Qualitätsmanagement
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Qualitätsmanagement ist ein System, in dem alle Maßnahmen der Qualitätsplanung und -kontrolle, Qualitätssicherung und -verbesserung nach einer bestimmten Qualitätspolitik mit festgelegen Zielen und Verantwortlichkeiten in einem Kreisprozess zusammengeführt werden. Man unterscheidet internes und externes Qualitätsmanagement – je nachdem, ob die Management-Tätigkeiten auf interne oder externe Prozesse bezogen sind.
In den letzten Jahren wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung verschiedene Konzepte für ein umfassendes Qualitätsmanagement (so genanntes Total Quality Management) entwickelt. Sie zielen auf die kontinuierliche Verbesserung der medizinischen und ökonomischen Ergebnisqualität, erhöhte Zufriedenheit von Leistungsempfängern, Mitarbeitern, qualitätsgerechte Ressourcennutzung und Prozessgestaltung.
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
Diese Richtlinie betrifft niedergelassene Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ´s. Das QM konzentriert sich auf die Bereiche
- Patientenversorgung und
- Praxisführung/Mitarbeiter/Organisation
Die Richtlinie trat am 01. Januar 2006 in Kraft
- In den ersten 2 Jahren Planungsphase (bis 31.12.2007)
- In den nächsten 2 Jahren Umsetzungsphase (bis 31.12.2009)
- Ab Jahr 5 Selbstbewertung/Stichproben-Überprüfung (2,5%) durch KV (ab 01.01.2010)
Ein spezielles QM-System ist nicht vorgeschrieben. Das System muß durch Selbstbeurteilung überprüft werden; eine Zertifizierung ist nicht notwendig.
- Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung
- Präsentation dazu von KVWL mit FAQ
- Vergleich QM-Systeme (KVWL, Stand 08/2006)
Qualitäten des GBA
- Bezüglich der spezialfachärztlichen Versorgung hört man bei Ihnen einen etwas skeptischen Unterton heraus.
- Rainer Hess: Hier wird ja genau der Bereich in die Freiheit entlassen, bei dem wir die größte Mengenentwicklung haben. In der Onkologie oder der Kardiologie ist nicht alles so strukturiert, dass man es ohne weiteres dem Wettbewerb überlassen könnte. Ich habe meine Bedenken, ob das wirklich der Wettbewerb regeln kann. Nehmen Sie nur das Beispiel ambulantes Operieren: Da haben wir ein solches System: Jeder darf, der kann – er muss nur die Voraussetzungen erfüllen. Wir benötigen in beiden Bereichen dringend eine funktionierende Qualitätssicherung, die wir aber nicht haben.
