Rainer Hess
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Dr. jur. Rainer Hess, geboren 6.11.1940 in Frankfurt am Main, ist ein deutscher Jurist und Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenversicherungen.
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Berufliche Vita
- 1961/62 Studium der Mathematik
- 1962-1965 Studium der Rechtswissenschaft, legt 1969 das 2. Staatsexamen ab und promovierte 1972 im Steuerrecht.
- 1971-1987 Justitiar der gemeinsamen Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung
- 1988-2003 Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- Verleihung des Deutschen Arzt-Recht-Preises 1999
- seit 01.01.2004 unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenversicherungen nach § 91 SGB V.
Zitate
- Selbstverwaltung mit hervorragender Zukunft? Er werde sich vehement dafür einsetzen, daß Entscheidungen "absolut transparent" gemacht werden, sagte Hess. Die Politik will allerdings Ärzten, Kassen und Patienten diesen neuen Handlungsspielraum nicht so schnell zugestehen. Aus seiner Sicht sollte die Selbstverwaltung zwar ihre Chance bekommen, als mittelbare Staatsverwaltung müsse sie sich jedoch zunächst legitimieren, forderte der Leiter der Abteilung Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium, Franz Knieps. So werde das Bundesgesundheitsministerium auch in Zukunft immer dann nachhaken, wenn es der Meinung ist, daß die Entscheidungen des Bundesausschusses korrigiert werden sollten. (nach Ärztezeitung März 2004)
- Abschied von der KBV: Dank an Rainer Hess - Tatsächlich habe sich Hess niemals als „nackter Lobbyist“ verstanden, sondern er habe stets über den Tellerrand hinaus geschaut und dabei das Ganze im Auge gehabt. Richter-Reichhelm: „Und gerade das hat ihm Tür und Tor geöffnet: in der Politik auf Bundes- und Landesebene und bei den Vertragspartnern.“ Nachfolger von Hess wird Dr. med. Andreas Köhler, den die Vertreterversammlung mit aufmunterndem Beifall begrüßte. Er hat maßgeblich den neuen EBM 2000plus entwickelt, der nun im Erweiterten Bewertungsausschuss entschieden werden soll. Er ist neben seiner ärztlichen Profession Ökonom und Betriebswirt und deshalb für die leider immer mehr ökonomisch ausgerichtete Medizin ein hervorragender Vertreter unserer Belange. Zum Abschied aus dem Amt gab es für Rainer Hess einige Geschenke mit symbolischer Kraft: ein Stethoskop, einen Augenspiegel und einen Reflexhammer.
- Als die mehr als hundert Delegierten sich von ihren Plätzen erhoben, um Dr. jur. Rainer Hess stehend Beifall zu spenden, wirkte dieser fast ein wenig beschämt. Die minutenlangen Ovationen galten jedoch einem Mann, der seit Jahrzehnten die Geschicke der Kassenärzte maßgeblich mitgestaltet hat.
- 32 Jahre im Dienste der Kassenärzte - Dr. Rainer Hess steht wie kaum ein anderer für Konstanz im Gesundheitswesen. Gerade einmal drei Positionen bekleidete der 63-Jährige, bevor er am 1. Januar 2004 zum gemeinsamen Bundesausschuss nach Siegburg wechselte. Besonders nachdem er Dr. Eckart Fiedler als Hauptgeschäftsführer der KBV nachgefolgt war, häuften sich die Reformen.
- Es ist nicht zuletzt auch auf Hess’ unermüdlichen Einsatz zurückzuführen, dass mit dem Reformkompromiss vom Sommer 2003 die KVen für alle Haus- und Fachärzte zuständig blieben. Der KBV-Hauptgeschäftsführer konnte – mittelbar – die Regierung davon überzeugen, dass, „solange es Kassen im Wettbewerb gibt, auch jemand übergreifend die Qualität ärztlicher Leistungserbringung sicherstellen muss. Das können nur die KVen.“
- Das Prinzip der Gemeinsamen Selbstverwaltung im G-BA basiert ja gerade darauf, dass die Interessen der so genannten Bänke durch die Repräsentanten der Selbstverwaltung bewusst gegeneinander gestellt und mit dem Votum der Unparteiischen sowie unter Mitwirkung von Patientenvertretern zu einem Ausgleich gebracht werden. Es trägt wesentlich zur Akzeptanz und zügigen Umsetzbarkeit auch unbequemer Entscheidungen — Beispiel Akupunktur oder Insulinanaloga — durch die Selbstverwaltungen der Trägerorganisationen des G-BA bei.
- Rainer Hess: Wir haben den Auftrag, für alle gesetzlichen Krankenkassen den Katalog der medizinischen Leistungen zu bestimmen, die eine gesetzliche Krankenkasse bezahlen muss. Für diese Leistungen legen wir die qualitativen Standards fest, die von Ärztinnen und Ärzten erfüllt werden müssen. Zudem bauen wir eine Qualitätssicherung auf und legen Richtlinien fest, nach denen sich der Bedarf von Ärztinnen und Ärzten bemisst.
