Regelversorgung

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Regelversorgung ist ein Begriff, der in der Zahnmedizin wohl zuallererst auftauchte und dort folgende "Versorgungsarten" kennzeichnet:

Wie bei vielen Dingen im Leben, so gibt es auch in der Prothetik eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Lösung (Regelversorgung), die sich jedoch auch an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.

Alternativ bzw. ergänzend hierzu bieten die Zahnärzte aufwändigere Versorgungsformen an, „gleichartige Versorgung“ und „andersartige Versorgung“ genannt. Dies sind zahnmedizinische Möglichkeiten, die aber über den Leistungsrahmen der GKV hinausgehen und damit auch über den der BKK.

Eine zahnprothetische Regelversorgung, bestehend aus den notwendigen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, orientiert sich grundsätzlich an den Zahnbefunden, die vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (u. a. Zahnärzte und Vertreter von Krankenkassen) entwickelt worden sind. Ein Katalog von 52 solcher Befunde bildet dabei die Basis für die Beurteilung der BKK Leistung. Hinzu kommen Planung und Vorbereitung des Restgebisses, die Beseitigung von groben „Okklusionshindernissen“ (das sind u.a. überstehende Ränder an Kronen) und alle Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung des Zahnersatzes einschließlich der Nachbehandlung sowie die Unterweisung im Gebrauch des Zahnersatzes.

Bei der Regelversorgung hat festsitzender Zahnersatz erste Priorität. Voraussetzung ist, dass ein natürlicher „Gegenbiss“ vorhanden ist oder hier ein funktionsfähiger festsitzender Zahnersatz besteht.

Als Regelversorgung gilt auch das Schließen einer Lücke von bis zu vier Zähnen in einem Kiefer oder drei Zähnen im Seitenzahngebiet mit Brücken.

nach http://www.bkk.de/bkk/powerslave,id,561,nodeid,561,p,0.html

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