TvöD

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Der TvöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezeichnet mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Am 01. Oktober 2005 ist zunächst der TVöD für die Beschäftigten der Bundesverwaltung und der Kommunen in Deutschland in Kraft getreten und löste dort den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) sowie die parallel bestehenden Tarifverträge für Arbeiter/innen des Bundes und der kommunalen Arbeitgeber ab.

Die deutschen Länder waren an Tarifverhandlungen 2005 nicht beteiligt. Sie haben aber inzwischen am 19. Mai 2006 einen eigenen Tarifvertrag öffentlicher Dienst - Länderbereich (TV-L) unterzeichnet.

Der TVöD wurde am 13. September 2005 zwischen den öffentlichen Arbeitgebern (das sind zum einen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den damaligen Bundesinnenminister Otto Schily, und zum anderen die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)) einerseits, und den Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und dbb - tarifunion andererseits, abgeschlossen. Der TVöD steht am Ende einer zweijährigen Verhandlungsphase zur Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst. Mit der Tarifeinigung vom 31. März 2008 wurde der TVöD in mehreren Punkten verändert.

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