Volksgesundheit
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Im Vertrag von Maastricht (EUV) wurde die Volksgesundheit zum ersten Mal in die Zuständigkeit der EU überführt, obwohl der Grundsatz der Subsidiarität immer noch gewahrt werden muss. Demzufolge leistet die EU durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und erforderlichenfalls durch Unterstützung ihrer Tätigkeit einen Beitrag zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ist auf die Verhütung von Krankheiten, insbesondere der weitverbreiteten schwerwiegenden Krankheiten einschließlich Drogenabhängigkeit, gerichtet; dabei werden die Erforschung der Ursachen und der Übertragung dieser Krankheiten sowie die Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert. Die Erfordernisse im Bereich des Gesundheitsschutzes sind Bestandteil der übrigen Politiken der Gemeinschaft.
- Begriffe mit "Volk" sind Legion:
- Fußvolk, Kulturvolk, Vielvölkerstaat, Völkermord, Völkerrecht, Völkerwanderung, völkisch, Volksabstimmung, Volksarmee, Volksarmist, Volksbefragung, Volksbegehren, Volkseigentum, Volkseinkommen, Volksentscheid, Volksfest, Volksgenosse, Volksgesundheit, Volksgruppe, Volksherrschaft, Volkshochschule, Volkskammer, Volkslied, Volksmusik, Volkspolizei, Volkssport, Volkssturm, Volkstrauertag, Volkstribun, Volksverdummung, Volksverhetzung, Volksvermögen, Volksvertreter, Volkswirt, Volkswirtschaft, Volkszählung,
Zitate
- Der Verdacht, kontraproduktiv zu wirken, umgibt auch die klassische Drogenaufklärung: Regt es die Schüler nicht zum Probieren an, wenn ein Polizist mit Musterkoffer ihnen die faszinierenden Substanzen vorstellt? Tatsächlich konsumierten Schüler nach einigen frühen Präventionsprogrammen mehr Drogen als jene aus Kontrollgruppen. Beim Alkohol besteht der gleiche Verdacht. Ein Team um David Foxcroft von der Oxford Brookes University prüfte vor drei Jahren 56 Studien aus sechs Ländern zur Alkoholprävention bei Jugendlichen. Immerhin zeigten vier Studien negative Wirkungen – beispielsweise tranken die Schüler später mehr. Diese Resultate könnten allerdings auch Zufall sein. (Lauter unerhörte Kampagnen Von Jochen Paulus - DIE ZEIT 22.09.2005)
- Was ist das „Heilpraktikergesetz" (HPG)? Es ist zwar ein noch vom Führer und Reichskanzler Adolf Hitler unterzeichnetes Gesetz, gleichwohl für die 30-ger Jahre unseres Jahrhunderts durchaus fortschrittlich, sollte es doch die (deutsche) Volksgesundheit schützen vor Quacksalbern, hausierenden Pillendrehern und ähnlichen Scharlatanen.
- Der umgangssprachliche Begriff einer „Heilpraktiker-Prüfung“ ist unkorrekt, da es keine staatlich geregelte Ausbildung für die Tätigkeit des HP gibt und somit auch keine staatliche Prüfungsordnung. Es wird dabei überprüft, dass der Proband keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Der überprüfungsrelevante Stoff für die Vollzulassung als Heilpraktiker (im Unterschied zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“) umfasst Bereiche der Medizin sowie fachpraktische Themengebiete und naturheilkundliche Bereiche.
- Liebe Frau Ministerin, liebe politisch und ökonomisch Verantwortliche in diesem Land: wenn sie die Volksgesundheit nachhaltig stärken und Krankheiten verhindern wollen, wenn sie die Beitragssätze spürbar senken möchten und dennoch mehr Geld ins System geben möchten, müssen sie drei Dinge tun: Arbeitsplätze schaffen, Arbeitsplätze schaffen, Arbeitsplätze schaffen. Dies gilt natürlich auch und gerade für diejenigen, die "Arbeitgeber" heißen aber sehr oft "Arbeit Nehmer" geworden sind. Es tut mir leid, ich muss es hier loswerden. Mich stört das höchst einseitige lamento der Arbeitgebervertreter außerordentlich. (Begrüßung des Präsidenten der Ärztekammer Berlin, Dr. Günther Jonitz, zum 108. Deutschen Ärztetag in Berlin am 3. Mai 2005)
- Kraepelins Sorge um die „psychische Volkshygiene“ prägte auch seine Wissenschaft. Bereits vor dem Ersten Weltkrieg förderte er die Forschungen seiner Schüler Alois Alzheimer über Demenz, Felix Plaut über Syphilis und Paralyse sowie Ernst Rüdin über psychiatrische Genetik. Mitten im Ersten Weltkrieg konnte Kraepelin 1917 trotz der ungünstigen Gesamtsituation dank seiner internationalen Beziehungen zu prominenten Bankiers, Philanthropen und Politikern die Deutsche Forschungsanstalt für Psychiatrie gründen, die Vorläuferin des heutigen Max-Planck-Institutes für Psychiatrie in München. In der Zielsetzung der Forschungsanstalt vermengten sich internationale Wissenschaft und nationale Interessenwahrung. In seinen Augen waren viele soziale Übelstände Ausdruck „degenerativer Kräfte“, welche den „Kampf ums Dasein“ behinderten. Daher forderte er einerseits die Beseitigung einiger soziokultureller Überformungen des „Daseinskampfes“, etwa durch die Reform des Schul- und Hochschulwesens oder durch die Abschaffung derjenigen sozialstaatlichen Leistungen, die zur „Verweichlichung der Bevölkerung“ beitrugen. Andererseits setzte er sich für präventive eugenische Maßnahmen ein, um die Volksgesundheit zu „heben“.
