Praxisgebühr

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Die so genannte "Praxisgebühr" (besser Kassengebühr) ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Quartal, die gesetzlich Versicherte in Deutschland seit dem 1. Januar 2004 bei der ersten Inanspruchnahme von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten leisten müssen. Die Gebühr wird in der Arztpraxis entrichtet und vor Weiterleitung an die Krankenkassen durch die KV mit dem Honorar der Ärzte verrechnet.

Grundlage der Erhebung ist § 28 Abs. 4 SGB V, geändert durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 14. November 2003 sowie durch Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) vom 22. Dezember 2006. Die Höhe der Zuzahlung ergibt sich aus § 61 Satz 2 SGB V. Am 25. Juni 2009 hat das Bundessozialgericht (Az.: B 3 KR 3/08R) entschieden, dass die Praxisgebühr nicht verfassungswidrig ist.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen vor jeder ersten Inanspruchnahme

  • eines Vertragsarztes,
  • eines medizinischen Versorgungszentrums,
  • eines psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
  • einer ermächtigten Einrichtung,
  • eines ermächtigten Krankenhausarztes,
  • eines Krankenhauses, wenn es an der ambulanten Versorgung teilnimmt,

im Kalendervierteljahr eine Zuzahlung von 10,00 € leisten. Der Vertragsarzt ist nicht berechtigt, auf die Zuzahlung zu verzichten oder einen anderen Betrag als 10,00 € zu erheben.

Ausnahmen:

  • Der Patient hat am ersten Behandlungstag im Quartal noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet.
  • Patienten, die ausschließlich zu Früherkennungsuntersuchungen/ Mutterschaftsvorsorge/Schutzimpfungen kommen.
  • Ein Patient legt eine Überweisung aus demselben Quartal vor.
  • Der Patient legt einen gültigen Befreiungsausweis vor, der für alle Zuzahlungen gilt.
  • Patient hat 10 € im Quartal bei seinem behandelnden Arzt gezahlt und sucht in dessen Abwesenheit einen Kollegen als Vertreter auf.
  • Der Patient kommt im Notfall bzw. im organisierten Notfalldienst und belegt durch eine Notfall-Quittung, dass er in demselben Quartal die 10 € bereits bei einer anderen Notfallbehandlung bzw. Behandlung im organisierten Notfalldienst gezahlt hat.


Inhaltsverzeichnis

Anregung durch Kommission

Karl Lauterbach, Bert Rürup, Gert W. Wagner
Von November 2002 bis August 2003 Vorsitzender der „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“: Bert Rürup

Historische Bezüge

  • Praxisgebühr Briketts: Aufgrund der Kohlenknappheit im Jahr 1923 wurden die Patienten gebeten, bei ihrem Arztbesuch ein Brikett mitzubringen, um das Wartezimmer zu heizen. Viele Ärzte akzeptierten wegen des rasenden Wertverfalls der Mark nur noch Naturalien als Honorar - Wurst, Eier oder eben Briketts.


Gesundheitsexperte zur Gebühr

  • Für Karl Lauterbach steht eine Gruppe als Gewinner der Gesundheitsreform bereits fest: die Ärzte. Der Berater von Sozialministerin Ulla Schmidt hat sich die Mediziner-Honorare angeschaut, sein Fazit: „Die niedergelassenen Ärzte konnten durch die Reform ihre Einkünfte steigern“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Er begründet dies mit einem simplen Zusammenhang. Die Kassen überwiesen nach wie vor die gleich hohen Vergütungen an die Ärzte, aber weniger Menschen suchten die Ärzte auf – wegen der Praxisgebühr. „Dadurch hat sich die relative Einkommenssituation der Ärzte verbessert“, meint Lauterbach. Nach seiner Ansicht sind die Einkünfte der deutschen Ärzte ohnehin „im EU-Vergleich am höchsten“; dabei verweist er auf Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Kritik

