Reichsärztekammer

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Die Reichsärztekammer wurde durch die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433) geschaffen.

Dadurch wurden der Deutsche Ärztevereinsbund und der Hartmannbund aufgelöst. Rechtsnachfolger wurden die neu gegründete Reichsärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands.

Inhaltsverzeichnis

Vorläufer

Als Vorläufer kann der 1872 gegründete "Deutscher Ärztevereinsbund" (Gesamtverband der "wirklich approbierten" Ärzte) angesehen werden.

Der Leipziger Arzt Hermann Hartmann sandte am 25. Juli 1900 einen offenen Brief an die Ärzteschaft mit der Aufforderung, sich zu organisieren. Der "Schutzverband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer Standesinteressen" wurde am 13. September 1900 gegründet. Im ersten Satzungsentwurf wurde jedoch der Name "Verband der Ärzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen" festgelegt. Bis 1924 wurde allgemein die Kurzform "Leipziger Verband" verwendet.

1913 wurde das "Berliner Abkommen" zwischen "Leipziger Verband" und den großen Kassenverbänden geschlossen. Es regelte die Beziehung zwischen Ärzten und Krankenkassen.

1931 entstanden Vorstufen der heutigen Kassenärztlichen Vereinigungen: der Hartmannbund schloss einen Vertrag mit den bedeutendsten Krankenkassenverbänden. Er trat am 1. Januar 1932 in Kraft. Das "Gesetz über die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD)" vom 2. August 1933 ersetzte die vom Hartmannbund gebildeten örtlichen KVen, die zu einer Körperschaft öffentlichen Rechts wurden. Der Deutsche Ärztevereinsbund und der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund wurden zusammengeschlossen.

Auflösung

1945 wurde die "Reichsärztekammer" und die "Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands" durch den Kontrollratsbeschluss aufgelöst.

Nachfolge

1946 wurden die "Arbeitsgemeinschaft westdeutscher Ärztekammern" und der "Arbeitsgemeinschaft der Landesstellen der kassenärztlichen Vereinigungen in den Westzonen" neu gegründet.

Hintergründe

". . . den ärztlichen Stand vor seiner Zerstörung, das Volk aber vor schwerstem Schaden zu bewahren" sei nur möglich durch den Zusammenschluß aller deutschen Ärzte in einer Reichsärztekammer - so lautete 1931 das dramatisierende Fazit einer Kommission, die fünf Jahre zuvor vom Deutschen Ärztetag zur Ausarbeitung einer Reichsärzteordnung RÄO eingesetzt worden war. Diese Idee war nicht neu, sondern seit geraumer Zeit eines der zentralen Ziele ärztlicher Standespolitik. Ein erster Entwurf war schon über 50 Jahre alt und im Dezember 1880 im "Ärztlichen Vereinsblatt" abgedruckt worden. Obwohl er zwei Jahre später im Rahmen des in Nürnberg stattfindenden Ärztetages verabschiedet wurde, kam es in den nächsten Jahrzehnten trotz steter Bemühungen auf diesem Gebiet zu keinen nennenswerten Fortschritten. Daher gingen die ärztlichen Standesvertretungen unter Verzicht auf eine reichsgesetzliche Regelung dazu über, regionale Ärzteordnungen durchzusetzen und eine Standesordnung zu verabschieden.

Im Juni 1933 konnte vom Deutschen Ärztevereinsbund, vom Hartmannbund und vom NSDÄB - alle drei Organisationen nun repräsentiert durch Wagner - der Entwurf einer RÄO beim Innenministerium eingereicht werden. Dabei war die Ärzteschaft die erste Gruppe, die ein solches Papier zur "berufsständischen Eingliederung eines Berufszweiges in den Staat" vorlegte.

