Todesursachen
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Die Todesursachenstatistik hat eine lange Tradition und weist für einzelne Todesursachen weit zurückreichende Zeitreihen auf. Erste Aufzeichnungen von zum Tode führenden Krankheiten existieren seit 1877. Ab diesem Jahr gab es beim Kaiserlichen Gesundheitsamt Zusammenstellungen der Todesursachen, die jedoch nur Städte mit mehr als 15 000 Einwohnern erfassten. Eine allgemeine Todesursachenstatistik, die mit der heutigen vergleichbar ist, wurde 1892 eingeführt, wobei in erster Linie ansteckende Krankheiten zum Zwecke der Gefahrenabwehr erfasst wurden. Sie war auch damals eng mit dem Personenstandsgesetz von 1875, dem Vorläufer der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, verbunden.
Ein einheitliches ausführliches (nationales) Verzeichnis der Todesursachen wurde ab dem Jahr 1905 verwendet. Ein wichtiger Schritt hin zu einer international vergleichbaren Statistik war die Umstellung auf die Internationale Systematik der Todesursachen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 1932. Diese internationale Klassifikation wurde bereits im Jahr 1893 entwickelt, um Todesursachen erfassen, klassifizieren und vergleichbar machen zu können.
Die Todesursachenstatistik wird als so genannter „klassischer Bestand der amtlichen Statistik“ bezeichnet und beruht auf dem Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1186). Hierin heißt es, dass für die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung unter anderem die Todesursache als Tatbestand erfasst werden soll (§ 2 Abs. 1 Nr. 3). Der Begründung zu § 2 ist zu entnehmen, dass Unterlagen in Form der Statistiken benötigt werden, um demographische Vorgänge beurteilen zu können. Ziel ist es, einen „Überblick über die bevölkerungspolitische Lage, über die Erfolge der Gesundheitspolitik und der medizinischen Wissenschaft in der Bekämpfung der Sterblichkeit und über die Lebenserwartung
eines Menschen“ zu erhalten.
Zitate
- Die Qualität der gesamten Statistik steht und fällt mit den Angaben der Ärzte auf der Todesbescheinigung. Verschiedene Ursachen führen jedoch dazu, dass diese Angaben nicht direkt verwertbar sind. Eine Umfrage in den Statistischen Landesämtern ergab folgende Mängel: Die von den Ärzten gemachten Angaben sind oftmals ungenau und nicht vollständig, – die Schrift der Ärzte ist oft schwer zu lesen und – die Ärzte verwenden kaum standardisierte Diagnosen der ICD 10 GM.
Links
- http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Gesundheitswesen/Todesursachen2004,property=file.pdf Dipl.-Geograph Torsten Schelhase, Dipl.-Volkswirt Stefan P. Rübenach und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Die Todesursachenstatistik – Methodik und Ergebnisse 2004
