Wettbewerb
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Wettbewerb bezeichnet in der Wirtschaftswissenschaft das Streben von mindestens zwei Akteuren (Wirtschaftssubjekten) nach einem Ziel, wobei der höhere Zielerreichungsgrad eines Akteurs einen niedrigeren Zielerreichungsgrad des anderen bedingt.
Eine Definition von "Wettbewerb" im Gesundheitswesen nach einem Experten wie Prof. Dr. Eberhard Wille: (Nach Referat im Rahmen der Präsentation eines Forschungsberichts im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen am 11.09.2009 in Berlin)
Inhaltsverzeichnis |
Ziele des Wettbewerbs im Gesundheitswesen (n. Prof. Wille)
- Orientierung des Leistungsangebotes an den Präferenzen der Versicherten
- Erfüllung der Bedürfnisse und Wünsche der Patienten durch Lenkung der Leistungen zum Bedarf
- effektive Zielerreichung durch Verbesserung der gesundheitlichen Outcomes,d.h. durch Erhöhung von Lebenserwartung und Lebensqualität
- effiziente Leistungserstellung durch optimale bzw. kostengünstige Produktion
- Entlohnung nach erbrachter Leistungsqualität durch eine leistungsbezogene Vergütung der Produktionsfaktoren, d.h. der Personal-und Sachleistungen,
- Förderung von Produkt-und Prozessinnovationen, vornehmlich im Zuge von dezentralen Suchprozessen,
- Einräumung eines möglichst weiten Spektrums von Handlungs-und Wahlfreiheiten für alle an der gesundheitlichen Leistungserstellung Beteiligten und von ihr Betroffenen sowie
- Vorbeugung gegen monopolistischen Marktmissbrauch durch staatliche Instanzen, Krankenkassen und Leistungserbringer.
Solidarischer Wettbewerb
Ist eine Bezeichnung, die in der sozialpolitischen Debatte zuweilen gebraucht wird. Welche Überlegungen dazu gibt es?
- Ein Weg zur Entschließung von Rationalisierungspotenzialen wird eine wettbewerbliche Ordnung sein, die den sozialen Bezügen der Gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt. Dabei kann sich das Gesundheitssystem nicht auf eine völlige Liberalisierung der Beziehungen wie im Wirtschaftssystem ausrichten. Die Besonderheit des Gutes Gesundheit als kollektives Gut ist dabei zu berücksichtigen, sodass dabei auf breitem Konsens basierende solidarische Absicherung von Krankheitsrisiken erforderlich ist. Nur dann können Solidarfunktionen der Gesetzlichen Krankenversicherung gewährleistet sein und die effizienzsteigernden Wirkungen gefördert werden. (Umbau des Sozialstaates: Solidarischer Wettbewerb - Deutsches Ärzteblatt 2. März 2001)
- "Solidarischer Wettbewerb". Begriffliche Spottgeburt aus dem "Gesundheitswesen". Es soll zwar Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen geben, aber die in diesem Wettbewerb erzielten Gewinne werden durch einen "Risikostrukturausgleich" wieder so aufgeteilt, daß die Anreizwirkung fast dahin ist. (Verschwendung und Selbstverwaltung - Polemisches Soziallexikon in der "WELT" im August 2005)
- In der Gesundheitspolitik sind Bekenntnissezu „mehr Wettbewerb“ seit den 90er Jahren nahezu Konsens. Grundsätzlichen Einwänden wird mit Verweisen auf konzeptionelle Einschränkungen gegenüber einem völlig freien Markt begegnet, sei es der "funktionale", "kontrollierte“, „regulierte“ oder „solidarische“ Wettbewerb. Die unterschiedlichen Interessenbezüge bringen vielfältige Modifikationen hervor. Solange aber der rechtliche und institutionelle Ordnungsrahmen nicht so beschaffen ist, dass Bemühungen um die Gesundheit der Schwächsten mit den geringsten Möglichkeiten zur Selbsthilfe, z. B. der schwer und chronisch kranken alten Menschen aus unteren sozialen Schichten, zu Wettbewerbsvorteilen führen, werden solche Modifikationen selbst im Erfolgsfall die in den folgenden Thesen auf der Grundlage amerikanischer und deutscher Erfahrungen skizzierten Entwicklungen lediglich mildern und verlangsamen. (Hagen Kühn (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung)- Wettbewerb im Gesundheitswesen? - (erschienen in: Westfälisches Ärzteblatt, 6/2004)
Kritik an "Wettbewerb"
- Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wird zerstört, um eine staatsmedizinische Bürokratie aufzubauen. Aber diese Selbstverwaltung ist nie Selbstzweck gewesen. Sie hat Sachverstand in die Entwicklung unseres Gesundheitswesens gebracht und war Garant dafür, dass das Gesundheitssystem sich immer wieder mit den tatsächlichen Problemen der Betroffenen und dem tatsächlichen Bedarf der Patienten auseinandersetzen musste. In Zukunft aber wird der Staat allein und nach Haushaltslage den Beitragssatz ausrufen und ein sogenannter Spitzenverband Bund die Verantwortung für Mangelversorgung in einem ruinösen Preiswettbewerb an uns Ärztinnen und Ärzte abgeben. Ist es das, meine Damen und Herren von der Politik, was Sie unter Wettbewerb verstehen? Wir jedenfalls nicht.
- Aus der Rede des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zum außerordentlichen Deutschen Ärztetag in Berlin 24.10.2006
- Scharf kritisierte Kuno Winn, dass es die Regelung zur hausarztzentrierten Versorgung „unkorrigiert in den Koalitionsvertrag geschafft“ habe. Diese Regelung schließt KVen vom Wettbewerb um die hausarztzentrierte Patientenversorgung aus und spricht ausschließlich hausärztlichen Vertragsgemeinschaften das Recht zum Vertragsabschluss zu. „Der Paragraf 73b ist ein trojanisches Pferd! Wir brauchen keine Parallelstruktur für die hausärztliche Versorgung“, so Winn. Auch hier zeichne sich die KVSH durch ihre vorbildliche Zusammenarbeit mit den freien Verbänden aus. Die KVSH-Chefin kündigte an, man werde Gesundheitsminister Dr. Garg beim Wort nehmen und seine Unterstützung suchen, wenn es darum gehe zu verhindern, dass sich Ärzte in immer kleinteiligeren Interessengruppen organisieren.
