Versichertenkarte
Aus ArztWiki
Die mit einem elektronischen Chip ausgestattete, seit dem 1.1.1995 bundesweit eingeführte Krankenversichertenkarte hat den Krankenschein ersetzt. Die Vorlage beim Arzt oder anderen Leistungserbringern dokumentiert den Anspruch auf (Sach-) Leistungen zu Lasten der ausstellenden Krankenkasse. Die Karte enthält laut § 291 SGB V lediglich Angaben zum Versicherten und dessen Status. Diese Daten sind maschinell auf die Abrechungsbelege und sonstige Vordrucke (z.B. Rezeptblatt) übertragbar. Die Krankenversichertenkarte dient also im wesentlichen dazu, die Abrechnungsunterlagen maschinenlesbar zu machen. Sie kann mit Daten wie Diagnose, Therapie etc. derzeit nicht beschrieben werden.
Zitate
- Unser Gesundheitswesen muss teurer sein als die in der EU vorherrschenden staatlichen Gesundheitsdienste, die ihre Ausgaben gezielt über ein für die Versicherten verpflichtendes Gate-Keepersystem und Wartelisten für fachärztliche Polikliniken an Krankenhäusern oder Ambulatorien steuern. Wir leisten uns demgegenüber eine in der Welt einmalige Chipkarte mit garantierter freier Arztwahl unter nahezu allen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Haus- und Fachärzten und Psychotherapeuten und einen in der Welt ebenso einmaligen, alle denkbaren Gesundheitsleistungen umfassenden Leistungskatalog der GKV mit einer ebenso einmalig niedrigen Patienten-Selbstbeteiligung. Das hat zu einem entsprechenden, durch den Kassenwettbewerb noch angeheizten Anspruchsverhalten unserer Bevölkerung geführt und auch die Verantwortung des Einzelnen für ein gesundheitsbewusstes Verhalten zurückgedrängt. (18. Juni 2003 Stellungnahme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Entwurf eines Gesundheitssystemmodernisierungsgesetzes (GMG)
- "Wenn jemand ohne Krankenversicherung kommt, untersuche ich ihn kostenlos und berechne nur eventuell anfallende Laborkosten", berichtet der praktische Arzt Ali Moradi*, gebürtiger Iraner mit einer Praxis in Hamburg-Altona. Nur wenn jemand versuche, die Arztkosten über die Versichertenkarte eines Bekannten abbuchen zu lassen, rate er dringend ab. Dennoch sei ein solches Verhalten nicht auszuschließen, weil ja bei der Anmeldung niemand seinen Pass, sondern nur die Versichertenkarte vorlegen müsse. (Ehrenamtliche Mediziner Behandlung in der Versorgungslücke - SPIEGEL online 24.11.2009)
- Das Verfahren gegen den angeklagten Arzt aus dem Kreis Lippe hat die Staatsanwaltschaft in Detmold eingestellt. Die KV habe zwar herausgefunden, dass es 15 Patienten gebe, bei denen der Arzt noch mehrere Quartale nach ihrem Tod Leistungen abgerechnet habe. Die Justiz ließ den Sachverhalt jedoch zunächst von einem Sachverständigen begutachten: „Und der kam zu dem Schluss, dass in Deutschland große Mengen Krankenkassen-Chipkarten schwarz vagabundieren“, berichtet die Zeitung. Nach Einschätzung der Juristen sei es daher nicht völlig auszuschließen, dass die Karten der Toten in der Lipper Praxis von anderen Personen illegal benutzt wurden. Der zuständige Oberstaatsanwalt habe daher keinen hinreichenden Tatverdacht begründen können. Das Verfahren sei daraufhin eingestellt worden. (facharzt.de, 29. Dezember 2004)
