Theodor Blank
Aus ArztWiki
Theodor Blank * 19. September 1905 in Elz an der Lahn; † 14. Mai 1972 in Bonn)
Mit 25 Jahren übernimmt er beim Zentralverband christlicher Fabrik- und Transportarbeiter das Amt des Gewerkschaftssekretärs. Als 1933 die Nazis an die Macht kommen, wird er entlassen und holt Abitur und Studium nach.
Mitgründer der CDU in Nordrhein-Westfalen, 1945 Stadtverordneter in Dortmund.
In den Jahren 1947 bis 1949 nimmt Blank seine Arbeit in der Gewerkschaftsbewegung wieder auf. Gleichzeitig wird er Mitglied im Frankfurter Wirtschaftsrat. Und ist eingebunden in die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Entscheidungen von Amerikanern und Briten. Mittlerweile auch dritter Vorsitzender der IG Bergbau, zeigt er sich kämpferisch: Als Sprecher der Arbeitnehmer macht sich Blank für deren Interessen im Wirtschaftsrat stark. Er ist außerdem ein Verfechter der wirtschaftspolitischen Vorschläge Ludwig Erhards.
Adenauer ernannte Theodor Blank zu seinem neuen Sicherheitsberater. Ein christlicher Gewerkschafter erscheint ihm für dieses Amt unvorbelasteter und damit vertrauenswürdiger als ein ehemaliger Panzergeneral aus dem Zweiten Weltkrieg. Blanks Image passte besser ins Bild.
Die NATO erwägt aber eine Aufnahme der BRD. Sie erfolgt 1955. Aus dem "Amt Blank" wird das Bundesverteidigungsministerium. Und Theodor Blank zum ersten Verteidigungsminister. Im Oktober 1956 meldet Bundeskanzler Adenauer den Alliierten: Die gesteckten Zeitpläne und Zusagen über den Aufbau der Bundeswehr können nicht eingehalten werden. Theodor Blank muss abtreten. Sein Nachfolger wird Franz Josef Strauß, der sofort erklärt, eine Stationierung von NATO-Atomwaffen in Deutschland halte er für möglich. Solche Vorstöße hatte es von Blank nicht gegeben.
1957 neue Aufgabe als Bundesminister für Arbeit und Soziales. Während dieser Zeit bis 1965 versucht er, eine Sozialreform durchzusetzen, von der wenig realisiert wird. Seine Vorschläge zur Reform der Krankenversicherung verlaufen im Sand. Blank hat das Image eines "Minister ohne Fortune" bekommen.
Quelle: http://www.planet-wissen.de/
Zitate
- Das Kabinett, allen voran Bundesarbeitsminister Theodor Blank, wollte das Machtgefüge in der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen zugunsten der Kassen verschieben. Die Verhandlungsposition der Krankenkassen sollte gestärkt, die der KVen geschwächt werden - die Gesamtvergütung der Kassenärzte durfte nicht mehr ungebremst steigen, die Kosten im Gesundheitswesen mußten gedämpft werden. Die niedergelassenen Ärzte, so sah es der Gesetzentwurf vor, sollten nach einer staatlich verordneten Gruppengebührenordnung vergütet werden, die die Bundesregierung durch eine Rechtsverordnung festsetzen wollte. Zwar sollten Ärzte und Krankenkassen über die Höhe der Gebühren Verträge schließen. Im Falle einer Nichteinigung wäre jedoch kein Schiedsverfahren eingeleitet worden, sondern der Bundesarbeitsminister selbst hätte die Wertbestimmung angeordnet. Zugleich wollte man die Versicherten zur Kasse bitten. Nach den Vorstellungen von Theodor Blank sollten sie bei einem Arztbesuch eine Inanspruchnahmegebühr von 1,50 DM zahlen. Und die sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen oder die Ärzte direkt "einziehen".
- Den verständlichen Wünschen der Ärzte nach Änderung dieses globalen Vergütungsmodus trägt Theo Blanks Gesetzentwurf durchaus Rechnung. Künftig soll jede Einzelleistung des Arztes entsprechend ihrem wirklichen Wert im Rahmen der Gesamtbehandlung honoriert werden. Allerdings ist Theo Blank schon aus Rücksicht auf die finanzielle Lage der Allgemeinen Ortskrankenkassen nicht gewillt, sämtliche 450 in der Preußischen Gebührenordnung aufgeführten Einzelleistungen anzuerkennen und gesondert zu vergüten. Vielmehr glaubt man in Bonn, daß der Katalog in der neuen Gebührenordnung auf nicht viel mehr als 100 honorarfähige Einzelleistungen zusammengestrichen wird.