Es vergingen zweieinhalb Jahre bis zur Verabschiedung durch Hitler und Innenminister Frick. Weitaus früher war dagegen die Kassenärztliche Vereinigung Deutschlands (KVD) ins Leben gerufen worden. Sie wurde durch Verordnung am 2. August 1933 als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Nach ihrer Satzung vom 31. Oktober 1933 war die KVD "die allein berufene Vertretung der deutschen Ärzteschaft bei der Regelung der ärztlichen Versorgung", wobei sie "für die Ärzteschaft die allgemeinen Verträge mit den Leistungspflichtigen", das heißt den Krankenkassen, abschloß. Schon durch eine Notverordnung der Regierung Brüning war 1931 das frühere "Nachfragermonopol" der Kassen durch ein "Anbietermonopol" der durch den Hartmannbund relativ geschlossen repräsentierten Ärzte abgelöst worden. Diese Konstellation wurde durch die 1933er Satzung der KVD fortgeschrieben und zementiert: Danach oblag es der KVD zukünftig, "für die Durchführung der ärztlichen Versorgung und der eingegangenen Beziehungen die näheren Anordnungen und Bestimmungen zu treffen". Insbesondere fiel neben der zentralen Honorarverteilung nunmehr die Zulassung von Ärzten zur Kassenpraxis beziehungsweise deren Aufhebung in die alleinige Kompetenz der KVD.


Statistisches aus der RÄK

  • Über die NSDAP-Mitgliedschaft deutscher Ärzte ist in den vergangenen Jahren allerlei Erstaunliches bekannt geworden. Vermutlich war gegen Ende der NS-Zeit rund die Hälfte aller deutschen Ärzte in der Partei. Dies lassen regionale Auswertungen der Reichsärztekartei vermuten. So waren in den Ärztekammern Köln-Aachen, Düsseldorf und Moselland 56 Prozent der 5 966 Ärztinnen und Ärzte NSDAP-Mitglied oder -Anwärter. Für Thüringen kommt man auf 50,4 Prozent, für Niederschlesien auf 47,7 Prozent NSDAP-Mitgliedschaften bei den Ärzten. Damit weisen die Ärzte bei weitem höhere Werte auf als vergleichbare Berufsgruppen wie Lehrer oder Juristen, die nie über 25 Prozent kamen.

Zitate

Vor 1945

  • Bemühungen um eine Reichsärzteordnung Die Gewerbeordnung von 1869 hatte den Ärzten zahlreiche langgehegte Wünsche erfüllt. Zur Niederlassungsfreiheit und zur freien Vereinbarung des Honorars kam die Abschaffung des "Kurierzwangs" und weiterer staatlicher Reglementierungen. Andere Neuerungen jedoch, wie etwa die Einreihung der Heilkunde unter die Gewerbe und die Abschaffung des "Kurpfuschereiverbots", riefen schon bald erhebliche Unzufriedenheit hervor. Besonders störend empfanden viele Ärzte die Degradierung ihrer Tätigkeit zum Gewerbe. Man war davon überzeugt, daß der Arztberuf "kein Gewerbe, sondern eine freie Wissenschaft und [. . .] Kunst" darstelle und deshalb mit höheren moralischen und ethischen Pflichten verbunden sei. Die rechtliche Gleichstellung mit niederen Berufen - so die gängige Meinung - schade dem Ansehen der Mediziner in der Allgemeinheit und vor allem unter den Akademikern.
  • Mit der Reichsärzteordnung wird dem Arzt bescheinigt, zum Dienst an der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes berufen zu sein. Nach einer solchen Anerkennung ärztlichen Wirkens hatten ganze Ärztegenerationen gestrebt. Nachdem die Ärzte im 19. Jahrhundert der Kurierfreiheit ausgesetzt und der Gewerbeordnung unterworfen wurden, sah man sich mit dem Makel des Gewerbetreibenden gezeichnet. Ärzteverbände und Deutsche Ärztetage kämpften seitdem dafür, den Arzt aus der Gewerbeordnung herauszunehmen, und bekämpften Kurierfreiheit und Kurpfuschertum. 1935 heißt es endlich: „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe.“ Die Kurierfreiheit wird mit der Reichsärzteordnung freilich nicht beseitigt, gibt es doch in der Partei zu viele prominente Befürworter nicht ärztlicher Heiler. Erst 1939 kommt es zu einem faulen Kompromiss. Mit dem Heilpraktiker wird ein nicht ärztlicher Heilbehandler eingeführt. Nach dem Willen der Nazis sollte er aussterben (er lebt indes heute noch).