- 01. Oktober 2008 - Brandbrief der KVB an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags - "Beendigung des Wettbewerbs"
- Andreas Köhler forderte erneut, die Regelung zur hausarztzentrierten Versorgung nach Paragraf 73b des Fünften Sozialgesetzbuches zu überarbeiten. Das darin festgeschriebene faktische Monopol des Hausärzteverbandes widerspreche fundamental dem geforderten Wettbewerb im Gesundheitswesen. (4. Dezember 2009 - Vertreterversammlung der KBV)
Krankenkassen zu Wettbewerb
AOK
- Das WSG ersetzt die kassenspezifischen Gesamtverträge mit der KV durch kollektivvertragliches System. Das ist Vernichtung von bestehendem Wettbewerb. De facto wird ein System der regionalen Einheitsversicherung geschaffen. Wettbewerb bleibt Arabeske. (Vortrag von Dr. Wulf-Dietrich Leber, AOK-Bundesverband beim 6. Nationalen DRG-Forum Berlin 20.04.2007)
- Der AOK-Bundesverband erwartet von der neuen Bundesregierung vor allem mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zugunsten besserer Behandlungsqualität. Das machte Dr. Herbert Reichelt, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, im Interview mit dem AOK-Medienservice (ams) deutlich. Positiv bewerten er und Vorstandsvize Jürgen Graalmann die Zielsetzung der Regierungspartner, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko gute medizinische Leistungen erhalten sollen. “Das schließt nach unserer Überzeugung eine die medizinische Versorgung gefährdende Reduktion des Risikostrukturausgleichs aus”, so Graalmann zur Gesundheitspolitik in der neuen Legislaturperiode.
- AOK freut sich über 771 Millionen Euro Überschuss - „Die Stärkung des Wettbewerbs darf sich allerdings nicht auf die Seite der Krankenkassen beschränken“, sagte Reichelt. Er forderte die Politik auf, 2010 auch bei den Leistungsanbietern an der „Wettbewerbsschraube zu drehen, um so die vorhandenen Wirtschaftlichkeitspotenziale heben zu können“. Das geplante Reformvorhaben zur Eindämmung der Kosten bei den patentgeschützten Arzneimitteln nannte er ein richtiges Signal des neuen Gesundheitsministers Philipp Rösler.
- Die AOK Baden-Württemberg hat sich im Vertrauen auf die Nachhaltigkeit des gesetzgeberischen Handelns bewusst entschieden, erhebliche finanzielle Mittel in die Stärkung der hausärztlichen Versorgung zu investieren. Das bedeutet eine nachdrücklich wettbewerblich ausgerichtete Strategieentscheidung. Hiermit völlig unvereinbar ist übrigens die willkürliche s.g. asymmetrische Vergütungssteigerung gem. § 87d Abs.2 SGB V idF des GKV-FinG, welche eine an einen als Referenzwert gesetzte fiktive „Anpassung des Behandlungsbedarfs“ von Versicherten regelt – entweder der Behandlungsbedarf war bzw. ist vorhanden oder eben nicht. Darüber hinaus stellt diese Regelung die in der Allgemeinen Begründung zum GKV-FinG hervorgehobene weitere wettbewerbliche Ausrichtung deutlich in Frage.
- SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHME von Herrn Dr. Christopher Hermann zum
- Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung -(GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG)
- SCHRIFTLICHE STELLUNGNAHME von Herrn Dr. Christopher Hermann zum
- Der GKV-Spitzenverband sei wettbewerbsfeindlich, sagte Hans Jürgen Ahrens heute 20.11.2010 bei der änd-Jubiläumsveranstaltung „10 Jahre Ärztenetzwerk“ in Düsseldorf. Statt des GKV-Spitzenverbandes sollten regionale, einzelne Institutionen mehr Gestaltungsspielraum bekommen, forderte Ahrens. Insgesamt könne nur ein stärkerer Wettbewerb das System überlebensfähig machen. Der ehemalige AOK-Chef erwartet, dass sich die Zahl der Krankenkassen in den kommenden fünf bis zehn Jahren auf 20 bis 30 reduziert. Zu einem stärkeren Wettbewerb gehörten auch „wesentlich mehr Tarife“ und eine größere Transparenz für die Versicherten.
Techniker Krankenkasse - Ersatzkassen
- Norbert Klusen: Das System wird totregiert, dabei ist das 1996 eingeführte Wettbewerbsprinzip erfolgreich. Dem Versicherten in Deutschland geht es besser als sonst wo auf der Welt. Aber nirgendwo ist der Kunde so unzufrieden, weil ständige unzulängliche Gesundheitsreformen uns verwirren.
- BILD: Was können die Kassen ändern?
- Klusen: Ich bin dafür, dass man die gesetzlichen Krankenkassen privatisiert, damit sie geführt werden wie Unternehmen in einem engen, gesetzlichen Rahmen, aber nicht gewinnorientiert. Der unerträgliche Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatient muss weg.
- Ein Problem des Sicherstellungsauftrages der KVen ergibt sich eindeutig aus der unterschiedlichen Struktur der Vertragspartner auf Arzt- und Kassenseite. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie Kassen im Wettbewerb agieren sollen, wenn alle die ambulanten Leistungen letztlich bei gleichen Vertragspartnern, dem Monopol der KVen, einkaufen müssen. Diese unbefriedigende Perspektive auf Kassenseite hat im Übrigen nicht nur mit der Öffnung der Märkte unter den Krankenkassen zugenommen, sondern auch mit der Zerschlagung der bundesweiten Vertragsstrukturen im Ersatzkassenbereich, die das monopolistische Agieren auf KV-Seite etwas verschleiert hatte. (Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der Verbände der Ersatzkassen)
KV/BÄK zu Wettbewerb
Bundesärztekammer
- Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wird zerstört, um eine staatsmedizinische Bürokratie aufzubauen. Aber diese Selbstverwaltung ist nie Selbstzweck gewesen. Sie hat Sachverstand in die Entwicklung unseres Gesundheitswesens gebracht und war Garant dafür, dass das Gesundheitssystem sich immer wieder mit den tatsächlichen Problemen der Betroffenen und dem tatsächlichen Bedarf der Patienten auseinandersetzen musste. In Zukunft aber wird der Staat allein und nach Haushaltslage den Beitragssatz ausrufen und ein sogenannter Spitzenverband Bund die Verantwortung für Mangelversorgung in einem ruinösen Preiswettbewerb an uns Ärztinnen und Ärzte abgeben. Ist es das, meine Damen und Herren von der Politik, was Sie unter Wettbewerb verstehen? Wir jedenfalls nicht.