  • Der Einzieher der Kassengebühr erhält für Aufwand dieser Verwaltungstätigkeit keinen finanziellen Ausgleich. Dies ist besonders deswegen ärgerlich, da der Einzieher nur Arbeit, aber keine Vorteile hat. Der Aufwand läßt ist jedoch mit dem Standardkostenmodell (SKM) berechnen. Für KVWL liegt er bei ca. 19,7 Mio €/Jahr (2005).
  • Arbeitgeber für Gebühr pro Arztbesuch - Union hält fünf Euro für zu hoch - Kassen und Ärzte dagegen - Die Wirtschaft unterstützt Überlegungen in Koalitionskreisen, gesetzlich versicherte Patienten bei jedem Arztbesuch fünf Euro Praxisgebühr zahlen zu lassen. Auch der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte, Änderungen bei der Praxisgebühr seien die schnellste Möglichkeit, den Krankenkassen verläßliche Einnahmen zu verschaffen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte, das Thema Praxisgebühr sei in der Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform bisher "nicht diskutiert" worden. Kassenexperten wiesen darauf hin, daß eine Gebühr pro Arztbesuch nur dann zu deutliche Mehreinnahmen brächte, wenn die Grenze steige, ab der Versicherte von Zuzahlungen befreit würden. Die Ärzte lehnten eine regelmäßige Gebühr als bürokratisch und unsozial ab. (nach Artikel in der WELT)
  • Bütikofer: Für die Praxisgebühr sind vor allem wir geprügelt worden, obwohl die Union verantwortlich war. Insofern ist eine klarere Verantwortung von Bundestagsmehrheit einerseits und Ländern andererseits wichtig. Es muss klar werden, was Merkel, Westerwelle und Stoiber wollen: ein Abrissunternehmen für den Sozialstaat. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 19. Mai 2005)
  • „Wahnsinn, was das kostet” - Vor jedem Sozialgericht werden je Fall, den eine öffentliche Körperschaft wie eine Kassenärztliche Vereinigung vorbringt, laut Sozialgerichtsgesetz 150 Euro Gebühr fällig - Geld, das die Ärzte im Erfolgsfall nicht zurückerhalten, weder vom Beklagten noch von der Kasse. Bei 350.000 Nichtzahlern, die die KBV Ende 2004 zählte, läßt sich das schnell auf eine Millionensumme hochrechnen. Ein schlechtes Geschäft sei das, sagt KBV-Sprecher Roland Stahl: "Im Erfolgsfall kann die KV 10 Euro eintreiben, bleibt aber auf 140 Euro Kosten für Gebühren sitzen." Geld, das aus dem Honorartopf der Ärzte stamme.
  • Die 10 Euro in bar stören erstmals die verbreitete Fiktion, die Gesundheitsvorsorge koste eigentlich nichts. Wenn, wie das in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung üblich ist, die Krankenkassenbeiträge direkt vom Lohn abgebucht und die Arztkosten anonym mit den Kassen abgerechnet werden, ohne dass der Patient je eine Rechnung sieht oder sich daran beteiligt, geht leicht in Vergessenheit, dass es auch im Gesundheitswesen nichts gratis gibt. Die Folge sind im europäischen Vergleich häufige Arztbesuche und hohe Gesundheitskosten. Hier will die Praxisgebühr zu Recht gegensteuern. Ob die gewollte Lenkung mit bescheidenen 10 Euro pro Quartal auch etwas bewirkt, steht indes auf einem anderen Blatt. Weil die Gesundheitspolitiker nicht den Mut fanden, spürbar mehr Eigenverantwortung und Wettbewerb ins gesetzliche Gesundheitssystem einzubauen, droht die Reform wirkungslos zu verpuffen. (nach Neue Zürcher Zeitung im Januar 2004)
