Zulassungsverordnung

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Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) regelt die Modalitäten der Zulassung von Ärzten und nichtärztlichen Psychotherapeuten zur vertragsärztlichen Tätigkeit. Neben den Voraussetzungen für die Zulassung werden auch die der Entziehung und des Zulassungsverzichts geregelt.

Die Ärzte-ZV wird erlassen auf Grund des § 368c Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Gesetzes über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht - GKAR) vom 17. August 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 513), nach Beratung mit dem Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen mit Zustimmung des Bundesrates (vgl. Eingangsformel).


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Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

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