- Sie schaffen auf der einen Seite mit diesem Spitzenverband einen absoluten Monopolisten, atomisieren aber zugleich die andere Seite, indem Sie die Kassenärztlichen Vereinigungen beschädigen. Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie damit den Wettbewerb stärken? Wir Ärztinnen und Ärzte werden auf diesen politisch gewollten Systemwechsel reagieren und unsererseits die Systemfrage stellen. Man muss ja nicht unbedingt Vertragsarzt sein.
- Rede des Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, zum Außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 24.10.2006 in Berlin
KV-Baden-Württemberg
- Wir haben den gesetzlichen Auftrag, das Gesundheitssystem in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches zu organisieren und zu überwachen. Das ist die Pflicht. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern gestalten und sichern wir die medizinische Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg. Hier beginnt die Kür. Als Dienstleister der ersten Wahl erschließen wir in einem zunehmend wettbewerblich orientierten Gesundheitswesen Marktchancen für unsere Mitglieder und arbeiten als Interessenvertretung kontinuierlich an einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Alles, was das Unternehmen Praxis erfolgreich macht, das gesamte Hintergrundwissen, das Wie und Was, das Jetzt und Später, die Qualifizierung, das Qualitätsmanagement, die Fortbildung, der betriebswirtschaftliche Idealkurs bis zu zukunftsweisenden Szenarien des Praxismarketings. Das praktische Wissen ist da und wird im gleichen Moment verfügbar, wie Bedarf entsteht. Aktiv, persönlich, engagiert – hier in der KVBW.
KBV zu Wettbewerb Berlin, 14. Dezember 2006: Längste Garderobe der Welt
14.12.2006 Köhler hängt seinen letzten Kittel an den Nagel BERLIN
- Das muss man sich vorstellen: diese Bundesregierung führt eine zentrale Planwirtschaft mit einem einheitlichen Beitrag für alle Krankenkassen ein und nennt das dann Wettbewerbsstärkungsgesetz! Mit diesem Gesetz wird unser – trotz unzähliger Kostendämpfungsgesetze - heute immer noch gutes ambulantes Versorgungssystem endgültig zerschlagen. Anstatt des heutigen pluralistischen Angebots mit vorwiegend freiberuflich tätigen niedergelassenen Haus- und Fachärzten, die flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung bieten, wird es einen staatlich dominierten Sektor der Kollektivverträge geben, der ganz gezielt ausgetrocknet wird, weil die Mittel fehlen.
- Dazu kommt ein Flickenteppich völlig unterschiedlicher Versorgungsformen, die eingeschriebenen Patienten die freie Arztwahl weitgehend unmöglich machen. Patienten werden wieder vorher nachfragen müssen, zu welchem Arzt sie überhaupt noch gehen können, weil nicht mehr jeder Arzt mit jeder Krankenkasse einen Vertrag haben wird. Längst überwunden geglaubte Hürden werden neu aufgebaut. Der Weg der Medizin in Deutschland ist damit vorgegeben: es wird eine staatliche Zuteilungsmedizin geben, die uns vom medizinischen Fortschritt abkoppelt.
- Das ist nicht Stärkung des Wettbewerbs, das ist dessen Verhinderung! Bereits heute ist der ambulante Sektor dramatisch unterfinanziert. Mit der vorgesehenen Honorarreform wird sich das noch verschärfen. Denn die ärztlichen Honorare werden weder fest noch fair sein. Vertragsärzte können damit dauerhaft ihre Praxen nicht wirtschaftlich führen. (Statement von Dr. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstands der KBV, anlässlich der Pressekonferenz in Berlin)
- Andreas Köhler: »Wir als KV-System stellen uns dem Wettbewerb. Wir fordern aber gleich lange Spieße für alle Beteiligten.« Wir bekennen uns zum Wettbewerb. Die Versorgungsgerechtigkeit des Kollektivvertrags muss dabei aber bewahrt werden. In der Koalitionsvereinbarung bekennen sich die Regierungsparteien zur derzeitigen Struktur der Versorgung. Wir nehmen die Regierung beim Wort und erwarten Gesetze, die dies belegen. (Interview "Der Kassenarzt" 1/2010)
- Außerdem widerspricht die gesetzliche Deckelung den Regelungen in § 115 b SGB V. Dort ist mittlerweile (auch das hat jahrelangen Kampf gekostet) festgelegt, dass bei der Erbringung von Ambulanten Operationen und stationsersetzender Leistungen einheitliche Vergütungen für Krankenhäuser und Vertragsärzte vorzugeben sind. Wenn eine Deckelung für den vertragsärztlichen Bereich gilt, nicht aber für die Krankenhäuser, wäre das nicht mehr erfüllt. Das ist nicht nur ungerecht. Es wäre auch ein Verstoß sowohl gegen das deutsche Recht als auch gegen das europäische Wettbewerbsrecht. (Pressegespräch am 27. Januar 2011: Ambulantes Operieren mit Andreas Köhler KBV)
- „Die ambulante spezialärztliche Behandlung bietet die Chance, einen Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung zu fairen Bedingungen zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgung zu verbessern“, erklärte KBV-Chef Köhler. „Damit wäre der Paragraph 116 b SGB V in der jetzigen Fassung, der den Krankenhäusern quasi freien Einlass in die ambulante Versorgung ermöglicht, vom Tisch. Der Gesetzgeber sollte diese Chance nicht verspielen.“
Resolution Ärztekammer Berlin
- Auch unter der aktuellen Regierung ist der „Wettbewerb im Gesundheitswesen“ einer der führenden Steuerungsmechanismen in der Patientenversorgung. Dabei sind die gesetzlichen Krankenversicherungen in erheblichem Maße privilegiert, was einen fairen Wettbewerb unmöglich macht. Sie dürfen als Einzige Verträge zur integrierten oder hausärztlichen Versorgung oder Rabattverträge mit Pharmaunternehmen abschließen.