- Eine Aufwertung der Rolle des Arztes als für die Volksgesundheit verantwortlich. Arzt-Priestertum. Durch die Erbgesundheitsgesetze wurde die Illusion vermittelt, nunmehr präventiv für die Gesundung der Gesellschaft tätig werden zu können. (Wertebild der Ärzteschaft: Lehren aus einer üblen Vergangenheit)
- Zum zunehmenden Unmut trug wesentlich die 1936 öffentlich im Deutschen Ärzteblatt beklagte Tatsache bei, daß "die mehr oder weniger unentgeltliche Tätigkeit des Arztes im Gesundheitsdienst für Partei und Staat [. . .] für viele besonders dazu Berufene schon einen kaum mehr erträglichen Umfang angenommen hat". Auch das Amt für Volksgesundheit des Gaus Westfalen-Nord urteilte im November 1936, "dass viele Ärzte deshalb ihre Kräfte der Bewegung nicht gern voll und ganz zur Verfügung stellen, weil sie nicht mit Unrecht befürchten müssen, dass durch ihre Mitarbeit für die Partei ihr Einkommen aus Privat- und Kassenpraxis sich verringert". Hinzu käme gerade in "einer solch schwarzen Gegend wie Münster", daß viele Patienten erkennbar nationalsozialistische Ärzte meiden würden. Um solchen Erscheinungen entgegenzuwirken, wurde allen Ernstes vorgeschlagen, "den für die nationalsozialistische Bewegung tätigen Ärzten, soweit dieselben Mitglieder der KVD sind, das Durchschnittseinkommen der Ärzte der jeweiligen Bezirksstelle" auszuzahlen. Hierdurch würden jenen "die wirtschaftlichen Sorgen genommen" und gleichzeitig dem "Nachwuchs eine sichere Existenz gewährleistet".
- Es ist deshalb widersinnig, gerade die Ärztinnen und Ärzte, ob in freier Praxis oder in der Klinik, unter ein Spardiktat mit Leistungsrationierung und Preisverfall zu setzen, davon die Primärversorgung profitieren und dafür die Allgemeinmedizin expandieren zu lassen. Dies ist nur aus einer Perspektive möglich, die Medizin versteht als Bedarfsdeckung national festgeschriebener Bedürfnisse, als eine Art Buchhaltung der Volksgesundheit - und nicht als dynamischen Markt mit Angebot und Nachfrage von Leistungen gemäß dem medizinisch-technischen Fortschritt. Die Zukunft der Ärzteschaft liegt nicht in der Abwehr von neuen Organisations-, Kooperations- und Kommunikationsformen, womöglich mit Beharren auf die überkommene Ein-Mann-Praxis. Die Zukunft gehört der berufs- und betriebsrechtlichen Freiheit zu neuen Organisations- und Leistungsformen, etwa in fachübergreifender Gemeinschaftspraxis oder Vernetzung mit der stationären Versorgung. Das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz hat den freien Berufen hier eine neue Beweglichkeit gegeben. Aber vergessen wir nicht den ersten Qualitätsfaktor eines freiberuflichen Arztes: nämlich Aus-, Weiter- und Fortbildung, Wissens- und Erfahrungskompetenz für eine persönlich nachgefragte und persönlich erbrachte Dienstleistung. (Baier, Horst: Gegen Staats- und Körperschaftszwang: Ärzte und Patienten als Kunden des Gesundheitswesens - Dtsch Arztebl 1998)
Volksentscheid
- Es ist schlichte Rhetorik, Volksentscheide grundsätzlich abzulehnen, weil sie für den Bürger zu kompliziert seien. Wieso wird dann die Zustimmung des Bürgers daraus hergeleitet, dass er doch diejenigen gewählt habe, die das Projekt befürworten? War die Wahl für ihn dann nicht auch zu kompliziert?
- Elemente der direkten Demokratie sind für die Politik unbequem. Sie ist gezwungen, zum Bürger zu gehen, ihre Vorhaben zu erklären, für sie zu werben, die Zustimmung der Mehrheit der Betroffenen einzuholen, und dabei möglicherweise zu scheitern. Na und? Sie wird lernen, geduldig zu sein und dass es die Aufgabe der Polizei ist, einen Landfriedensbruch zu verhindern, aber nicht, die fehlende Zustimmung mit polizeilichen Mitteln zu ersetzen.
- (Konsequenzen aus Stuttgart 21 - Das Ende der Zuschauerdemokratie - Ein Gastbeitrag von Burkhard Hirsch)
Links
- Europäisches Parlament: Kurzdarstellung 4.10.3. Volksgesundheit
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) Vom 17. Februar 1939. (RGBl. I S. 251)
