Staatskommissar
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Staatskommissar bezeichnet den vom Staat bestellten Beauftragten, der vorübergehend (kommissarisch) eine beaufsichtigte Körperschaft leitet. Die Bestellung eines Staatskommissars setzt meist voraus, dass die beaufsichtigte Körperschaft ihrer Pflichten schwerwiegend verletzt hat oder nicht mehr handlungsfähig ist. Der Staatskommissar ist damit das letzte Mittel der Kommunalaufsicht des Landes über die Gemeinde und Kreise eine Gemeinde (oder einen Kreis) sowie der Hochsschulaufsicht des Landes über die Hochschulen.
Insoweit der Bund eine Aufsicht über die Länder ausübt (Bundesaufsicht) kann er unter den Voraussetzungen des Bundeszwanges nach Art. 37 GG einen Bundeskommissar ernennen, der vorübergehend die Funktionen der betroffenen Landesregierung oder sogar des betroffenen Landtages ausübt. Dieser Fall ist in der Bundesrepublik noch nicht eingetreten.
Entsprechende Fälle der Reichsexekution hat es in der Weimarer Republik jedoch gegeben, insbesondere der unter zweifelhaften Voraussetzungen geführte Preußenschlag von 1932, durch den Reichskanzler Papen zugleich Reichskommissar für Preußen wurde.
Staatskommissar in der KZVB
Bayerns Sozialministerin Christa Stewens (CSU) hat 2004 zweimal einen Bescheid gemäß § 79a SGB V gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) erlassen. Damit übernahm die Sozialministerin die Aufgaben des Vorstandes der KZVB.
Grund für die Maßnahme: Nach der Abwahl bzw. dem Rücktritt des alten Vorstandes war trotz großen Drucks des Sozialministeriums keine Neuwahl für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis Ende 2004) zustandegekommen. In drei Sitzungen der Vertreterversammlung weigerte sich die Mehrheit der Delegierten, Neuwahlen vorzunehmen, so daß die Sitzungen jeweils wegen Beschlußunfähigkeit abgebrochen werden mußten. Quelle änd
- Ursprünglicher Stein des Anstoßes im Sozialministerium waren sechs am 21. und 22. November 2003 in der Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse, die im Wesentlichen den KZVB-Vorstand dazu aufforderten, "die Umsetzung des Gesetzes durch Ersatzvornahmen 'wirksam' werden zu lassen", "aktiv und öffentlich gegen die Umsetzung des GMG vorzugehen" und auf Landesebene "keinerlei vertragliche Regelungen zu treffen, die in der Praxis nicht umsetzbar, aus zahnmedizinisch wissenschaftlichen Gründen nicht zu vertreten oder betriebswirtschaftlich schädlich sind".
- Gleichzeitig hatte die Vertreterversammlung die Vertragszahnärzte dazu angehalten, "mit In-Kraft-Treten des GMG ... den Patienten generell alle Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip anzubieten". (Quelle: Zahnärztliche Mitteilungen)
- "Der Beirat der KZBV verurteilt die Einsetzung eines Staatskommissars in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) als unangemessene und ungerechtfertigte Maßnahme. Die Einsetzung eines Staatskommissars widerspricht dem Grundgedanken der demokratischen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Die autoritäre Einsetzung eines Kontrollorgans ist kein zielführendes Mittel, Differenzen zwischen Zahnärzteschaft und Krankenkassen zu lösen oder die zahnmedizinische Versorgung der Patienten sicherzustellen. Der Beirat ruft die Parteien dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Er fordert das Ministerium auf, den Staatskommissar zurückzurufen und die demokratisch gewählten Vertreter wieder in ihre Ämter zu setzen."
Ankündigung eines Kommissars in der KVNO
- Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen ist nicht begeistert von der Forderung der Freien Ärzteschaft (FÄ), die KV-Vorstandsposten öffentlich auszuschreiben – jetzt droht es sogar mit dem Staatskommissar, sollte die KV-Vertreterversammlung nicht wie geplant zur Wahl schreiten.
- Die Satzung der KV sehe zwar für den Fall einer Amtsentbindung oder Amtsenthebung beider Vorstände eine kommissarische Führung der Verwaltungsgeschäfte durch den Hauptgeschäftsführer vor. Für den Fall, dass eine Vertreterversammlung ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Wahl der Vorstandsmitglieder nicht nachkommt, sei die Regelung jedoch nicht gedacht.
