Rechte der Vertragsärzte
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Als Beispiel für derartige Rechte sei dies angegeben:
Rechtsprechung des BSG/BVerfG zum Rechtsschutz niedergelassener Vertragsärzte gegen Ermächtigungen
Ein Vertragsarzt, der im selben räumlichen Bereich die gleichen Leistungen anbietet, muss Ermächtigungen für Krankenhausärzte derselben Fachrichtung und Qualifizierung anfechten können, wenn diese seine Erwerbsmöglichkeiten einschränken. Ermächtigungen, die nicht durch das Ziel der Sicherstellung der Versorgung gerechtfertigt sind, verletzen den betroffenen Vertragsarzt in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. (BSG, Urteil vom 28.9.05 - B 6 KA 70/04/6 - im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 17.8.04 - 1 BvR 378/00 -).