  • Die Einführung der Praxisgebühr hat eine doppelte Steuerungswirkung entfaltet. Zum einen scheint sie zu einem nachhaltigen Rückgang der Patientenzahlen beigetragen zu haben. So gingen die Fallzahlen im Jahr 2004 um insgesamt 8,7% zurück. Insbesondere Augenärzte (–10,9%), Chirurgen (–11,6%), Gynäkologen (–15,1%), Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (–11,1%), Hautärzte (–17,5%) und Orthopäden (–11,3%) wurden weniger besucht. Die Studie lässt allerdings offen, ob der Rückgang der Patientenzahlen vor allem auf den Verzicht von Arztbesuchen bei Bagatellfällen, oder auf das Ausbleiben von sozial schwachen Patienten zurück zu führen ist. Die Zahl der ambulanten Arztkontakte des statistisch durchschnittlichen Kassenpatienten in Deutschland liegt im internationalen Vergleich an der Spitze, denn bei der Anzahl der Arztbesuche liegt der durchschnittliche Deutsche mit 16,3 pro Jahr laut einer Studie weltweit vorne (Ärztezeitung, 10./11. November 2006, S. 1: 16 Arztbesuche pro Jahr). Hausärzte werden in Deutschland mit jährlich knapp sieben Kontakten am häufigsten aufgesucht (Bei Arztbesuchen sind die Deutschen Weltmeister, Ärztliche Praxis, 21. November 2006, S. 18). Ähnlich hohe Arztkontaktraten gibt es sonst nur in Japan oder Tschechien (MMW – Fortschr. Med., Nr. 46 / 2006 (148. Jg), S. 3: Deutsche gehen besonders oft zum Arzt).
  • Grundlage für folgende Auswertungen waren Daten von 1,4 Millionen GEK-Versicherten in 8,3 Millionen Behandlungsfällen und mit 27 Millionen ICD-Diagnoseschlüsseln aus dem Jahr 2004. 91 % der Bevölkerung hatten mindestens einen Arztkontakt. Durchschnittlich gab es je Bürger 16,3 Arztkontakte. 2/3 der deutschen Bevölkerung gehen mindestens einmal jährlich zum Hausarzt, im Schnitt jeder Einwohner 6,6-mal pro Jahr. 10 % der Versicherten weisen eine hohe Kontaktrate bei ambulanten Leistungen auf. Auf sie entfallen gut 1/3 aller Arztkontakte und 43% der Behandlungskosten. 1% der Versicherten verursacht ca. 13% der Kosten. International ist die Zahl der ambulanten Arztkontakte mit im Schnitt 16 in Deutschland hoch. Nur in Japan, der Slowakei, Tschechien und Ungarn sind sie auf vergleichbarem Niveau. (Zitiert nach: Medical Tribune Nr. 47, 24. November 2006, S. 27).
  • Finanziell schwache Patienten können sich von der Praxisgebühr befreien lassen, sobald die vorgeschriebene Belastungsgrenze von 2% bzw 1% des Nettoeinkommens erreicht wurde. Für ALG-II-Bezieher (Hartz IV) würde dies einen Betrag von 83,28 Euro (2% von 347*12=4164 Euro) und bei chronisch Kranken 41,64 Euro (1% von 4164 Euro) jährlich bedeuten. Ist diese Summe erreicht, kann man sich von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse befreien lassen. Für die Belastungsgrenze werden die Zuzahlungen von Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen und Krankenhauszuzahlungen zusammen gerechnet. Alle anderen Zuzahlungen (Zahnersatz, IGeL-Leistungen) sowie rezeptfreie Medikamente werden nicht bei der Berechnung der Belastungsgenze berücksichtigt.
  • Der durch die Praxisgebühr verursachte Verwaltungsaufwand bei den Ärzten soll nach Angaben der Ärzte im Jahr 2004 8,3 Millionen Arbeitsstunden betragen haben ([1]). Eine Gegenüberstellung mit der freiwerdenden Zeit, die durch die geringeren Patientenzahlen entsteht, wird in der Diskussion zumeist nicht vorgenommen, da sich hierdurch diese Zahl relativieren würde. Durch die direkte Kassierung der Praxisgebühr gelangt ein Teil des ärztlichen Honorars zeitlich direkt zum Arzt und vermindert die Zinsbelastung des Arztes, da das Honorar durch die Krankenkasse (nach Abzug der Praxisgebühr) erst nach Abrechnungsfrist bezahlt wird.