- Den Ärztekammern stehen zudem bis heute die Routinedaten aus den Abrechnungen ambulanter und stationärer Leistungen, die im Rahmen gesetzlicher Vorschriften im SGB V und im SGB XI, im Krankenhausfinanzierungsgesetz, im Krankenhausentgeltgesetz oder in der Risikostrukturausgleichsverordnung erhoben werden, nicht zur Verfügung. Diese Daten stellen zwar kein genaues Abbild der Realität der Patientenversorgung dar, sind jedoch im derzeit höchsten Maße geeignet, sowohl die Fort- und die Weiterbildung als auch die Qualität der Berufsausübung zu optimieren. Den Ärztekammern ist deshalb aufgrund ihres körperschaftlichen Auftrages mit Gemeinwohlbindung der Zugang zu solchen Daten zu gewährleisten.
- Die Regelungen der § 303 a-f SGB V sind unverzüglich so auszugestalten, dass die Nutzungsberechtigten nach § 303 f SGB V gleichberechtigt in die Gremien nach § 303 a bis c SGB V aufgenommen werden. Die Nutzungsberechtigten haben derzeit kein Mitspracherecht bei der Auswahl, der Struktur und zur Qualität der zur Verfügung stehenden Daten.
- Das Sozialgesetzbuch V lässt die vom Gesetzgeber gewollte und für das Gesundheitswesen dringend erforderliche Verzahnung der Sektoren (ambulante vertragsärztliche Versorgung/stationäre Versorgung im Krankenhaus) nur auf Initiative und unter Beteiligung der Krankenkassen bzw. Ihrer Landesverbände zu. Sinnvolle Kooperationen zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern werden dadurch erheblich erschwert bzw. verhindert. Die für das Gesundheitswesen dringend erforderliche Nutzung aller vorhandenen Ressourcen sowie Synergieeffekte, von denen Patienten erheblich profitieren könnten, bleiben so weitgehend ungenutzt. Der Gesetzgeber wird dringend aufgefordert, diese Defizite abzustellen. Die Benachteiligungen ärztlicher Organisationen bei der Vertragsgestaltung sind unverzüglich zu beenden, um endlich einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen sicherzustellen.
- Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin fordert in einer Resolution vom Gesetzgeber mehr Rechte für ärztliche Organisationen und Verbände.
Experten zu Wettbewerb
- 17. Juni 2003 Tag der Deutschen Einheit vor 1989: „Halbherzig“ - Der Gesundheitsexperte Jürgen Wasem zu Reformplänen - Professor für Medizin-Management an der Universität Duisburg- Essen, sitzt im Gesprächskreis „Arbeit und Soziales“ der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung und ist Mitglied der „Kommission Soziale Sicherheit“ der CDU. - Kann Wettbewerb in einem solidarischen System wirklich funktionieren?
- Wasem: Ja, wenn man entsprechend intelligente Rahmenbedingungen schafft. Wir dürfen keinen Wettbewerb um den Umfang des Leistungskatalogs zulassen, sonst kommt es zu massiven Selektionseffekten. Es kann kein Wild-West-Wettbewerb sein, man muss eine Reihe von Regulierungen schaffen, sonst bleibt der Schutz der chronisch Kranken und der Einkommensschwachen auf der Strecke.
- SZ: Erfüllt das der Kabinettsentwurf?
- Wasem: Er geht in die richtige Richtung. Aber das Problem im Entwurf von Ulla Schmidt ist die Beschränkung auf ein bisschen Wettbewerb. Er enthält keine wirklich in sich schlüssige Konzeption bereichsübergreifender Versorgung. Wirkungen und Nebenwirkungen eines solch halbherzigen Ansatzes kann man kaum abschätzen.
- Welcher Wettbewerb ist im Gesundheitswesen der richtige?
- Hilft es dem Patienten und der Krankenkasse, wenn eine Einzelleistung durch den Wettbewerb um 20 % billiger wird, aber diese Leistung gar keinen Gesundheitsnutzen produziert oder, noch schlimmer, die Anzahl der durchgeführten Leistungen ohne gleichzeitigen Nutzen um 20% steigt?
- Die Autoren plädieren vehement für eine Neuausrichtung der Anreize und eine Honorierung, die statt des Einzelpreises den geschaffenen Gesundheitsnutzen und damit die Ergebnisqualität für den Einzelnen wie für die Versichertengemeinschaft in das Zentrum des Wettbewerbs rückt. Eine solche Honorierung – so die Argumentation der Verfasser – benötigt regional organisierte Systemlösungen als Treiber von Effizienz und Effektivität und Partner der Krankenkassen.
- Die Hohe Kunst der Anreize: Neue Vergütungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen und der Bedarf für Systemlösungen - Helmut Hildebrandt, Manfred Richter-Reichhelm, Alf Trojan, Gerd Glaeske, Hildegard Hesselmann
Zitate
Ausland
- Umstrittene Reform - Obama plant Gesundheitskompromiss - Er hat sich für eine staatliche Krankenversicherung ausgesprochen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen würde. Dabei wird er von dem linken, in den USA als "liberal" bezeichneten Flügel seiner Partei unterstützt. Auch die Präsidentin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, nannte am Dienstag eine staatliche Komponente unerlässlich.
Bundeskartellamt
- "Das Monopol der Ärzte muss gebrochen werden" - Der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, fordert die Abschaffung des Gesundheitsfonds und mehr Marktwirtschaft. Der Gesundheitsfonds steht nun wirklich nicht für Marktwirtschaft. Er ist ein planwirtschaftliches Instrument, das dringend eines Überdenkens bedarf. Allein dass der Fonds mit Steuergeldern subventioniert werden muss, um die politisch motivierte Beitragssatzstabilität zu halten, ist Anlass genug über eine bessere wettbewerbliche Ausgestaltung nachzudenken. Mehr Wettbewerb kann mehr zur Beitragsstabilität beitragen als jede planwirtschaftliche Steuerung. 2009 - 27. Juni in Berliner Zeitung
- Doch was in der freien Wirtschaft verheerend wäre, ist im System der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll: Warum brauchen wir 166 Kassen, jede mit eigenem Verwaltungsapparat und gutbezahltem Vorstand? Die große Koalition hat bei der Konstruktion des Gesundheitsfonds völlig zu Recht in Kauf genommen, dass es zu Fusionen und auch zu Pleiten kommen wird. Anders ist das Ziel, eine wettbewerbsfähige Kassenlandschaft zu etablieren, gar nicht zu erreichen.