Nach der Stunde NULL 1945

  • Die Vermögensverhältnisse der Reichsärztekammer waren insoweit regelungsbedürftig, als es eine Rechtsnachfolge für die Reichsärztekammer nach anderweitigem Recht nicht gegeben hat. Ein Teil des Vermögens ist nach Kriegsende aufgrund besatzungsrechtlicher Vorschriften auf andere Rechtsträger übertragen worden. Das Verwaltungsvermögen ist nach Artikel 135 Abs. 2 GG auf diejenigen öffentlichrechtlichen ärztlichen Berufsvertretungen übergegangen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes die berufsständischen Aufgaben der Reichsärztekammer wahrgenommen haben. Im übrigen blieben die Vermögensverhältnisse der Reichsärztekammer ungeregelt. Eine Stelle, die zu ihrer Vertretung insgesamt befugt war, hat es nicht gegeben. Die nach Kriegsende neu entstandenen Ärztekammern wurden nicht als Rechts- und Teilrechtsnachfolger der Reichsärztekammer anerkannt.
Preservation of the SS-Hygiene Institut archival collection
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Preservation of the SS-Hygiene Institut archival collection
  • In der Zeit der Weimarer Republik war die ärztliche Berufspolitik – innerhalb eines zunehmend als ärztefeindlich empfundenen sozialpolitischen Rahmens – geprägt durch das Streben nach Ausbau und Sicherung ärztlicher Standesautonomie. Mit der Reichsärzteordnung von 1935 erfüllte der NS-Staat einen lang gehegten Wunsch der Ärzteschaft. Nach 1945 konnten in den Westzonen sehr schnell wieder Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen in der Form von Körperschaften öffentlichen Rechts errichtet werden, während im Osten die entstehenden Strukturen ärztlicher Selbstverwaltung rasch zerschlagen wurden. "Im Zeitraffer: Hundert Jahre ärztliche Standespolitik" - Zeitschrift für ärztliche Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen Jahrgang 98, Heft 1, 02-2004 - Thomas Gerst
  • Die Reichsärzteordnung vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1433), die Reichstierärzteordnung vom 3. April 1936 (RGBl. I S. 347) und die Reichsapothekerordnung vom 18. April 1937 (RGBl. I S. 457), nach deren Vorschriften die Berufsgerichte erster Instanz mit einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden und zwei berufsangehörigen Beisitzern und die - zweitinstanzlichen - Gerichtshöfe ebenfalls mit einem zum Richteramt befähigten Vorsitzenden sowie einem mit gleicher Befähigung ausgestatteten Mitglied und drei berufsangehörigen Beisitzern besetzt waren, fanden zunächst auch nach 1945, ja sogar noch nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes weiterhin Anwendung (W. Weber DÖV, 1952, S. 705). Nach und nach wurde die Berufsgerichtsbarkeit der Heilberufe dann in den sogenannten Kammergesetzen der Länder neu geregelt. Diese trafen dabei, was die Besetzung des Berufsgerichts erster Instanz angeht, zum Teil Regelungen, die mit den früheren reichsrechtlichen Bestimmungen inhaltlich übereinstimmten (so das Niedersächsische Gesetz über die Standesvertretungen der Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte und Dentisten vom 1. Dezember 1950 [GVBl. S. 77] und das Hamburgische Ärztekammergesetz vom 28. Juli 1949 [GVBl. S. 131]).