- Wie wird über medizinische Leistungen entschieden? - Versicherungsexperte Rainer Hess erklärt, wie die Leistungen der Krankenkassen wie neue Medikamente oder Zweitbettzimmer festgelegt werden. 7. Februar 2011
Kritik am langjährigen Juristen der KBV
- Mit einem Halbsatz werden im § 69 des SGB V das Bürgerliche Gesetzbuch und damit das Vertragsrecht für gesetzliche Krankenkassen sowie Leistungserbringer und deren Verbände bei Bedarf außer Kraft gesetzt. Der Gesetzgeber kann nach Belieben den Umfang der "übrigen Aufgaben und Pflichten" des vierten Kapitels des SGB V verändern. Damit wird die Vertragsfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und der mit ihnen in Beziehung tretenden Leistungserbringer im Wesentlichen aufgehoben. Praktisch werden damit die gesetzlichen Krankenkassen zur Verwaltungsabteilung und die mit ihnen in Beziehung tretenden KVen und KZVen zur Personalabteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung - das Parlament verabschiedet zwar die Gesetze, erarbeitet werden sie aber vom BMGS. Das BMGS hat in mehr als 70 Paragraphen (§§ 69 - 140) dafür gesorgt, daß die o.g. Beziehungen umfassend durch Gesetze geregelt werden. BMGS. Im weiteren werden Ärzte, Zahnärzte und Psychologen zu Mündeln der jeweiligen KV oder KZV, da sie alle Rechte aus ihrer Arbeit gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen an ihre KV/KZV abtreten müssen.
- Der brisante Inhalt von § 69 SGB V wurde in keiner der veröffentlichten Stellungnahmen zum Gesetzentwurf aufgegriffen oder gar dessen Tragweite benannt. Auch ist nicht bekannt, dass die umfassende Problematik in der parlamentarischen Debatte zur „GKV-Gesundheitsreform 2000“ thematisiert worden wäre. Insbesondere fehlt - und das ist aufschlussreich - jeder Hinweis auf § 69 SGB V und die Rechtsfolgen im erläuternden Vortrag des Hauptgeschäftsführers der KBV Dr. jur. Rainer Hess zum Thema „GKV-Gesundheitsreform 2000“ anlässlich der Vertreterversammlung der KBV am 4. Dezember 1999 in Köln, abgedruckt im Deutschen Ärzteblatt 97, Heft 1–2, 10. Januar 2000.
- Geht man davon aus, dass Dr. Hess mit einer hoch dotierten Rechtsabteilung der KBV im Rücken in Erfüllung seiner Amtspflicht den Text des Gesetzes gewissenhaft gelesen und verstanden hat, stellt sich die Frage, warum er den so eminent wichtigen Ausschluss des BGB und dessen Schutzwirkung (!) weder im Vorfeld der Gesetzgebung thematisiert noch in seiner o.g. Stellungnahme zum Gesetz auch nur erwähnt hat.
- Der brisante Inhalt von § 69 SGB V wurde in keiner der veröffentlichten Stellungnahmen zum Gesetzentwurf aufgegriffen oder gar dessen Tragweite benannt. Auch ist nicht bekannt, dass die umfassende Problematik in der parlamentarischen Debatte zur „GKV-Gesundheitsreform 2000“ thematisiert worden wäre. Insbesondere fehlt - und das ist aufschlussreich - jeder Hinweis auf § 69 SGB V und die Rechtsfolgen im erläuternden Vortrag des Hauptgeschäftsführers der KBV Dr. jur. Rainer Hess zum Thema „GKV-Gesundheitsreform 2000“ anlässlich der Vertreterversammlung der KBV am 4. Dezember 1999 in Köln, abgedruckt im Deutschen Ärzteblatt 97, Heft 1–2, 10. Januar 2000.
Laudatio zum 70. ten Geburtstag
- Rainer Hess: Geradlinig und engagiert im Einsatz für die Selbstverwaltung - Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KBV nannten ihn liebevoll „Papa Hess“ und beschrieben damit seine umgängliche, fürsorgliche Art. Die Rolle des „Pater familias“ ist ihm auf den Leib geschrieben, und zwar sowohl in seiner eigenen Familie als auch als Vorgesetzter.
- Er ist im wahren Wortsinn die „graue Eminenz“ der gemeinsamen Selbstverwaltung. So handelt er auch: Unermüdlich kämpft er für die Kompetenzen der Selbstverwaltung und für einen starken G-BA. Und das nicht immer nur zur Freude der KBV!
- Das deutsche Gesundheitswesen, vor allem die ambulante vertragsärztliche Versorgung und die gemeinsame Selbstverwaltung, stünde ohne Rainer Hess nicht da, wo es heute steht. Es hat ihm viel zu verdanken. Wir gratulieren ihm sehr herzlich zu seinem 70. Geburtstag! (Dr. med. Andreas Köhler)
Links
- „Meine Motivation ist, die gemeinsame Selbstverwaltung zu stärken“ POLITIK: Das Interview - Deutsches Ärzteblatt 2008; 105(27): A-1479
- Antwort der KBV auf die Eckpunkte des BMGS zur Modernisierung des Gesundheitswesens - Dr. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer - Pressekonferenz 12. Februar 2003 in Berlin