- "Das Bundeskartellamt spricht sich dafür aus, gesetzliche Krankenkassen wie Privatunternehmen dem Kartellrecht zu unterwerfen. "Es ist wichtig, den Gesundheitsmarkt stärker für den Wettbewerb zu öffnen", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt dem "Handelsblatt" ... Eine verbesserte Anwendung des Wettbewerbsrechts bedeute nicht, wie von den Kassen moniert, dass ihr sozialstaatlicher Versorgungsauftrag preisgegeben werde, sagte Mundt. Würden die Regierungspläne nicht verwirklicht, bestehe aber die Gefahr, dass die Nachfragemacht der Kassen unkontrolliert ausufere. So könnten über die Rabattverträge mit der Arzneimittelindustrie kleinere, innovative Pharmaunternehmen vom Markt verdrängt werden."
- Gegen die Auffassung des Bundeskartellamtes, wonach die Krankenkassen dem Wettbewerbsrecht entzogen seien, argumentiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Sie befürchtet, dass die Kassen zu solch großen Einheiten fusionieren könnten, dass Kliniken und Klinikkonzerne sich gegen diese Marktmacht nicht behaupten können.
- Der Wettbewerb im Gesundheitswesen funktioniert also Ihrer Ansicht nach?
- Mundt: Wir reden hier nicht von funktionierenden Märkten. Es muss darum gehen, die Vorteile von wettbewerblichen Mechanismen, da wo es sinnvoll ist, Schritt für Schritt auch im Gesundheitswesen zu etablieren.
- Sind denn die Leitplanken im Gesundheitswesen richtig gesetzt?
- Mundt: Unseres Erachtens ist es teilweise zu viel des Guten. Es gibt zu viele Bereiche, die vom Wettbewerbsrecht ausgenommen sind.
- Interview mit Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes "Wir prüfen keine Kassenfusionen mehr"
Bundessozialgericht
- Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen mit Wahltarifen begrenzt. Nach einem in Kassel verkündeten Grundsatzurteil müssen sich Tarife mit Selbstbehalt selber tragen und dürfen andere Versicherte außerhalb dieses Tarifs nicht belasten. Den unentgeltlich mitversicherten Familienangehörigen dürfen Selbstbehalttarife nicht angeboten werden. (Az.: B 1 A 1/11 R).
Wissenschaftler
- Interview mit dem Politikwissenschaftler Prof. Dr. Frank Nullmeier: „Die Ressource ‚Vertrauen’ wird zusehends verspielt“ Die idealen Anwendungsbedingungen, so wie sie in ökonomischen Lehrbüchern zu finden sind, gibt es im Gesundheitswesen nicht. Das liegt schon an der besonderen Art des Gutes bzw. der Dienstleistung, um die es geht. Der Wettbewerbsmechanismus muss insofern hochgradig künstlich gesteuert werden, um erwünschte Effekte erzeugen zu können. Und nicht selten sieht sich die Politik angesichts ausgelösten Wettbewerbshandelns genötigt, zu re-regulieren - etwa um unerwarteten, effizienzschädlichen Ausweichreaktionen entgegenzuwirken, etwa dem sozialpolitisch brisanten Selektieren von Risiken.
- Wettbewerb im Gesundheitswesen? - Hagen Kühn (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung)
Funktionäre Ärzteschaft
- Ärztegenossenschaft will Konfrontation mit KV vermeiden - In Schleswig-Holstein ist der Wettbewerb um Verträge in vollem Gang - Genossenschaft will Mandat von Hausärzten per Fax - Der Plöner Frauenarzt Klaus Bittmann war jahrelang selbst KV-Chef und ist Ehrenvorsitzender. "Ich habe Beißhemmungen", räumt er selbst ein. Auch andere Ärzte sind in wichtigen Funktionen beider Organisationen tätig gewesen. Deshalb hatte Bittmann gehofft, dass sich eine Abstimmung hinter den Kulissen realisieren lässt. "Das wird jetzt nicht mehr gehen."
- Der Albtraum vom Wettbewerb - Von Helmut Laschet - "Wir sind Papst" - auf diese einfache Formel hätte KBV-Chef Andreas Köhler den Hauptteil seiner Rede bringen können. "Der große Vorteil des KBV-Systems ist doch, dass darin alle unter einem Dach vereint sind, dass die Führungen der KVen und der KBV von allen gewählt werden und deswegen als einzige über die notwendige Legitimation verfügen."
- Tatsache ist: Der Alleinvertretungsanspruch entspricht nicht mehr der Wirklichkeit. Das KBV-KV-Monopol bröckelt. Aus gutem Grund: Der 30-Milliarden-Tanker hat Steuerungsdefizite: Unwuchten in der Versorgung, ein intransparentes Honorarsystem mit Korrekturen im Quartalsrhythmus. (Ärzte Zeitung, 10.05.2010)
2.2.2007 - BERLIN, Reichstag, Gesundheitsreform
Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
- Die Quälerei ist überstanden - Es wurde verhandelt, verworfen, vermurkst: Ein Jahr dauerte das Gezerre um die Gesundheitsreform. Heute wurde sie beschlossen. Die Opposition höhnt: "Hauptsache es ist vorbei." Noch nicht ganz. Um kurz vor eins ist es geschafft. Angela Merkel stößt mit Ulla Schmidt "auf weitere gute Zusammenarbeit und weiteren Kampf gegen zu viel Lobbyismus" an. Gerade hat der Bundestag mit großer Mehrheit das "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz", besser bekannt als Gesundheitsreform, verabschiedet. Nun stehen Merkel und Schmidt mit einigen Dutzend Abgeordneten und Mitarbeitern beim Sektempfang im dritten Stock des Reichstagsgebäudes. Es soll gefeiert werden, doch kaum jemand fühlt sich danach: Die meisten Abgeordneten bleiben dem Empfang fern.
- Die verkorkste Reform - Die Gesundheitsreform, auf deren Details sich die Koalition geeinigt hat, firmiert als „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“. Aber weder Ministerin Ulla Schmidt noch die Verhandlungsführer aus Union und SPD nahmen bei der Vorstellung das Wort Wettbewerb in den Mund. Diese Reform ist verkorkst, falsch und kontraproduktiv. Sie wird selbst vielen Zielen nicht gerecht, die Union und SPD an den Systemumbau gestellt hatten. Dennoch wird sie im Kern so verabschiedet werden. Allein die Tatsache, dass Gesundheitsfonds und PKV-Reform erst 2009 beginnen sollen, lässt ein wenig Hoffnung, dass man sich doch noch eines Besseren besinnen könnte.