Meinungen aus dem Ausland

  • Kritisch äußerte sich der US-Psychiater Leo Alexander, der 1946 als Sachverständiger und Berater der Office of the Chief of Councel for War Crimes am Nürnberger Prozeß teilnahm. 1987 erscheint in der Zeitschrift "Ethics and Medicine" ein Neuabdruck seines bereits im Juli 1949, zwei Jahre nach Beendigung des Nürnberger Ärzteprozesses im New England Journal of Medicine publizierten Artikels ‘Medical Science under Dictatorship‘. Darin beschäftigt sich Alexander ausführlich mit der Rolle der Ärzte und Medizin im „Dritten Reich“. Ähnlich wie auch in anderen Diktaturen der Neuzeit habe man sich hier dem Hegel`schen Konzept einer rationalen Nützlichkeitsmoral verschrieben, das zu einer Entwertung tradierter ethisch-moralischer und religiöser Überzeugungen sowie zum raschen Verfall der medizinischen Standesethik geführt habe. Der erste unscheinbare Schritt in Richtung Massenmord und nationalsozialistische Verbrechen habe sich damals in einem subtilen Wandel der ärztlichen Einstellung gegenüber chronisch Kranken geäußert. Die von menschlichem Mitleid geprägte ärztliche Haltung des 19. Jahrhunderts sei zu Beginn des 20. Jahrhunderts mehr und mehr von einem Kosten-Nutzen-Denken abgelöst worden. Auch in den USA mache sich gegenwärtig ein solches Denken immer stärker bemerkbar: So würden Ärzte ihren therapeutischen, zeitlichen und finanziellen Einsatz zunehmend nach der Wahrscheinlichkeit der Heilung oder Wiederherstellung ihrer Patienten ausrichten; chronisch Kranke und Nicht-Heilbare würden nicht nur vernachlässigt, sondern auch einer gewissen Verachtung preisgegeben, da sie das Bild der technisch-medizinischen Allmacht als eine Illusion entlarven würden: "This is probably due to a good deal of unconscious hostility, because these people for whom there seem to be no effective remedies have become a threat to newly acquired delusions of omnipotence." (siehe in "links" weiter unten die Dissertation, die sich mit diesen Dingen beschäftigt)


Einzelbeispiele

  • NAZI-KINDEREUTHANASIE - Das ausgelöschte Leben von Annemarie - Von Marion Kraske, Wien - Jahrzehntelang quälte Waltraud Häupl die Frage: Wie ist ihre kleine Schwester 1942 ums Leben gekommen? Dann fand sie Annemaries Überreste im Keller eines Wiener Spitals - sie war im Euthanasieprogramm der Nazis gestorben. Österreich hat diesen Teil seiner Vergangenheit lange verdrängt. Dr. Heinrich Gross: Nach Kriegsende kehrt der einstige Abteilungsleiter vom Spiegelgrund an seine alte Wirkungsstätte zurück, und er macht eine zweite, beachtliche Karriere. Nicht zuletzt mit Hilfe der Sozialdemokratischen Partei Österreichs, der er 1953 beitritt, steigt Gross zu einem der prominentesten Psychiater der Alpenrepublik auf. Als Gerichtsgutachter erwirbt er sich nicht nur ein stattliches Vermögen, er mehrt auch sein gesellschaftliches Ansehen; 1975 verleiht ihm die Republik Österreich gar den Ehrenorden 1. Klasse für Wissenschaft und Kunst. Skrupellos forscht der NS-Arzt ausgerechnet mit jener umfangreichen Gehirnsammlung, an deren Entstehung er im Krieg so tatkräftig mitwirkte. "Die wissenschaftliche Ausbeutung der NS-Opfer", konstatiert der Wiener Historiker Peter Schwarz vom "Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands", "wurde jahrelang von den Tätern wie selbstverständlich weitergeführt. Viele Karrieren bauten darauf auf." Die österreichische Öffentlichkeit lässt es zu.


Euthanasie-Thema

  • „Euthanasie“ und Euthanasie - Ein Schwerpunkt der Tagung betraf Verhaltensweisen der Ärzteschaft. Da gab es einige Überraschungen. So stellte sich alsbald heraus, dass der Begriff „Euthanasie“, der in Deutschland gerade auch in der Ärzteschaft negativ besetzt ist, in den Niederlanden, aber auch in Frankreich oder Israel emotionslos verwendet wird. Vehement setzten sich der Pädiater und Nephrologe Alfred Drukker (Jerusalem) wie auch der Historiker Harry Oosterhuis (Maastricht) dafür ein, den Begriff wertneutral zu gebrauchen. Was die Nazis als „Euthanasie“ bezeichnet hätten, sei keine Sterbehilfe, sondern blanker Mord gewesen, so Drukker.

