteilung eine Vorausschau der 2020 notwendigen Ärzte im Nordosten erstellt. Die Studie "Versorgungsepidemiologische Auswirkungen des demografischen Wandels in Mecklenburg-Vorpommern" wurde von der Bundesärztekammer gefördert.
  • Sicherstellung - Kein Arzt oder Psychotherapeut lässt sich einfach so in seiner Praxis nieder. Zumal im Studium über die Praxis der vertragsärztlichen Tätigkeit nicht viele Worte gemacht werden. Anders bei uns. Die Niederlassungsberatung der KVBW macht Tag für Tag in intensiven Detailgesprächen den Weg zur Praxis frei und erfüllt damit eine der tragenden Säulen des gesetzlichen Auftrages: die Sicherheit nämlich, dass dem individuellen Bedarf in den Regionen Baden-Württembergs entsprechend, immer eine ausreichende Zahl von Ärzten und Psychotherapeuten für die ambulante Versorgung der Menschen zur Verfügung steht. Auch die Organisation eines leistungsfähigen Notfalldienstes an Wochenenden und Feiertagen ist ein Teil davon. Die Kassenärztliche Vereinigung agiert hier allerdings nicht völlig frei, denn die Sicherstellung ist eingebunden in das Korsett einer gesetzlichen Bedarfsplanung. Deshalb sind viele Regionen für die Niederlassung weiterer Ärzte oder Psychotherapeuten gesperrt. Gemeinsame Ausschüsse mit den Krankenkassen entscheiden über die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten. Gemeinsame Verfahren erfordern manchen Kompromiss. Aber das hält uns nicht davon ab, die gesetzlichen Stolpersteine im Interesse unserer Mitglieder und der Patienten weitgehend aus dem Weg zu räumen. (KVBW zu diesem Thema)
  • In Deutschland sind die Arztzahlen seit den 80er Jahren kontinuierlich angestiegen. Während im Jahre 1992 auf 1000 Menschen 1,31 Vertragsärzte kamen, waren es im Jahre 2003 bereits 1,58. Mit 130.563 niedergelassenen Ärzten auf rund 83 Millionen Einwohner nimmt Deutschland eine Spitzenreiterstellung im internationalen Vergleich ein. Wegen der großen Arztdichte in Deutschland ist es auch kein Zufall, dass in zahlreichen Regionen eine deutliche und sehr teure Überversorgung im vertragsärztlichen Bereich besteht; dies gilt insbesondere für viele Facharztgruppen (aber auch für Hausärzte). Die überwiegende Zahl der Kreise und Städte ist deshalb für fachärztliche Neuzulassungen gesperrt. Nimmt man beispielsweise die Versorgung mit fachärztlichen Internisten im Jahr 2005 so zeigt sich, dass 99 % aller deutschen Planungskreise überversorgt sind (absolut: 391 von 395). (Mitteilung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen: Ärzteproteste wirklichkeitsfremd zum Tag der Ärzte 18.1.2006 BERLIN]
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