Gerichtliche Entscheidungen

Sozialgericht

  • Ärzte bleiben über Gebühr belastet - Im ersten Verfahren gegen einen Praxisgebühr-Verweigerer hat das Sozialgericht Düsseldorf entschieden: Der Patient muss zahlen, darf jedoch nicht mit Mahngebühren oder Prozesskosten belastet werden. Für diese müssen weiterhin die Kassenärztlichen Vereinigungen aufkommen, welche die Gebühr stellvertretend für die Ärzte einklagen. - Die KV Nordrhein fordert nun, die Krankenkassen für das Eintreiben der Gebühr verantwortlich zu machen und die Last von den Ärzten zu nehmen, für die die Praxisgebühr ohnehin einen vermehrten Aufwand bedeutet, ohne dass sie von der Zahlung profitieren. Die Krankenkassen stehen im Gegensatz zu den Ärzten in einer direkten Rechtsbeziehung zu ihren Mitgliedern. Daher müssten sie die Gebühr nicht vor einem Sozialgericht einklagen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Bundesmantelvertrag schon gekündigt, während die Krankenkassen für eine Änderung des Inkasso-Verfahrens plädieren. Sie wollen das Eintreiben der Gebühr nicht übernehmen: „Das ist weder sinnvoll noch entspricht es dem geltenden Recht“, sagte die Chefin des Ersatzkassenverbandes VdAK, Doris Pfeiffer, dem Tagesspiegel. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits im Vorfeld der Verhandlung eine rasche Änderung des Verfahrens versprochen.
  • Ärzte müssen ihre Patienten nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts auch in Zukunft um die zehn Euro Kassengebühr pro Quartal bitten. Die Gebühr verstößt nicht gegen das Grundgesetz, urteilten die höchsten Sozialrichter Deutschlands in Kassel. Die bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal fällige Gebühr sei mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung vereinbar. Geklagt hatte ein heute 64 Jahre alter Mann aus der Nähe von Erlangen, unterstützt vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB will den Fall nun aller Wahrscheinlichkeit nach vor das Bundesverfassungsgericht bringen (Az.: B 3 KR 3/08R).
  • Das Sozialgericht Köln entschied nach öffentlicher Verhandlung die Klage eines Arztes, ihn von der Verpflichtung zu befreien, je 10 € Praxisgebühr von seinen Patienten einzuziehen, abgewiesen. Die gegen die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen gerichtete Klage sei unbegründet; denn dem Gesetzgeber sei es nicht verwehrt, in das Verhältnis Arzt / Patient regulierend einzugreifen. Sinn und Zweck der Praxisgebühr sei es, die unbedachte Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen einzudämmen. Wie sich in den ersten Wochen herausgestellt habe, sei die Erhebung der Praxisgebühr offenbar das geeignete Mittel, dieses Ziel zu erreichen. Sie sei auch nicht so gravierend, dass sie einen hilfebedürftigen Patienten davon abhalte, den Arzt aufzusuchen. Die Praxisgebühr greife damit nicht in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit der Ärzte oder gar in ihren Eigentumsschutz ein. (Aktenzeichen: S 19 KA 5/04)
Auch der Argumentation des Arztes, er würde die Praxisgebühr zu Gunsten der Krankenkassen erheben, konnte sich das Gericht nicht anschließen: Die Gebühr sei als sogenannter Vorschuss auf die Honorarvergütung des Arztes zu werten. Alle anderen freien Berufe seien gezwungen, ihre Honoraransprüche geltend zu machen. Dass die Ärzte bislang hiervon freigestellt worden seien, zwinge sie zwar zu organisatorischen Änderungen in der Praxis, diese würde aber nicht die Zumutbarkeitsgrenze überschreiten.