Fragwürdige Medizin

  • Foltern in CIA-Gefängnissen: Nach einem Bericht des Roten Kreuzes halfen US-Ärzte, die Folter möglichst lange hinauszudehnen - und den Todesfall zu vermeiden. Damit wird die Aufgabe der US-Regierung unter Barack Obama, die Folter-Vorwürfe in Gefangenenlagern aufzuarbeiten, noch schwieriger. Mediziner sollen bei den Folterungen in von der CIA betriebenen Gefängnissen anwesend gewesen sein - und sie schritten erst ein, wenn eine unmittelbare Gesundheits- oder gar Todesgefahr für den Delinquenten bestand. Das ist der Tenor des "Berichts des Internationalen Roten Kreuzes über die Behandlung 14 hochkarätiger Gefangener in CIA-Gewahrsam", den die New York Times auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Bei diesen Interviews entstand der 43-seitige Bericht, der nun vom amerikanischen Publizisten Mark Danner auf der Homepage der New York Times in Gänze veröffentlicht wurde. Ein Sprecher des Internationalen Roten Kreuzes bestätigte die Authentizität des Berichtes, äußerte aber zugleich sein Missfallen darüber, dass das vertrauliche Dokument nun öffentlich gemacht worden sei. Die Berichte des Internationalen Roten Kreuzes seien generell vertraulich. (07.04.2009)
Block 10 in Auschwitz
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Block 10 in Auschwitz
Todesbescheinigung in Auschwitz
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Todesbescheinigung in Auschwitz
  • Brasses freundlicher Auftraggeber ist der Lagerarzt Josef Mengele, im Lager bekannt als der Todesengel: "Mit mir hat er höflich gesprochen, nicht wie mit anderen Häftlingen. Meine Aufnahmen lobte er als fachmännisch." Zur fotografischen Dokumentation schickt ihm Mengele auch Zwillinge und Drillinge. Dann jüdische Geschwister aus Ungarn, mit normal entwickeltem Rumpf, aber zu kurzen Armen und Beinen, Zwerge. Zigeuner mit zerfressenem Kieferknochen, Fälle von Wasserkrebs. Wofür der fanatische Rassentheoretiker immer wieder neue Aufnahmen ordert, erfährt Brasse erst nach dem Krieg. Heute sind fast alle diese Fotos verschwunden. Geblieben ist eine Aufnahme, die zu einem Symbol für Auschwitz wurde: Sie zeigt vier nackte, bis auf die Knochen abgemagerte Mädchen. Mit streichholzdünnen Beinen und Stoppelhaaren, aneinandergedrängt, in einer Reihe. "Wahrscheinlich sind es ungarische Mädchen gewesen", sagt Wilhelm Brasse, "sie waren vor Schreck wie gelähmt. Habt keine Angst, hab' ich gesagt, und ich hab' ihnen etwas Brot gegeben. Ich hab' mich sehr geschämt."
  • Klaus Theo Schröder hob als Verdienste der BÄK das Engagement für die Qualitätssicherung und ihre wichtige Rolle im Transplantationswesen hervor. Trotz Differenzen in vielen gesundheitspolitischen Fragen könne man auf eine ganze Reihe erfolgreicher Kooperationen zurückblicken. Dies gelte auch für den gemeinsam von BMG, BÄK und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) gestifteten Preis zur Aufarbeitung der Geschichte der Ärzteschaft in der NS-Zeit. Das BMG unterstütze das Vorhaben der beiden Ärzteorganisationen, diese Preisverleihung in einem Zweijahresrhythmus zu einer regelmäßigen Einrichtung zu machen.

