Standardkostenmodell

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Um Bürokratiekosten ermitteln zu können, wurde das Standardkostenmodell (SKM) von Andre Nijsen am niederländischen Wirtschaftsinstitut EIM entwickelt und dort von der Regierung 2001 zum ersten Mal eingesetzt. Bis 2007 sollen sich die niederländischen Bürokratiekosten um ein Viertel verringern.

Der jetzt neu eingesetzte Normenkontrollrat der Bundesregierung wird dieses Modell verwenden, um Bürokratiekosten zu ermitteln. Man verspricht sich davon einen Abbbau von überflüssigen Gesetzen und Vorschriften sowie eine bessere Beurteilung der Folgen von neuen Gesetzen.

Auch in der Wirtschaft kann dieses Modell eingesetzt werden, um die eigenen Kosten, die durch Vorschriften und Gesetze verursacht wurden, berechnen zu können.

Funktionsweise

Erfaßt werden im Standardkostenmodell nur Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausgelöst werden und damit nicht zur Unternehmertätigkeit gehören.

  1. Auswahl der gesetzlichen Regelung
  2. Identifizierung einzelner Informationspflichten
  3. Erforderliche Verwaltungstätigkeit
  4. Kosten pro Verwaltungstätigkeit, wird berechnet aus
    1. Tarif (Gehalt) und
    2. Zeit (siehe unten)
  5. Jährliche Verwaltungstätigkeit, wird berechnet aus
    1. Anzahl der verschiedenen Informationspflichten
    2. Häufigkeit der jeweiligen Informationspflicht
  6. Verwaltungsaufwand = Preis x Menge

Die Komponente Zeit wird nach folgenden 14 Aktivitäten eingeschätzt. Fällt in der entsprechenden Aktivität keine Arbeit an, wird der Zeitaufwand auf "0" gesetzt.


Nr. Standardaktivität Zeit
1 Einarbeitung in die Informationspflicht x min
2 Empfang der Information x min
3 Sammeln erforderlicher Information x min
4 Einschätzen der Information und Daten x min
5 Ausfüllen oder Eingabe der Daten x min
6 Durchführung Berechnung/Schätzung x min
7 Ausdrucken/Protokollieren x min
8 Kontrolle, evt Korrektur Ergebnisse x min
9 Einholen von Informationen bei Dritten x min
10 Konsultation x min
11 Erklärungen, Erläuterungen x min
12 Ausfüllen von Zahlungsanweisungen x min
13 Sendung der Informationen x min
14 Archivierung von Informationen x min

Das Standardkostenmodell ist relativ einfach umzusetzen, ist international anerkannt und wird von der deutschen Regierung selbst als Werkzeug eingesetzt.

Beispiele

  • In der KVWL wurde das Standardmodell eingesetzt, um Bürokratiekosten, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften entstehen, messen und zu bewerten zu können. Dabei wurden zunächst 800 (!) Vorschriften in diesem Sinne identifiziert. Der größe Posten umfaßte Bürokratiekosten um das Röntgen herum (34,5 Mio €), der zweitgrößte machte die Kassengebühr mit 19,7 Mio €/Jahr in KVWL aus. Die gesamten Kosten für gesetzliche Informationpflichten betrug 159 Mio € (2005) in KVWL, hochgerechnet auf alle KVen 1,6 Mrd € (2005). Der abschließende Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG (die das Projekt als unabhängiger Beobachter begleitet hat) wurde auf der KVWL-Website veröffentlicht (siehe unten).
  • Die KV Westfalen-Lippe (WL) hat in Kooperation mit der KBV im Jahr 2006 die Bürokratiekosten für Vertragsärzte gemessen. Diese beliefen sich auf schätzungsweise 1,6 Milliarden Euro jährlich, wobei die Dokumentation radiologischer Leistungen, der Einzug der Praxisgebühr und die Dokumentation der Gesundheitsuntersuchung die kostenträchtigsten Normen darstellten.
Folgerungen:
Neben einer Verminderung der Bürokratielast für die Ärzte erhoffen sich die Körperschaften von dieser Strategie langfristig einen Wandel der Regulierungsmentalität. Denn bislang sind Bürokratiekosten unsichtbare Kosten. Werden diese künftig offengelegt, könnte das zu einer besseren Kosten-Nutzen-Abwägung bei der Festlegung neuer Rechtsnormen führen. Langfristig will die KBV auch den Gemeinsamen Bundesausschuss als untergesetzlichen Normgeber in diesen Prozess einbinden.

Weblinks

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