Verwaltungsgericht

  • Der Eigenanteil von zehn Euro je Quartal, den auch Beamte für Arztkosten bezahlen müssen, ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Dem Eigenbehalt, der der Praxisgebühr von Kassenpatienten entspricht, fehle die rechtliche Grundlage, heißt es zu der am 1.4.2008 veröffentlichten Entscheidung . Beamte sind privat versichert, müssen aber dennoch eine Praxisgebühr bezahlen, die von der Beihilfe abgezogen wird. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2004 entschieden, dass der Gesetzgeber innerhalb einer überschaubaren Zeit eine Regelung schaffen müsse. Da dies nicht geschah, gaben die Richter nun einem ehemaligen Bundesbeamten Recht. (Aktenzeichen: 3 A 277/07) dpa
  • Auch Beamte müssen weiterhin die Praxisgebühr bezahlen. Das ist rechtmäßig, "insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt", urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Aktenzeichen: 2 C 127.07 und 2 C 11.08) Beamte bekommen ihre Gesundheitskosten in der Regel hälftig als staatliche "Beihilfe" ersetzt, für den Rest sichern sie sich meist privat ab. Wie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse müssen dabei aber auch die Beamten eine Praxisgebühr von zehn Euro je Quartal bezahlen. Zwei Beamte aus Nordrhein-Westfalen vertraten die Ansicht, dadurch werde die im Grundgesetz verankerte Fürsorgepflicht des "Dienstherren" verletzt. Das Oberverwaltungsgericht Münster befand noch, dies sei zumindest nicht ausreichend geprüft worden. Die Praxisgebühr sei zumutbar und sozialverträglich geregelt, erklärten die Leipziger Richter mit Hinweis auf eine Härteklausel, wie sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt.