Links

  • In den aktuellen Debatten zur Ethik in Medizin und Biowissenschaften wird sehr häufig auf die Vergangenheit und insbesondere auf die Medizin des Nationalsozialismus verwiesen. Die vorliegende Untersuchung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Bezugnahme auf die Medizin zur Zeit des Nationalsozialismus für die Ethikdebatte in den Jahren von ca. 1980 - 1994 zu analysieren - "Geschichte als Argument in der Medizinethik: Die Bezugnahme auf die Zeit des Nationalsozialismus im internationalen Diskurs" Inauguraldissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Medizin (Humanbiologie) des Fachbereichs Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen vorgelegt von: Eva-Corinna Simon aus: Münster - Gießen
  • Unter den 520.000 Juden, die bei der Machtergreifung Hitlers im Januar 1933 im deutschen Reichsgebiet lebten, befanden sich rund 8.000 Ärzte. Viele deutsche Ärzte zeigten im Umgang mit ihren jüdischen Berufskollegen Hass und Neid: "Kein Beruf ist so verjudet wie der ärztliche", stellte der NSDÄB 1933 fest: "Die jüdischen ,Kollegen' verfälschten den ärztlichen Ehrbegriff und untergruben arteigene Ethik und Moral. Ihnen verdanken wir, dass händlerischer Geist und unwürdige geschäftliche Einstellung sich immer mehr in unseren Reihen breit machten..."
  • Mack, Cécile: Die badische Ärzteschaft im Nationalsozialismus - Bereits im November 1930 wurden in Baden die ersten Ortsgruppen des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes gegründet. 1935 stellte der Gau Baden die zweitstärkste Ortsgruppe. 1936 waren rund 40 Prozent der badischen Ärzte Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Unterorganisationen. Damit lag Baden weit über dem Reichsdurchschnitt.
Leonardo Georgico Ambrogio Giovanni Conti
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Leonardo Georgico Ambrogio Giovanni Conti
  • Leonardo Georgico Ambrogio Giovanni Conti kam am 24. August 1900 im schweizerischen Lugano als Sohn des Postdirektors Silvio Conti und seiner Frau Nanna, geb. Pauli, zur Welt. Die Eltern ließen sich scheiden, und die aus dem niedersächsischen Uelzen stammende Mutter kehrte mit ihren Kindern nach Deutschland zurück. 1915 erhielt Nanna Conti die durch die Ehe verlorene preußische Staatsangehörigkeit für sich und ihre Kinder zurück; später wird sie in ihrer Heimat eine gewisse Bekanntheit als "Reichshebammenführerin" erlangen. Leonardo Conti legte das Abitur ab, studierte Medizin und promovierte über "Weichteilplastik im Gesicht". 1923 trat er der SA bei, 1927 wurde er Mitglied der NSDAP, zwei Jahre später Gründungsmitglied des NS-Ärztebundes. 1932 ernannte Hermann Göring Conti, mittlerweile Abgeordneter des Preußischen Landtags, zum "Kommissar zur besonderen Verwendung". So wurde Conti unter anderem für politische Säuberungen zuständig. Höchstes Lob erhielt er als Leiter der medizinischen Versorgung bei den Olympischen Spielen von Berlin 1936. Für die steile Karriere im NS-Staat war seine ausländische Herkunft nicht hinderlich. "Conti war ein Mann der ersten Stunde", resümiert der Heidelberger Medizinhistoriker Wolfgang U. Eckart.
  • Werner Heyde alias Fritz Sawade (* 25. April 1902 in Forst (Lausitz); † 13. Februar 1964 im Zuchthaus Butzbach) war Professor für Psychiatrie und Neurologie an der Universität Würzburg
  • ERWIN VILLAIN UND LEONARDO CONTI - Scharmützel unter NS-Kameraden - Verteilungskämpfe innerhalb der nationalsozialistischen Ärzteschaft Berlins nach der „Machtergreifung“ 1933
  • Eine Ausstellung „Approbationsentzug 1938“ hat am Freitag in München eröffnet. Sie stellt Lebenswege und Schicksale jüdischer Ärzte vor, die zur Machtergreifung durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 in München lebten und arbeiteten. Im Juli 1938 war die „Vierte Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ erlassen worden. Sie bestimmte, dass allen jüdischen Ärzten zum 30. September 1938 die Approbation entzogen werde und besiegelte damit das Ende der beruflichen Existenz vieler Ärzte.
  • Der „Volkskörper“ im Krieg - Winfried Süß - Gesundheitspolitik, Gesundheitsverhältnisse und Krankenmord im nationalsozialistischen Deutschland 1939–1945 (Studien zur Zeitgeschichte, Band 65). R. Oldenbourg Verlag, München, 2003, 513 Seiten, 69,80 €

Quelle

Anschrift des Verfassers:
Dr. phil. Martin Rüther - NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln -
Appellhofplatz 23-25/ - 50667 Köln
5O JAHRE BERICHTERSTATTUNG ÜBER NS-VERBRECHEN VON ÄRZTEN IN SPIEGEL UND ZEIT - Diplomarbeit zur Erlangung des Grades eines Diplom-Journalisten (Dipl.-Journ.)Eingereicht von Arnd Schweitzer, Hannover, den 15. August 1997

Quellen

Der Text auf dieser Seite basiert zum Teil auf dem Artikel Reichsärztekammer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Die Inhalte stehen unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Eine Liste der Autoren ist beim Originalartikel abrufbar.

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