- Die Gesundheitsreform bringt zu wenig Wettbewerb ins deutsche Gesundheitswesen. Es gelingt ihr auch nicht, seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Erstellt wurde sie von Gesundheitsökonomen der Universität Duisburg-Essen unter Leitung von Jürgen Wasem. Nach Ansicht der Autoren gibt es im Gesundheitswesen noch erhebliche Effizienz-, Effektivitäts- und Qualitätsreserven. Zentrales Hindernis sei noch immer die Steuerung des Systems über kollektive Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten und anderen "Leistungserbringern".
- "Mehr Wettbewerbsdruck wäre besser" - Michael Fuchs, Chef der Mittelständler in der Unionsfraktion, fordert Korrekturen an der Gesundheitsreform: So sollten die Kosten für Sportunfälle künftig nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden. Es ist äußerst bedauerlich, dass in den Verhandlungen dieses so genannte Kostenerstattungsprinzip nicht als Regel durchgesetzt wurde. Ich glaube, es würde sehr zum Preisbewusstsein der Kassenpatienten beigetragen, wenn alle nach jedem Besuch einer Arztpraxis eine Rechnung erhielten, in der auf Euro und Cent steht, was die Behandlung gekostet hat. Zu so viel Transparenz war die SPD nicht bereit.
Gegensätzliche Interessen
- Der Arzt hat zu entscheiden: Darf ich Patienten aufnehmen, die vorhersehbar das ihnen zugedachte Budget sprengen werden, weil ihre Diagnosen nicht „wertschöpfende“ Behandlungen nach sich ziehen? Mancherorts ist es schon so weit, dass Ärzte mit ihren Geschäftsführern darum feilschen, wie viele „unrentable“ Patienten sie aufnehmen dürfen. Wettbewerb im Gesundheitswesen: Was sich nicht rechnet, findet nicht statt - In diesem Konfliktfeld zieht ein neues Thema herauf, das in Deutschland erst allmählich Fahrt aufnimmt, in den USA aber schon als regelungsbedürftig angesehen wird: der Interessenkonflikt von Ärzten, die Anteile an Unternehmen der Gesundheits-, Pharma- oder Medizinprodukteindustrie besitzen. Ist ein Arzt wirklich unabhängig, wenn er Aktien besitzt, deren Wert er durch Promotion eines Untersuchungs- oder Behandlungsverfahrens steigern kann?
Wettbewerb mittels Kostenerstattung?
- „Da Kostenerstattung im Vergleich zum Sachleistungsprinzip das beste Instrument des Wettbewerbs ist, muss sie als Wahloption gleichermaßen für Patienten wie für Ärzte gelten“, heißt es in dem Positionspapier der Allianz deutscher Ärzteverbände (Dezember 2009)
- Was heißt mehr Eigenverantwortung und mehr Wettbewerb? Interview mit Jens Spahn "Wir brauchen sozialen Ausgleich"
- Wir müssen aufpassen, dass die Menschen, wenn sie "Eigenverantwortung" hören, nicht gleich an "Draufzahlen" denken. Mehr Eigenverantwortung bedeutet für uns vor allem mehr Transparenz für die Versicherten. Es ist doch ein Unding, dass ein Patient nur nach investigativer Fleißarbeit erfährt, wie teuer seine Behandlung war. Wir wollen Wettbewerb um bessere Lösungen und um höhere Qualität. Es kann nicht sein, dass wir auch jeden fußlahmen Leistungserbringer mit durchziehen. 14. Dezember 2009 Frankfurter Rundschau
Fairer Wettbewerb
- Wo darf es Wettbewerb überhaupt geben? Die niedergelassenen Fachärzte schützen Sie ja auch vor der Konkurrenz der Kliniken. (Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler sprach mit dem Tagesspiegel Dezember 2009)
- Wettbewerb muss fair sein. Für ihre Investitionen erhalten die Kliniken Hilfen der Länder, niedergelassene Ärzte müssen alles selbst erwirtschaften. Das ist kein fairer Wettbewerb. Aber wir haben nichts gegen sektorenübergreifende Behandlung, gerade im ländlichen Raum ist das wichtig.
- Wettbewerb braucht den mündigen Versicherten. Bei der Pflege aber setzen Sie auf Zwang. Alle müssen privat vorsorgen …
- Die Akzeptanz zu einer Pflichtversicherung gab es schon 1995, die Pflegeversicherung wurde damals ja schon verpflichtend eingeführt. Was jetzt hinzukommt, ist nur eine Ergänzung des bestehenden Systems: der Versuch, der demografischen Entwicklung mit Kapitaldeckung ein Stück weit Rechnung zu tragen. In der Koalition war das unstreitig: Wir müssen mehr vorsorgen.
- Doch was in der freien Wirtschaft verheerend wäre, ist im System der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll: Warum brauchen wir 166 Kassen, jede mit eigenem Verwaltungsapparat und gutbezahltem Vorstand? Die große Koalition hat bei der Konstruktion des Gesundheitsfonds völlig zu Recht in Kauf genommen, dass es zu Fusionen und auch zu Pleiten kommen wird. Anders ist das Ziel, eine wettbewerbsfähige Kassenlandschaft zu etablieren, gar nicht zu erreichen.
- Dr. Thomas Spies, SPD: „Wer keine Versorgung nach Portemonnaie, sondern Wettbewerb der Krankenkassen um Versorgungsqualität will, der muss die richtigen Wettbewerbsvoraussetzungen schaffen und der derzeit erfolgversprechendste Weg ist der über den Morbiditäts-RSA.“ (in AOK Forum aktuell • Jahrgang 2004/Ausgabe 4
- Wer krank ist, wünscht sich eine individuell ausgerichtete Fürsorge. Rettet die Medizin vor der Ökonomie (Ein Artikel in der SZ von Dr. W. Bartens)
Parteiliches dazu
- Westerwelle rief seine Partei zu mehr Selbstbewusstsein auf. "Wir müssen die Erfolge, die wir geschafft haben, auch klar vertreten", sagte der Parteivorsitzende. So hätten die Liberalen etwa in der Gesundheitspolitik mehr Wettbewerb eingeführt. Die FDP müsse den von ihr begonnenen Politikwechsel fortsetzen. (Dreikönigstreffen der FDP Januar 2011)
Gesundheitsminister
- Daniel Bahr will Wettbewerb für Krankenkassen neu regeln - Die Krankenkassen funktionieren nicht wie normale Unternehmen. Sie können nicht einmal ihre Beiträge selbst bestimmen. Stattdessen legt die Regierung zentralistisch einen Einheitssatz für alle fest. Nur über die Zusatzbeiträge gibt es Unterschiede. Diejenigen Kassen allerdings, die acht Euro monatlich oder mehr von ihren Mitgliedern verlangen müssen, erleben - wie zum Beispiel die City BKK oder die DAK - einen Massenschwund. Wenig marktwirtschaftlich ist auch die Regelung, dass die Kassen innerhalb eines Verbundsystems füreinander haften müssen.