Zitate

  • Die gegenseitige Abhängigkeit führt dazu, dass Ministerium und Selbstverwaltung sich von jeher kritisch beäugen. In diesem Jahr indes hat das Misstrauen neue Dimensionen erreicht. Hohe Beamte des Sozialministeriums reden unverhohlen von "Sabotage". Gerade die kassenärztlichen Vereinigungen boykottierten entscheidende Teile der Gesundheitsreform. Und klagte Ressortchefin Ulla Schmidt anfangs nur im kleinen Kreis, so redet sie inzwischen ganz offen darüber, dass die Ärztefunktionäre "lange darüber reden, wie gesetzliche Regelungen wie die Praxisgebühr verhindert werden können, weil sie sie nicht wollen". Und mit manchen Regelungen würden die Ärzte gar so lange warten, bis Schiedssprüche gefällt werden müssten.
Sozialexperten kolportieren längst, dass das Praxisgebühr-Chaos den Ärztefunktionären gar nicht so ungelegen kam. "Es ist ja kein Wunder, dass es nicht funktionieren kann, wenn ausgerechnet die Ärzte, die zu den größten Gegnern der Praxisgebühr zählten, jetzt diese Gebühr einziehen müssen", frotzelt Regierungsberater Karl Lauterbach. "Dabei waren es früher die Ärzte selbst, die stets eine Gebühr für den Praxisbesuch gefordert hatten - allerdings wollten sie die Gebühr als Honorar für sich selbst." (Die WELT 18. Januar 2004)
  • Streit um Praxisgebühr - Ärzte verschonen säumige Zahler - Kassenärztliche Vereinigungen wollen Inkasso nicht mehr übernehmen / Kassen sehen Spareffekte bei Hausarzt-Modell skeptisch - Die KVen haben laut Manfred Richter-Reichhelm kaum Mahnbriefe verschickt, Ausnahme ist die KV Nordrhein. Einzelne Kassenvertreter lehnen das Vorgehen des KBV-Vorsitzenden ab. ¸¸Das ist kein guter Stil", sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes Hans Jürgen Ahrens. Man habe einen Kompromiss vereinbart. Zugleich forderte Ahrens mehr Realismus bei den Hausarztmodellen. In der öffentlichen Diskussion wird häufig der Eindruck erweckt, die Aufwertung des Hausarztes als erste Anlaufstelle der Patienten helfe Kosten sparen. "Das wird aber bestenfalls ein Nullsummenspiel für viele Kassen", sagte Ahrens. Große Spareffekte erwartet er nicht. Die Kassen müssten Ärzten und Patienten Anreize bieten, damit sie daran teilnehmen. Dazu gehöre etwa ein Erlass der Praxisgebühr oder höhere Medizinerhonorare. (Süddeutsche Zeitung 20. April 2004)
  • SCHRÖDERS GESELLSCHAFTSANALYSE - Der Kanzler kritisiert das Volk - Depressionen in der SPD, miese Umfragewerte, Kritik am Reformkurs - Gerhard Schröder durchlebt schwere Zeiten. Jetzt hält der Kanzler dagegen und nimmt das Volk ins Visier. Die Umsetzung der "Agenda 2010" gehe nur so langsam voran, weil die deutsche Gesellschaft zu unbeweglich sei. Schon wegen der Einführung der Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal habe sich in Deutschland "eine fast vorrevolutionäre Situation" entwickelt, kritisierte der Kanzler die Deutschen.(SPIEGEL Juni 2004)
  • WELT ONLINE: Eine ihrer unpopulärsten Entscheidungen war die Praxisgebühr?
Ulla Schmidt: (lacht)ich wäre die Königin der Versicherten, wenn ich die wieder abschaffen würde!
WELT ONLINE: Also wollen Sie nicht an der Praxisgebühr rütteln?
Schmidt: Sie bringt jedes Jahr 1,5 Milliarden Euro. Sie war ein Kompromiss, weil die CDU/CSU zehn Prozent Selbstbeteiligung bei jedem Arztbesuch wollte. Sie ist nicht beliebt, aber die Mehrheit der Versicherten hat sie akzeptiert.
  • Zu der verabredeten Überprüfung der umstrittenen Praxisgebühr sagte Philipp Rösler in der Zeitung „Die Welt“: „Ich bezweifle, dass die Praxisgebühr die gewünschte Lenkungswirkung hat.“ Die FDP habe diese Form der Eigenbeteiligung immer abgelehnt. Rösler kündigte an, die Gebühr solle durch ein unbürokratischeres Erhebungsverfahren ersetzt werden.
Horst Seehofer: Die Praxisgebühr bringt 1,5 Milliarden Euro Einnahmen. Wer sie abschaffen will, muss glaubhaft sagen, woher das Geld sonst kommen soll. Außerdem würde damit die Selbstbeteiligung bei Arzneimitteln infrage gestellt. Wer aber die Selbstbeteiligung streicht, muss Beiträge erhöhen. So einfach ist das.
  • SPIEGEL: Die Mutter eines anderen Opfers würde gern wissen, warum sich niemand bei ihr entschuldigt hat. Als bislang einziges Schreiben aus Duisburg bekam sie eine Zahlungsaufforderung des städtischen Klinikums über eine Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro. Ihr Sohn war dort seinen Verletzungen erlegen. - SPIEGEL-GESPRÄCH: "Daran gehen Sie kaputt" - Der Duisburger CDU-Oberbürgermeister Adolf Sauerland, 55, über Morddrohungen nach der Love Parade, die Verantwortung der Stadtverwaltung und seine Entscheidung, nach der tödlichen Katastrophe im Amt zu bleiben (Heft 33/2010 vom 16.08.2010)
  • Ärztepräsident Montgomery 28.08.2011: "Die Praxisgebühr funktioniert nicht" - Die Selbstbeteiligung von Patienten an den Kosten hat bisher nicht funktioniert. Denken Sie nur an die Praxisgebühr. Die funktioniert nicht, weil gerade diejenigen, die sehr oft zum Arzt gehen, davon befreit sind, und für die anderen hat die Gebühr den Gegenwert von zwei Schachteln Zigaretten.

Gesundheitspolitik-Entscheidungen

  • Als Ausgleich für den umstrittenen Zusatzbeitrag in der Pflegeversicherung könnte offenbar die Praxisgebühr kippen. Laut dem Entwurf des Koalitionsvertrages 2009 werde sie auf ihre Steuerungswirkung hin überprüft und gegebenenfalls ersetzt, schreibt die "Welt". Die Gebühr war von der rot-grünen Koalition eingeführt worden und wird seit 2004 erhoben. Ihre Wirkung ist umstritten.


Abschaffung der Gebühr ?