Zitate
- „Dann batscht es“ - Die Ankunft des Staatskommissars in der Zentrale der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZVB) könnte aus einem Drehbuch stammen: Flankiert von drei Polizeibeamten und vier Ministeriellen übernahm Ministerialdirigent Maximilian Gaßner im Auftrag von Sozialministerin Christa Stewens die Herrschaft über Bayerns rebellische Zahnärzte. Wichtigste Botschaft: Die Zahnärzte müssen die zu Unrecht erhobene Praxisgebühr an ihre Patienten zurückzahlen. Staatskommissar Gaßner bestätigt: „Da laufen im Moment im Hintergrund einige organisierte Aktionen ab, die offensichtlich die Institution mattsetzen sollen.“ Ein Ausfall der Gutachter, so räumt Gaßner ein, wäre in der Tat ein Problem. „Wir brauchen diese Leute.“ Illegale Aktionen will der Staatskommissar nicht hinnehmen: „Wenn hier von den Zahnärzten der Bereich der Straffreiheit überschritten wird, dann batscht es.“ Hier hat die Informationsarbeit der KZVB Früchte getragen. Nach ihren Daten sind die Kosten der freiberuflich arbeitenden Zahnärzte seit 1976 um 122 Prozent gestiegen, die Einkommen aber gerade mal um sieben Prozent. „Die staatlichen Zwangsmaßnahmen werden die Zahnärzte noch fester hinter die nun entmachtete KZVB-Führung treiben“, sagt BLZK-Vizepräsident Berger. Am Durchschnitts-Patienten verdiene ein Zahnarzt gerade mal zehn Euro, also soviel, wie die umstrittene Praxisgebühr beträgt. (nach Artikel Süddeutsche Zeitung Ende Februar 2004)
- Deutscher Ärztetag 2006: Starke Worte Andreas Köhler prangerte zudem die Entmündigung der gemeinsamen Selbstverwaltung an. Wenn dem Bundesgesundheitsministerium in Zukunft Entscheidungen nicht mehr passten, drohten Ersatzvornahmen, wenn die Selbstverwaltung nicht kusche, ihre Abschaffung. „Wir werden einfach nicht kuschen, sollen sie uns doch abschaffen“, rief Köhler. Man werde ja sehen, ob ein Staatskommissar die Arbeit besser machen werde.
- Keine Chance auf eine adäquate Interessenvertretung der 23 000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Freistaat sieht zurzeit der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Der Chef der KVB, Dr. Axel Munte, fasste seinen Frust dazu auf einer Vertreterversammlung (VV) am heutigem Samstag 21.11.2009 wie folgt zusammen: „Ich bin ein Staatskommissar“. „Ich bin seit dem 1. 1. 2009 doch kein Selbstverwalter mehr, ich bin ein Staatskommissar. Es ist schon richtig, dass wir mit der letzten Stufe der schwarz-roten Gesundheitsreform nur noch Knebelverträge im KV-System haben. Aus denen komme ich aber nicht heraus.“
- In seiner Zeit als Staatskommissar an der Spitze der KZV Bayerns hat sich Maximilian Gaßner in der Zahnärzteschaft nicht nur Freunde gemacht – der derzeitige Vorsitzende der Körperschaft, Dr. Janusz Rat, hält jedoch uneingeschränkt zu dem 60-jährigen Juristen: Rat begrüßte heute in München den angekündigten Wechsel des Beamten in das Bundesversicherungsamt (BVA). „Die Berufung Gaßners ist eine große Chance für das deutsche Gesundheitswesen.“
- In Unions-Kreisen werde die Berufung des 60-jährigen Juristen Gaßner als Signal für einen entschlossenen Umbau des Gesundheitsfonds verstanden. Für eine Reform treten vor allem CSU und FDP ein. Der CSU-nahe Gaßner rückt an die Spitze des Bundesversicherungsamtes in Bonn, das unter der Aufsicht des CDU-geführten Bundesarbeitsministeriums steht. Zur Hauptaufgabe der Behörde gehört die Verwaltung des knapp 170 Milliarden Euro schweren Gesundheitsfonds.
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