Wettbewerb Hausarztvertrag
- „Dieser Vorgang hat mit Wettbewerb im Gesundheitswesen nichts gemein“, betont BDI-Präsident Wolfgang Wesiack. Dies sei nur eine Werbeveranstaltung für einen Verband, der auf Dauer dieser Aufgabe nicht gewachsen sein wird. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert von der Bundesregierung, dass sie den Paragraf 73 b im fünften Sozialgesetzbuch (SGB) für die hausärztliche Versorgung umgehend korrigiert. Die alte Fassung, die vor der Landtagswahl im September 2008 in Bayern galt, müsse wieder hergestellt werden. Der BDI kritisiert, dass dadurch das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch das Monopol eines privatrechtlichen Verbandes abgelöst wird, der nicht auf die notwendige Pflichtmitgliedschaft einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft verweisen kann.
- KBV-Chef Andreas Köhler blieb bei seiner grundsätzlichen Kritik an der Ausgestaltung des 73b: „Die Chance für einen echten Wettbewerb um die beste hausärztliche Versorgung wurde von der schwarz-gelben Regierungskoalition vorerst vertan. Es stellt sich die Frage, wie unter diesen Voraussetzungen eine flächendeckende und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung auf Dauer aufrecht erhalten bleiben soll.“
- Mit dieser Änderung der Abs. 4 und 4a wird den Erfahrungen aus den bisherigen Schiedsverfahren und den von den Schiedspersonen festgesetzten Verträgen Rechnung getragen. Es hat sich gezeigt, dass die qualifizierten Gemeinschaften von Allgemeinärzten bundesweit gegenüber allen Krankenkassen ein identisches Vertragsmuster mit identischer Vergütung fordern und keine Verhandlungsbereitschaft besteht, hiervon abzuweichen. Auch die in den in verschiedenen KV-Bezirken geführten Schiedsverfahren festgesetzten Verträge entsprechen diesem einheitlichen Modell der Hausarztverbände. Ein bundesweit weitgehend identisches Vertragsmuster steht mit dem mit Einführung des § 73b verfolgten Ziel, ein dezentrales Selektivvertragssystem und echten Vertragswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenkassen zu schaffen, nicht im Einklang. Auch der mit der Durchführung der Schiedsverfahren verbundene zeitliche und finanzielle Aufwand ist angesichts der Einheitlichkeit der festgesetzten Verträge unverhältnismäßig hoch. Aus diesem Grund wird die Verantwortung, eine flächendeckende hausarztzentrierte Versorgung für ihre Versicherten anzubieten und die Notwendigkeit, sich durch das Angebot individueller Verträge nach § 73b dem Kassenwettbewerb zu stellen, den Krankenkassen übertragen. (Überlegungen zur Veränderung der Paragraphen im SGB V Juni 2010)
- Die Angst des Monopolisten (Meinungsseite 4 in Süddeutscher Zeitung 16. Juli 2010): Die im zynischen Lobbyspiel der Gesundheitspolitik am häufigsten verwendeten Wörter lauten 'Wettbewerb' und 'Patientenwohl'. Selten ist hingegen der Gebrauch des Wortes 'Geld'. Das ist interessant, denn was die Bedeutung angeht, so ist es gerade umgekehrt. Deshalb sprechen Pharmaverbände und Krankenhausgesellschaften gerne vom Wettbewerb, wenn sie eigentlich den Umsatz ihrer Mitglieder meinen. Denken Lobbyisten der Ärzte- und Apothekerschaft an das Honorar ihrer Mediziner und Pharmazeuten, reden sie vom Patientenwohl.
- Das ist selbstverständlich erlaubt und auch legitim. Man muss es nur wissen. Natürlich ist es auch das gute Recht der Hausärzte, gegen die Sparpläne der schwarz-gelben Koalition zu protestieren. 500 Millionen Euro sollen sie nach Willen von Gesundheitsminister Philipp Rösler beitragen. Wohlgemerkt, das Geld wird ihnen nicht weggenommen, das Plus fällt nur nicht ganz so üppig aus wie bislang erwartet. Sie sehen darin einen Wortbruch Röslers und eine Gefährdung der medizinischen Versorgung der Menschen in Problemvierteln der Städte und auf dem dünnbesiedelten Land.
- Worum es den Hausärzten tatsächlich geht, ist etwas anderes. Es ist die Angst des Monopolisten, sein Monopol zu verlieren, bevor es sich richtig ausgezahlt hat. Um die Macht der Kassenärztlichen Vereinigungen zu brechen, hat die große Koalition den Hausärzten eine ähnliche Machtstellung eingeräumt. Diese wird von ihnen weidlich ausgenutzt, um die Einnahmen der Mediziner zu steigern. Mit mehr Wettbewerb und dem Wohl des Patienten haben die geplanten Proteste der Hausärzte also wenig zu tun, dafür mit Geld und Macht. Das ist in Ordnung - man muss es nur wissen. gwb
Wie geht es beim Monopol?