  • Es sei zu bedauern, dass die Bundesregierung diese Erkenntnisse ignoriere und weiterhin an der Praxisgebühr festhält. „Die Linke wird unvermindert für eine Abschaffung der Praxisgebühr streiten." (Martina Bunge fordert Ende der Kassengebühr)
  • Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach ist für die Abschaffung der Praxisgebühr. Sie habe überflüssige Arztbesuche nicht begrenzen können und sei „bei Ärzten wie Patienten gleichermaßen unbeliebt“, sagte Lauterbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Januar 2010). Außerdem sollten die Krankenkassen wieder unterschiedliche Beitragssätze erheben können. Der seit Anfang 2009 geltende Einheitsbeitragssatz fiele damit weg.
  • Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) fordert, die Praxisgebühr abzuschaffen. „Die Praxisgebühr hat keine steuernde Wirkung“, sagte KVN-Vorstands­vorsitzender Eberhard Gramsch. Denn die Fallzahlen seien seit der Einführung 2004 kontinuierlich gestiegen. „Die Praxisgebühr hat keinen Einfluss auf die Mengenentwicklung der ambulanten Fälle“, so Gramsch. Die meisten Patienten wüssten mittlerweile, dass die Praxisgebühr eigentlich eine Kassengebühr sei. 21. September 2010
Der bürokratische Aufwand ist sowohl für die Praxen, als auch für die KVN sehr hoch. Wir verschicken in Niedersachsen im Quartal rund 20 000 Mahnungen", so Gramsch. Die Gesamteinnahmen aus der Praxisgebühr sind seit ihrer Einführung eher rückläufig, erklärte die KVN. So wurden im Jahr 2004 noch 167,7 Millionen Euro von Patienten gezahlt, vier Jahre später waren es nur noch 149,8 Millionen Euro. Eine Ursache liegt in der kontinuierlich wachsenden Zahl von Zuzahlungsbefreiungen. Rund 40% aller Patienten, die eigentlich eine Praxisgebühr zahlen müssten, sind befreit, schätzt die KVN.
  • „Sie bringt der gesetzlichen Kranken­versicherung 1,5 Milliarden Euro im Jahr“, erklärte der Minister beim vierten „Wortwechsel“ des Deutschen Ärzteblattes am 2. November 2010 vor knapp 500 Ärztinnen und Ärzten sowie Medizinstudierenden an der Berliner Charité. „Angesichts der Finanzsituation kann ich nicht versprechen, dass wir darauf verzichten werden.
  • Im Dezember 2011 wird von der schwarz-gelben Koalition erneut die Veränderung der nicht "steuernden" Gebühr diskutiert. Auch der Chef der Techniker Krankenkasse, Norbert Klusen, unterstützt das Reformvorhaben der Koalition. "Als Steuerungsinstrument für weniger Arztbesuche ist die Praxisgebühr gescheitert". Sie spüle jährlich aber rund 2,8 Milliarden Euro ins Gesundheitssystem. Der Duisburger Gesundheitsökonom Prof. Jürgen Wasem regte eine Gebühr von fünf Euro an. "Fünf Euro pro Besuch macht mehr Sinn als die jetzige Gebühr".

Hartz IV und Praxisgebühr

  • Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will die Hartz-IV-Sätze künftig an die Lohnentwicklung koppeln - bei der Neuberechnung der Sätze sollen künftig auch neue Ausgaben wie die Praxisgebühr und ein Internetanschluss berücksichtigt werden.

Links

  • Altkanzler Schröder im Rückblick in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung Oktober 2006: SZ: Sie schreiben an einer Stelle: "Ich habe häufig mit meiner Frau Doris über Wirkung und Wahrnehmung unserer Politik im Alltag der Menschen diskutiert", denn "Doris war selbstverständlich meine wichtigste´Verbindung zur Außenwelt, zur Welt außerhalb des Berliner Politikbetriebs". Schröder: Diese sieben Jahre waren ja auch sehr, sehr harte Jahre. Für mich, der sozusagen im täglichen Geschäft war, war das auszuhalten. Für sie war es schwerer. Nehmen wir mal diese zehn Euro Praxisgebühr. Das war ja fast eine vorrevolutionäre Situation in Deutschland. Da hat sie mir erzählt, was ihr da beim Einkaufen auf dem Markt alles widerfahren ist. Das ging fast bis zu körperlichen Attacken.

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