- Blanks Spesenrapport - Im Tresor der Kölner Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Dachorganisation von 40 000 deutschen Kassenärzten, liegt ein 269 Seiten umfassendes Schriftstück unter strengem Verschluß. Die Akte wurde im Bonner Bundesarbeitsministerium erstellt und befaßt sich eingehend mit dem Finanzgebaren der ärztlichen Standesvertretung, das, so heißt es in dem Bericht, "häufig nicht den Erfordernissen einer geordneten Rechnungsführung" entsprochen habe. Während die Ärztefunktionäre sonst alle Verlautbarungen des Arbeitsministeriums, etwa über die umstrittene Reform der Krankenversicherung, mit langen polemischen Kommentaren den westdeutschen Ärzten zur Kenntnis bringen, hat bislang noch kein Kassenarzt den Bonner Prüfungsbericht über die KBV zu Gesicht bekommen.
- Die im Kassenarztrecht von 1955 verankerte starke Stellung der Kassenärztlichen Vereinigungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen führte bereits seit 1957 dazu, daß man im Arbeitsministerium ein Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetz (KVNG) in Angriff nahm, mit dem die Verhandlungsposition der Krankenkassen gestärkt und einem zu raschen Anstieg der kassenärztlichen Gesamtvergütung entgegengewirkt werden sollte. Daß man bei der Neuregelung gleichzeitig anstrebte, die Versicherten aus Gründen der Kostendämpfung bei Inanspruchnahme des Arztes zu einer Selbstbeteiligung heranzuziehen, erwies sich als ein schwerwiegender taktischer Fehler, da hierdurch eine breite Ablehnungsfront, von den Gewerkschaften über die SPD bis zu den Ärzteverbänden, gegen das Gesetzesvorhaben geschaffen wurde.
- Zu den Höhepunkten der frühen Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Bundesärztekammer zählten große, propagandistisch angelegte Aktionen, allen voran die Aktion gegen Theodor Blank, Arbeitsminister unter Adenauer und Promotor einer Gesundheitsreform, die von der Mehrzahl der "Ärztepolitiker" als sozialistisch angesehen wurde (damals - heute könnte Blank unter Ärzten wahrscheinlich bestehen). Hört man alte Kämpen der ärztlichen Berufspolitik, so scheint es keine bewegtere Zeit für die Ärzteschaft gegeben zu haben als jenen Kampf gegen Blank. Die Ärzte gründeten damals (1959/1960) die sagenhafte "Aktionsgemeinschaft der deutschen Ärzte", in den Bundesländern firmierte die Aktion auch als Schicksalsgemeinschaft, Kampfbund, Schutzgemeinschaft oder dergleichen. Aufgabe der Aktionsgemeinschaft war es, "die Öffentlichkeit und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages . . . über den tatsächlichen Inhalt der Regierungsvorlage und deren Auswirkungen aufzuklären". Man wollte der Öffentlichkeit und insbesondere den Politikern vor Augen führen, "daß die deutsche Ärzteschaft in ihrem Kampf . . . einig und zu härtestem Widerstand . . . entschlossen ist". Die Zitate sind dem Gründungsaufruf entnommen. Der endete mit einer Aufforderung an die Ärzte um finanzielle Unterstützung
- In seinem Bericht zur Lage sprach Dr. Winfried Schorre von einer innerärztlichen Zerreißprobe, wie es sie in der Geschichte des Kassenarztrechts allenfalls zur Zeit der Gesundheitsreform von Theodor Blank in den 60er Jahren gegeben habe. Während es damals um die Auseinandersetzung über Sachleistung oder Kostenerstattung ging, stellt sich heute für viele Praxen die Existenzfrage. Schorre brachte das Dilemma der Kassenärzte auf den Punkt: "Das Geld reicht nicht aus, die deutlich angestiegene Leistungsanforderung für das erste Quartal 1996 zu einem akzeptablen Punktwert zu vergüten. Das ist die Lage, hier gibt es nichts zu beschönigen."