- Die aggressiven Expansionsmethoden Kreugers waren stets dieselben: Zuerst schwächte er mit Dumpingpreisen die nationalen Hersteller, dann übernahm er sie bis er den Markt beherrschte. Als Krönung seines Monopols wandte er sich dann an die jeweilige Regierung und verhandelte um die Gewährung des gesetzlichen oder vertraglichen Zündholzmonopols als Gegenleistung für langfristige günstige Kredite an den Staat. So geschah dies auch in der Weimarer Republik als Kreuger 1929 über Beteiligungen etwa 65 % des deutschen Zündholzmarktes kontrollierte. Die Staatskassen der Republik waren durch Reparationszahlungen und durch die Weltwirtschaftskrise stark geschwächt, so dass Kreugers Angebot eines Kredites über $ 125 Mio. als Gegenleistung für das Zündholzmonopol der Regierung gerade recht kam. Am 29.01.1930 wurde das "Zündwarenmonopolgesetz" durch den Reichstag verabschiedet und fortan waren nur noch Streichhölzer von der "Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft" erhältlich. Die deutschen Hersteller bekamen Produktionskontingente zugeteilt, Firmenneugründungen und Exporte waren verboten. Die Reichsanleihe lief vereinbarungsgemäß über 53 Jahre und da sich die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches verstand, wurde das Zündholzmonopol erst zum 15.01.1983 aufgehoben.
- Ein Monopol (altgriechisch von monos= „allein“ und pōlein= „verkaufen“) nennt man eine Marktsituation (Marktform), in der für ein ökonomisches Gut nur ein Anbieter oder nur ein Nachfrager existiert. Dies führt häufig dazu, dass dieser (der Monopolist) bei seiner Preisgestaltung nur auf die Nachfrage Rücksicht nehmen muss, nicht auf den Wettbewerb. Unter der Annahme des Ziels einer Gewinnmaximierung muss ein Monopolist berücksichtigen, dass höhere Preise zu einem Rückgang der Nachfrage am Markt führen (je höher der Preis ist, desto weniger Kunden sind bereit und in der Lage, diesen Preis zu zahlen). Dies wurde erstmals 1838 von Augustin Cournot exakt analysiert und führt zur Definition des cournotschen Punktes. Bei Konkurrenz mehrerer Anbieter ergäbe sich ein eher an den Produktionskosten orientierter niedrigerer Preis und eine höhere angebotene Menge. Insbesondere bei rechtlichen Monopolen (s. u.) greift daher häufig der Staat in die Preisgestaltung des Monopolisten ein (Marktregulierung).
- Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Danach erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt.
- Vertragsmonopol der Kassenärztlichen Vereinigungen will G. Schröder kippen. Bisher ist es Krankenkassen nicht erlaubt, individuelle Verträge mit einzelnen Ärzten abzuschließen; sie können nur mit den Kassenärztlichen Vereinigungen verhandeln. "Dieses Vertragsmonopol hat sich überlebt", sagte Schröder. Er will das Monopol aufbrechen und so über mehr Wettbewerb die Kosten im Gesundheitswesen senken. Für überholt der Kanzler aber auch, dass im Gesundheitswesen es 350 unterschiedliche Krankenkassen gibt. "So viele werden es nicht bleiben können." Schröder will auf "überschaubare und leistungsfähige" Strukturen dringen. Zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen will Schröder zudem "klare Standards" setzen. (Regierungserklärung 14.3.2003 "Agenda 2010")
- Tatsächlich hat sich das Bundeskartellamt eingeschaltet. Es lägen mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die nun geprüft würden, sagte ein Sprecher den "Stuttgarter Nachrichten". Grundsätzlich hätten Krankenkassen als Unternehmen zu gelten und unterlägen mit einigen Ausnahmen dem Kartellrecht. Verbraucherschützer begrüßten die Prüfung genauso wie Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Er sagte der Zeitung, Absprachen über den Zusatzbeitrag dürfe es nicht geben.
- Im Rechtsstreit zwischen Krankenkassen und dem über den Zusatzbeitrag sind die Landessozialgerichte zuständig. Das entschied am 28.9.2010 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nachdem acht Krankenkassen die Beiträge im Januar 2010 gemeinsam angekündigt hatten, forderte das Kartellamt Unterlagen wegen des Anfangsverdachts einer unzulässigen Preisabsprache. Die Kassen wehrten sich vor drei Landessozialgerichten (LSG) gegen den Beschluss. Das Kartellamt wollte den Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandeln lassen. Dies wies das BSG zurück. Die LSG müssen nun entscheiden, ob der Auskunftsbeschluss rechtens ist.
Entflechtungsgesetz-Vorhaben
- Das Gesetz soll eine Befugnis für das Bundeskartellamt schaffen, Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung als ultima ratio zu zerschlagen, wenn es den Wettbewerb behindert oder unterbindet. Im äußersten Fall soll ein solches Unternehmen zu Teilverkäufen gezwungen werden können. Diese Regelung soll für alle Branchen unterschiedslos gelten. Philipp Rösler hatte Bedenken vorgebracht, das Gesetz könne auch Krankenkassen und Kliniken treffen. Zudem stehe es im Widerspruch zum Sozialgesetzbuch. Das "Handelsblatt" hatte daher von einem "Bruderstreit unter FDP-Ministern" berichtet. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums betonte hingegen, Brüderle und Rösler verfolgten gemeinsam das Ziel der Stärkung des Wettbewerbs. "Dieses gemeinsame Interesse wird auch in den Passagen zu Krankenkassen und Krankenhäusern zum Ausdruck kommen."
- ORDNUNGSPOLITIK - "Extreme Sozialschädlichkeit" - Kartellamtspräsident Andreas Mundt, 49, über seine jüngsten Strafaktionen, die Psychologie des Verrats und die Frage, ob man die Marktwirtschaft auch zu Tode retten kann (SPIEGEL 24/2010) Mundt: Kartelle weisen im Gegensatz zu den meisten anderen Gesetzesverstößen die Besonderheit auf, dass man nicht nur einen Täter finden muss, sondern zunächst einmal eine Tat. Manche Kartelle sind so gut verborgen, dass wir sie ohne Kronzeugen nie aufspüren würden. Eine gewisse Ungerechtigkeit wohnt der Regelung inne - ein Dilemma, zugegeben. Aber bei der extremen Sozialschädlichkeit von Kartellen muss man dies in Kauf nehmen. Es ist aber sichergestellt, dass der Anführer eines Kartells nicht von der Regelung profitieren kann.
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- Kartellrecht ist ein Teil des Wirtschaftsrechts. Im engeren Sinne besteht Kartellrecht aus den Regelungen bezüglich wirtschaftlicher Kartelle, die zwischen Unternehmen und sonstigen Marktakteuren getroffen werden. Im weiteren Sinne umfasst Kartellrecht darüber hinaus alle Rechtsnormen die auf den Erhalt eines ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind.
