Verwaltungskosten der Krankenkassen

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Die direkten Verwaltungskosten der Krankenkassen umfassen nach Angaben der AOK:

  • Personalkosten,
  • Sach- und Werbungskosten,
  • Aufwendungen für die Selbstverwaltung,
  • Kosten für Rechtsverfolgung und Schiedsverfahren sowie Schiedsämter,
  • Beiträge und Vergütungen an Dritte für Verwaltungszwecke sowie die
  • Kosten der Fusion, Auflösung und Schließung von Krankenkassen.

Im Jahr 2005 betrugen die Verwaltungskosten nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit und der AOK rund acht Milliarden Euro (West: 6,8 Milliarden Euro; Ost: 1,3 Milliarde Euro). Dies wären 5,6 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung.

Nach dem GKV-Modernisierungsgesetz sind die Verwaltungskosten der Krankenkassen bis 2007 an die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland gekoppelt. Bezugsgröße sind die jährlichen Verwaltungskosten je Versicherten. Steigen diese um mehr als zehn Prozent über dem Durchschnittswert aller Kassen, darf der Verwaltungsetat der entsprechenden Kasse im Folgejahr nicht steigen.


Kritik

Die realen Verwaltungskosten sind sehr wahrscheinlich um ein Vielfaches höher. So fehlen in der Aufstellung beispielsweise die immensen Ausgaben, die die AOK für Werbung aufwendet. Auch andere Posten sind möglicherweise durch entsprechende Gestaltung der Bilanzen verschleiert – die Kassen werden standardmäßig nicht durch den Bundesrechnungshof geprüft.

Manche Kritiker wollen auch die Kosten für die Kassenärztlichen Vereinigungen den Kassen zuschlagen, da diese vor allem Aufgaben für die Kassen erfüllen.


Verhalten bei Fusionen

  • Finanzen Führungspersonal: Als das Unternehmen Dachauer Betriebskrankenkasse BKK A.T.U. vor einiger Zeit mit vier kleineren Versicherungen fusionierte, sicherte es seinen überzähligen Vorstandsmitgliedern so üppige Zahlungen zu, dass selbst die hartgesottenen Prüfer des Bundesrechnungshofs fassungslos waren. Bis zu sechs Jahre sollen die Gehälter weitergezahlt werden - obwohl die Manager vollständig von der Arbeit freigestellt sind. 1,6 Millionen Euro wird das Trio am Ende erhalten.
Das sei nötig gewesen, weil die Fusion sonst nicht zustande gekommen wäre, rechtfertigt sich die Kasse. Der Rechnungshof sieht das anders: "Damit haben die ehemaligen Vorstände ihre Interessen über die der Versichertengemeinschaft gestellt", urteilen die Prüfer in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Die Kasse habe "in hohem Maße unwirtschaftlich" gehandelt. (Nach SPIEGEL 22/2010)

Quellen

[AOK]

Kennzahlen - Faustformeln GKV-Ein und Ausgaben 2008 [1]

GKV-Personalkosten 2008: [2]

Osterkamp, BEK, Verwaltungskosten GKV:

[3]

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